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Gibts hier im Forum Elektriker?

 
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Squirrel
Alter Sack


Anmeldedatum: 12.09.2005
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BeitragVerfasst am: 15.05.2011 21:20    Titel: Gibts hier im Forum Elektriker? Antworten mit Zitat

moin,

ich hab in meiner (miet)wohnung ein problem welches mir etwas kopfzerbrechen bereitet. eventuell gibts hier einen vom fach der weiß ob das so überhaupt zulässig ist?

direkt über meiner badewanne (an einer der schmalen seiten) hängt ein elektroboiler.

wenn man duscht, steht man 20 cm neben der schalteinheit des boilers, die natürlich reichlich wasser abbekommt.

ist es überhaupt zulässig, einen boiler so zu montieren?

viele grüße
rolf
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SRatte
Forum-König


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Wohnort: Am Oberrhein... (...etwas wärmer)

BeitragVerfasst am: 15.05.2011 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Auch hier hilft wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Installationszone
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Spaetstarter
Forumsweiser


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BeitragVerfasst am: 15.05.2011 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

N'abend.

Wie SRatte ja schrub, kann man es mittlerweile in WIKI und anderswo nachlesen. Die in WIKI erwähnte Literarur habe ich übrigens im E-Werkzeugkoffer, passt schon.

Das Teil befindet sich im Schutzbereich 1. Erlaubt sind hier nur bestimmte Verbraucher, ein Boiler ist zulässig. Schutz gegen Spritzwasser (Schutzart IP x4) vorausgesetzt.
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Bulldog2011
Cheftheoretiker


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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Spätstarter hat Folgendes geschrieben:
....Das Teil befindet sich im Schutzbereich 1. Erlaubt sind hier nur bestimmte Verbraucher, ein Boiler ist zulässig. Schutz gegen Spritzwasser (Schutzart IP x4) vorausgesetzt.


Wo / Wie kann man die Schutzart erkennen??
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mit lieben Grüssen,
Andreas


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Spaetstarter
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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Bulldog2011 hat Folgendes geschrieben:

Wo / Wie kann man die Schutzart erkennen??

Sofern vorhanden, auf dem Typenschild. Ein Beispiel für die Schutzart IP44 (keine Schleichwerbung) Mr. Green
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SRatte
Forum-König


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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt mal unabhängig von den Vorschriften...

Ich würde kein Gerät in diesen Bereich hängen, ein ungutes Gefühl bleibt.
Und mit der Schutzart ist es eben bei alten Geräte vielleicht nicht mehr so wie sie mal neu waren.

Als Mieter musst Du das eben hinnehmen, wenns erlaubt ist.

Hättest Dir das ja vor dem Mietvertrag anschauen können.
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Squirrel
Alter Sack


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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab gleich mal nachgesehen. der boiler hat die schutzklasse ip24.

ist das ausreichend?
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SRatte
Forum-König


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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

ja, da spritzwassergeschützt
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Tom
Urgestein


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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die 4 bedeutet Schutz gegen Spritzwasser
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Gruss Tom









Vergreift Ihr Euch an Kindern, ich bekomme Euch und mache Euch platt, versprochen !
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Squirrel
Alter Sack


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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

hey, das forum ist eine wucht. ich hab mittlerweile gelesen daß in diesem bereich mindestens schutzklasse 5 montiert sein muß (klar, beim duschen läuft ja massiv wasser über das gerät). ein wunder daß bisher nichts passiert ist.

der eigentümer kann nichts dafür, das teil hat der vormieter montiert gehabt. aber ich werde ihn hiermit mal darüber informieren daß da ein problem besteht. damit ist der dann in der pflicht falls mich beim duschen der schlag trifft Yellow Very Happy
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SRatte
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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hat der Eigentümer geschlafen als der Vormieter raus ist.

So eine bauliche Änderung darf nicht einfach gemacht werden ohne den Besitzer zu fragen.

Wie gesagt, normal würde imho IP X4 reichen...ich würde da aber auch nicht duschen wollen.

Hast du mal ein Bild ?
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Squirrel
Alter Sack


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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

ja klar. den boiler habe ich mit plastik-kondom überzogen, zur sicherheit Yellow Very Happy




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fpg
Forum-König


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Beiträge: 5096

BeitragVerfasst am: 16.05.2011 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

..die kleinen wolken rechts auf dem bild sprechen eine klare sprache Mr. Green

der fpg
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tradition ist nicht das aufbewahren der asche, sondern das weiterreichen der streichhölzer ...



http://www.ausgestrahlt.de
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dreckbratze
Einziger junger Sack


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Beiträge: 2600

BeitragVerfasst am: 16.05.2011 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

in england hängen die dinger sogar in duschkabinen eeeeek , aber jede steckdose einzeln abgesichert... Yellow Rolleyes
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Spaetstarter
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BeitragVerfasst am: 16.05.2011 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

dreckbratze hat Folgendes geschrieben:
in england hängen die dinger sogar in duschkabinen eeeeek , aber jede steckdose einzeln abgesichert... Yellow Rolleyes

Na das hilft zumindest so weit, dass der Rettungsdienst nicht im Dunkeln arbeiten muss le mur

Oioioi, das Verhüterli ist sicher kein Fehler, wohlfühlen würde ich mich beim Duschen so auch nicht.
Wenn es an anderer Stelle ausreichend Platz hat, ist so ein Montageort Murks, egal ob zulässig oder nicht.

Noch zwei Fragen:
1.) Der Boiler ist hoffentlich fest angeschlossen und wird nicht etwa über eine Steckdose betrieben ?
2.) ein Fehlerstromschutzschalter für das Badezimmer ist vorhanden und der Boiler ist über den auch abgesichert ?
Falls die Antwort auf eine der Fragen Nein lautet, wird's m.E. grob fahrlässig.
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Squirrel
Alter Sack


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Beiträge: 1248
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BeitragVerfasst am: 17.05.2011 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

der boiler ist fest angeschlossen und es gibt einen feinstromschalter. nur ist der boiler nicht daran angeschlossen ...
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Spaetstarter
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BeitragVerfasst am: 17.05.2011 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter, FI), nicht zu verwechseln mit den Leitungsschutzschalter (LS-Schalter, Umgangssprache Sicherungsautomat).
Ein FI funktioniert nach dem Prinzip, das alles, was ihn in der einen Richtung durchfliesst, in gleicher Stromstärke wieder den Rückweg findet. Ist der Differenzstrom grösser als der zulässige Wert (im häuslichen Bereich <= 30 mA), löst der FI aus. Und das bietet dem Verursacher der Differenz eine Chance, mit dem Schrecken davonzukommen.

Wenn der Boiler wie in Deinem Fall offenbar nicht über einen FI geschützt ist, hat er meiner Meinung nach in in diesem Bereich über der Wanne erst recht nichts verloren.

Wissenswertes zu den Bereichen, wo ein FI-Schutzschalter vorgeschrieben ist (wiederum keine Schleichwerbung).

Ich würde den Eigentümer darauf hinweisen, dass der Vormieter hier heftig gepfuscht hat und eine Nachbesserung einfordern.
Zumal die Baumassnahme ohne Einwilligung erfolgt ist und diese nicht von einer Elektrofachkraft durchgeführt wurde (ich unterstelle, dass der Vormieter keine entsprechende Ausbildung hat).
Das sehe ich ganz genauso wie SRatte.
Der ist auch in der Pflicht, bevor Dich beim Duschen der Schlag trifft stichel
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SRatte
Forum-König


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BeitragVerfasst am: 17.05.2011 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, in dem Fall scheint der Vermieter (wie so oft) mal wieder der Dumme zu sein.

Der Vormieter ist wahrscheinlich finanziell nicht mehr greifbar. (wie so oft)

Wie Spätstarter schrub: unabhängig von evtl. zugelassenem, nicht schön das Ganze.


P.S.
Es gibt Straße wo auch 100 km/h zugelassen sind, ich die aber nicht fahren will (kann) z.B. Rote Lache wers kennt.
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Squirrel
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BeitragVerfasst am: 17.05.2011 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

tja, das mit dem vormieter ... mittlerweile waren da "hobbypfuscher" im auftrag des vermieters zugange und haben den boiler angeschlossen. die wohnung wurde vom vermieter sowie dem von ihm beauftragten architekten abgenommen und für gut befunden.

ich weise die leute mal auf das problem hin, bis dahin: falls ich mal geladen aussehe dann ists beim duschen passiert :-)
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