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rei97 Forum-König
Anmeldedatum: 07.08.2005 Beiträge: 7157 Wohnort: Denkendorf
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Wolfgang Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1238 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 20.11.2009 10:34 Titel: |
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Werden bei uns als Pico oder Picco Blinker verkauft, einfach googeln. Gibt es bei diversen Hökern hier für um die 25 Euro das Paar, ob die allerdings taugen weiß ich nicht.
Bei Versendern aus HongKong sollte man sich genau informieren ob alles rechtens ist. Die schicken massenweise einfach als "Geschenk" um den Zoll zu sparen. Kann unangenehm werden.
Gruß
Wolfgang |
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rei97 Forum-König
Anmeldedatum: 07.08.2005 Beiträge: 7157 Wohnort: Denkendorf
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Verfasst am: 20.11.2009 10:52 Titel: |
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Also:
aus dem fernen Osten hab ich schon öfters Kleinkram im Bereich 10€ geordert. Bislang war da immer kommentarlos ein deutscher Zollstempel auf dem Kleber , auf dem fast immer 'gift' steht.
Regards
Rei97 _________________ skype: hrei97
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Wolfgang Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1238 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 20.11.2009 11:03 Titel: |
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Genau, aber du hast eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Kontrolle, wenn du Pech hast bekommst du gar keine Ware, und legal ist es auch nicht. Nur so als Hinweis. |
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Tassilo Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1663
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Wolfgang Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1238 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 20.11.2009 12:01 Titel: |
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Wenn ich das richtig lese reden wir hier von einem geringen Betrag, insofern unkritisch. Danke Tassilo, wieder was gelernt.
Allerdings halten die Chinahöker es ja so überall grundsätzlich "gift" draufzuschreiben...
Egal, wenn die Dinger was taugen würde das sicher hier interessieren! Bei Kellermann werden sie mittlerweile wohl schwitzen...
Zitat: | 22 Euro
Keine Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
1. alkoholische Erzeugnisse,
2. Parfüm und Eau de Toilette,
3. Tabak und Tabakwaren. |
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Tassilo Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1663
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Verfasst am: 20.11.2009 12:50 Titel: |
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Das gehört zu meinem täglich Brot.
Wir kennen die Tricks von den Chinesen.
Aber auch die von anderen.
Viele Versender glauben den Zollbeteiligeten einen Gefallen zu tun, in dem sie die Waren als Gift, oder Sendungen von geringem Wert bezeichnen.
Übrigens bekommt der Zollbeteiligte fast immer seine Ware.
Bei Verstößen gegen Verbote und Beschränkungen sieht das anders aus.
Nur bitte zu einem glaubhaften realistischen Wert.
Wir fordern dann z.B. halt korrekte Rechnungen, Zahlungsnachweis etc. an.
Sollte festgestellt werden, dass der Käufer versucht hat uns mit z.B. gefälschten Ebay-Auszügen oder Paypal Auszügen übers Ohr zu hauen, so handeltes sich um Steuerhinterziehung, bzw. den Versuch, was beides strafbar ist.
Wir haben da schon Sachen erlebt ........
Viele glauben immer noch wir leben hinterm Mond. Irrtum.
http://www.zoll.de/g0_publikationen/c0_zeitschrift_zoll_aktuell/z94_archiv_2006/0067_zoll_aktuell_6_2006/b0_zoll_aktuell_06_06_4_5.pdf
Die Seite www.zoll.de kann ich nur empfehlen.
Noch was:
In der Regel übermittelt der Versender dem Kurierdienst die Daten der Sendung per Comercial Invoice und gibt da keine Versandkosten an.
Sollten dem Kurierdienst diese aber nicht vorliegen so ist er gehalten diese gem. einer Tabelle anzusetzen, damit der Zollwert berechnet werden kann.
Dies führt dann meist zu überhöhten Frachtkosten = höheren Zollwert = höheren Abgaben, die dann zum Einspruch gegen den Abgabenbescheid des Zollbeteiligten u.a. bei mir landen.
Das ganze kann man vermeiden, wenn man den Versender bittet die "echten" Frachtkosten gleich mitzuteilen.
Übrigens kann man rückwirkend bis zu 3 Jahren Einspruch beim zuständigen Hauptzollamt erheben.
Es genügt aber auch einen Antrag auf Erstattung zu stellen.
Zwischen Einspruch und Antrag auf Erstattung besteht ein rechtlicher Unterschied. Kommt aber bei Abhilfe aufs Gleiche für den Beteiligten raus.
Gruß
Willi _________________ Gruß
Willi
Et hätt noch immer jotjejange. |
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S&T Hochwürden
Anmeldedatum: 07.08.2005 Beiträge: 9902 Wohnort: Gehenna
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Verfasst am: 20.11.2009 12:54 Titel: |
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http://sr-xt-500.de/phpBB2023/viewtopic.php?p=109501&highlight=led%2A#109501
sie sind echt unverschämt klein, und bei der Zollinhaltserklärung gehts ja "nur" um Geld, während ich mich nach wie vor frage, woher das Prüfzeichen wirklich kommt... mich als Nutzer interessiert ja nur, dass eins drauf ist... _________________ Being on a bike you sculpted yourself is a sense of achievement, mechanical symphony of parts working together because you arranged them that way.
And the lord said unto John "Come forth and receive eternal life".
But John came fifth and won a toaster...
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Tassilo Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1663
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captain-b Urgestein
Anmeldedatum: 14.09.2005 Beiträge: 425 Wohnort: Karlstein
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Verfasst am: 20.11.2009 12:59 Titel: |
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tach zusammen,
ich habe von genau diesen blinkern vor ein paar wochen 2 paar gekauft, lieferung erfolgte ca. 1 woche später ohne irgendwelche nachzahlungen.
habe die teile noch nicht verbaut, sind aber extrem unauffällig (die micro-kellermänner sind dagegen richtich groß...), verarbeitung ist ok.
edith sacht, dass marc schneller war! _________________ so long
el capitano
www.big-chief.de |
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Wolfgang Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1238 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 20.11.2009 13:08 Titel: |
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Hi S&T,
müsst ihr sowas immer in diesem Monster-Thread verstecken?
Erzähl doch mal: Material, Verarbeitungsqualität, welches Gewinde usw. So ein kleiner Testbericht wäre wirklich fein!
@Tassilo: Danke für die Info, aber mal Hand aufs Herz. Ist es nicht bei der Masse der Sendungen extrem unwahrscheinlich, dass der Brief kontrolliert wird? Und was passiert dann genau?Muss man selbst nachzahlen und kriegt die Ware dann verspätet? |
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Wolfgang Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1238 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 20.11.2009 13:22 Titel: |
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Hübscher als die Kellermann-Zäpfchen sind sie... aber rund wäre hübscher, richtig. Passt dann aber nicht mehr zu den Schriedfeitern. |
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rei97 Forum-König
Anmeldedatum: 07.08.2005 Beiträge: 7157 Wohnort: Denkendorf
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Verfasst am: 20.11.2009 15:09 Titel: |
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Also:
an der Caffeeratte ist mir Banane , ob hybsch oder hässlich...klein sollen sie sein und blinken.
Regards
Rei97 _________________ skype: hrei97
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Tassilo Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1663
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Verfasst am: 20.11.2009 17:38 Titel: |
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@Wolfgang:
Den ersten Teil Deiner Frage kann ich Dir nicht beantworten. Ich hoffe Du verstehst das. In solchen Fällen würde ich mich nicht auf meine Signatur verlassen.
Wird der Warenwert abweichend festgesetzt, geht der Kurierdienst normalerweise in Vorleistung.
Bei Selbstabholung-/Verzollung bezahlt man die Einfuhrabgaben beim zuständigen Zolamt.
Gruß
Willi _________________ Gruß
Willi
Et hätt noch immer jotjejange. |
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Wolfgang Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1238 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 20.11.2009 18:29 Titel: |
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Alles klar, wäre auch etwas zu viel verlangt. Das heißt wenn die Sendung nach dem üblichen Verfahren als Geschenk gekennzeichnet dem Zoll in die Hände fällt und eine Rechnung gefunden wird zahle ich das direkt beim Paketdienst nach? Oder behält der Zoll die Ware erstmal ein? |
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Tassilo Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1663
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Verfasst am: 20.11.2009 19:59 Titel: |
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@Wolfgang:
Nehmen wir mal an: Du hast eine Ware im Wert von 200,- Euro bestellt, die der Paketdienst per EDV in unserem System "ATLAS" aufgrund der Comercial Invoice als Gift (oder z.B. Warenwert =10,00 USD) anmeldet.
Hierauf wird eine Zollbeschau angeordnet. Diese ergibt einen beträchtlich höheren Warenwert, worauf der Zoll eine akzeptable Rechnung anfordert.
Diese fordert dann der Paketdienst vom Zollbeteiligten an, welche ja z.B. auch per FAX übermittelt werden kann.
Die wird dann akzeptiert und die Ware freigegeben, soll heissen ausgeliefert.
Für diesen neuen amtlich festgesetzten Warenwert werden die Eingangsabgaben erhoben, für die der Kurierdienst im Regelfalle in Vorleistung geht (er hat ja ein Aufschubkonto).
Das heisst er bezahlt für Dich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Voraus.
Zusätzlich zu seinen eigenen Gebühren.
Und diese Summe bezahlst Du bei der Auslieferung des Paketdienstes.
Soll heissen: Die Eingangsabgaben sind längst entrichtet bevor Du die Ware erhälst.
Fazit: Der Zoll ist überhaupt nicht daran interressiert jedwede Abfertigung zu verögern. Wir erheben z.B. auch keine "Zollbeschaugebühren" die der Kurierdienst dann dem Kunden in Rechnung stellt.
Es ist natürlich so, dass man oft versucht den Zoll hinters Lcht zu führen.
Ich weiss nicht ob Du es vielleicht mal in der Presse gelesen hast, dass der Zoll z.B. auf Messen sehr oft kontrolliert und dann die z.B. ausgestellte Sportkollektion beschlagnahmt.
Weil es Plagiate sind.
Klingt vielleicht noch schmunzelhaft, aber was ist mit PKW Ersatzteilen, wo es um die Sicherheit geht?
Oder im Elektrobereich?
Und ich frage mich häufig, warum so manch einer so viel riskiert um ein paar läppische Euro an Einfuhrabgaben zu sparen.
Meine Angaben sind selbstverständlich unverbindlich.
Verbindliche Auskünfte darf ich nicht geben.
Dennoch bin ich froh wenn jemand Interesse zeigt, weil wir ja immer die Bösen sind.
Gruß
Willi _________________ Gruß
Willi
Et hätt noch immer jotjejange. |
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Wolfgang Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1238 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 21.11.2009 01:31 Titel: |
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Danke für die ausführliche Erklärung. Man fragt sich halt wirlkich was passiert wenn man sowas bestellt. Das heißt also im schlimmsten Fall zahle ich genau die Verzollung bei meinem Paketzusteller und muss ein paar Tage auf die Auslieferung warten bis die Zollbeschau abgeschlossen ist, richtig?
Dass die Plagiatjagd seine Richtigkeit hat ist mir schon klar. Gut dass das gemacht wird... |
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Tassilo Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1663
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Verfasst am: 21.11.2009 02:12 Titel: |
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@wolfgang:
Nein-das mir der Zollbeschau geht sehr schnell.
Sobald der Kurierdienst die richtige Rechnung vorliegen hat, übermittelt er diese an die Zollstelle.
Wie gesagt, wenn der Kurierdienst die Ware an Dich ausliefert ist für die Zollverwaltung in der Regel alles schon bezahlt.
Der Kurierdienst ruft Dich oft sogar an, um die nötigen Unterlagen so schnell wie möglich zu erhalten.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen.
Ach ich hab mich falsch ausgedrückt:
Sobald der Kurierdienst die Daten des Versenders hat, meldet er diese per EDIFACT an unser System an.
Wenn eine Beschau angeordnet wird, so geschieht dieses sehr schnell.
Wie gesagt, geht der Kurierdienst für Dich in Vorleistung.
Das heisst,dass Du bei der Auslieferung die Beschau schon längst stattgefunden hat.
Sonst könnte er Dir ja auch nicht zustellen.
Das System der Kurierdienste beruht darauf Waren so schnell wie möglich zu transportieren und zuzustellen.
Der Markt ist heiß umkämpft.
Anmerkung: Kein Witz.
Gegen 22.00 ist der Flughafen Köln/Bonn wie ausgestorben.
Gegen 23.00 Uhr sind alle Plätze belegt von Flugzeugen.
Gegen 2.30 Uhr ist wieder alles ruhig.
Man nennt sowas Drehkreuz.
Im nächsten Jahr kommt noch Fedex, der weltweit größte überhaupt.
Das geht aber auch nur weil der Flughafen kein Nachtflugverbot hat.
Gruß
Willi _________________ Gruß
Willi
Et hätt noch immer jotjejange. |
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Wolfgang Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1238 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 21.11.2009 02:26 Titel: |
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Das mit den Drehkreuzen ist mir bekannt, was mir bloß nicht eingeht ist dass man als Verbraucher offensichtlich kaum Nachteile von einer zunächst fehlerhaften Besteuerung hat... bis natürlich auf die Tatsache, dass man nicht den Preis bezahlt mit dem geworben wurde. Dieses Risiko sollte man bei Chinakäufen dann halt einplanen.
Ist schon interessant, aber ich glaube wir lassen es jetzt mal, schließlich wollen die hier über Blinker reden...
Besten Dank für die Informationen jedenfalls! |
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fpg Forum-König
Anmeldedatum: 21.03.2006 Beiträge: 5096
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