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Kurzzeitkennzeichen

 
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S&T
Hochwürden


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 9902
Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 31.10.2014 20:10    Titel: Kurzzeitkennzeichen Antworten mit Zitat

unsere Regierenden haben nach der Lachnummer mit dem Wechselkennzeichen den nächsten Stolperstein für kraftfahrzeugtechnische Individualisten in der Mache:

Motor-Talk.de hat Folgendes geschrieben:

Am 19. September 2014 hat der Bundesrat einer neuen Regelung zugestimmt, die die Auflagen für das Fünf-Tage-Blech verschärft. Der Bundestag muss nur noch einige Formulierungen und Verbesserungen des Bundesrates bestätigen.

Tritt die neue Regelung in Kraft, verliert das Kurzzeitkennzeichen seine wichtigste Funktion: Fahrten ohne TÜV und AU sind nur noch zur Prüf- oder Zulassungsstelle erlaubt. Ein abgemeldetes Fahrzeug lässt sich also nicht mehr auf eigener Achse in die Heimat überführen, wenn das Prüfsiegel abgelaufen ist.

Zudem darf das Kennzeichen nicht mehr an ein beliebiges Fahrzeug angebracht werden. Wichtige Daten wie Marke, Modell und Fahrgestellnummer müssen bereits beim Antrag bekannt sein. Die Zulassungsstelle trägt sie maschinell in die Papiere des Kurzzeitkennzeichens ein. Bisher übernahm das der Antragsteller, sobald der Verwendungszweck der Bleche feststand.



Hier gibt es die Möglichkeit, dagegen zu protestieren bzw. petitieren:

http://tinyurl.com/kzkpetition


Weiterleitung wird dringlich empfohlen...
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pointer
säxmäschien


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 9001
Wohnort: Ostfildern, Spätzlesland

BeitragVerfasst am: 01.11.2014 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Guter Hinweis, Danke, bin ich mit dabei.

Was für Vollkoffer ... Göbeln
_________________
Ottos Mops hopst ... (Ernst Jandl)

Wir sprechen verschiedene Sprachen, meinen aber etwas völlig anderes
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rei97
Forum-König


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 7157
Wohnort: Denkendorf

BeitragVerfasst am: 02.11.2014 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
Abkühlen!!
Es ist das schwarze Kurzzeitkennzeichen, das man meint dem Normalo für 50€ verkaufen zu müssen, wenn er ohne TÜV und Zulassung zur TÜV Prüfung will. Da werden die Fesseln enger, weil manche das illegaler weise für Wochenendlustfahrten mit irgendeiner Schrotte oder total übermotzter Karre missbraucht haben.
Das 06er rote Kennzeichen, das gemeinhin Händler und Werkstätten haben, ist nicht betroffen.
Das rote 07er Kennzeichen schon gleich gar nicht, weil es Sammlern die Bewegung ihrer Sammlung erlaubt, ohne den Brot und Butterbereich zu streifen.
Zum Ausweg:
Wer wirklich nur zum TÜV zur Abnahme AUF KÜRZESTEM WEG will und dann zur Zulassungsstelle, darf dies mit dem vormaligen Nummernschild, s. Papiere (ggf Nummer mithilfe von Internetseiten auf Papier ausdrucken und auf Pappe kleben.) tun , sofern er die Versicherungspin hat, mit der die Deckung bestätigt wird (früher Doppelkarte). Sind keine Papiere vorhanden, geht es halt auf dem Trailer aber auch mit der Pin. Der Prüfer hat damit die Gewähr der Deckung und kann auf dem TÜV -Gelände Bremsmanöver usw. fahren. Beide Fälle kosten erstmal kaum was, wenn man einen Hänger hat oder leihen kann.
Insoweit macht mich dieses Gesetzesansinnen gar nicht nervös.
Es trifft eben meist nur og. Klientel.
Regards
Rei97
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Der Knuddel skype: hrei97
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