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überruhrer Frischling
Anmeldedatum: 03.04.2006 Beiträge: 13 Wohnort: 45277 Essen
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Verfasst am: 05.07.2007 20:08 Titel: |
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...ich werde nun erstmal versuchen,einen Einblick in die Teilungsunterlagen zu bekommen,entweder beim beauftragten Hausverwalter,oder besser noch beim Grundbuchamt der Stadt.
Sollte dort auch mein jetziger Keller seiner ETW zugeordnet werden,habe ich wohl den schwarzen Peter,oder?
Zählen dann die Tatsachen das ich den Keller seinerzeit schon in gutem Glauben mit gekauft habe und ihn schon fast 7 Jahre Besitze nichts mehr?
Und das er seinen schon 15 Jahre hat ist dann wohl auch hinfällig.
Ich könnte ko.... immer was anderes.
Erstmal schönen Dank soweit,jetzt muss ich erstmal klären wie das in den Teilungsunterlagen der Ämter steht.
Sicher die alten Bewohner werden für ihn Partei ergreifen,da er ja auch noch so eine Art selbsternannter Hausmeister ist.
Mit ihm selber zu Sprechen habe ich erstmal vermieden,weil bevor ich selber nichts genaues weiß will ich ihm auch dazu nichts sagen.
Bisher hatte ich ja gerade mit ihm immer ein gutes Verhältnis,auch wenn er nur eine 125er Dealem fährt.
Gruß Frank |
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überruhrer Frischling
Anmeldedatum: 03.04.2006 Beiträge: 13 Wohnort: 45277 Essen
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Verfasst am: 05.07.2007 20:20 Titel: |
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fleisspelz hat Folgendes geschrieben: | Wenn in dem Teilungsdokument drinnensteht, dass sein Keller wirklich sein Keller ist, dann hat er gewonnen....
...wenn nicht muss er es ja keinem zeigen... |
...was meinst Du genau damit |
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Blechroller Aufsteiger
Anmeldedatum: 05.07.2007 Beiträge: 55
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Verfasst am: 05.07.2007 20:42 Titel: |
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überruhrer hat Folgendes geschrieben: | ...ich werde nun erstmal versuchen,einen Einblick in die Teilungsunterlagen zu bekommen,entweder beim beauftragten Hausverwalter,oder besser noch beim Grundbuchamt der Stadt. |
Geh gleich zum Grundbuchamt; alles andere ist unsinnig. Würde mich auch wundern, wenn die Hausverwaltung Teilungserklärungen wirklich vollständig mit Lageplan hätte, denn dann wäre der fehler bei den NK-Abrechnungen schon aufgefallen. Bei der Erklärung ist immer ein Plan, aus dem sich eindeutig ergibt, welcher Keller "Sondereigentum XYZ" ist und in der Erklärung steht dann, zu welcher Wohung der gehört.
Aber schau jetzt halt doch bitte mal in den Kaufvertrag und/oder ins Grundbuch. Da "muss" eigentlich drin stehen "Wohung XYZ verbunden mit dem Sondereigentum an dem Keller ABC". Eigentlich muss man dann nur noch rausfinden, was ABC ist. Dazu dient der Plan bei der Teilungserklärung. Wenn es sauber gemacht ist, ergibt sich das auch aus den Anlagen des Kaufvertrages.
2. Quelle statt Grundbuchamt ist der die Teilung (nicht den Kauf) beurkundende Notar.
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber das du nicht ordentlich in den Kaufvertrag schaust, erstaunt mich... Irgendwie muss ja die Kaufsache beschreiben sein. "100qm Wohung" reicht nicht zur Beurkundung. Und Grundschulden werden da ja wohl auch zumindest aus der Finanzierung des Bauträgers eigetragen worden sein. Auch dazu muss der Verhau genau beschrieben sein. Wenn du selbst was finanziert hast, steht dazu was in der GS-Bestellungsurkunde und -muss nicht immer stimmen- auch im Kreditvertrag.
Zitat: | Sollte dort auch mein jetziger Keller seiner ETW zugeordnet werden,habe ich wohl den schwarzen Peter,oder? |
Ja.
Zitat: | Zählen dann die Tatsachen das ich den Keller seinerzeit schon in gutem Glauben mit gekauft habe und ihn schon fast 7 Jahre Besitze nichts mehr?Und das er seinen schon 15 Jahre hat ist dann wohl auch hinfällig. |
Genau deswegen ist im Immobilienrecht strenger Formzwang, also notarielle Beurkundung. Das ersetzt gleich mal die Streiterei. Was beurkundet ist, zählt. Fertig.
Zitat: | Sicher die alten Bewohner werden für ihn Partei ergreifen,da er ja auch noch so eine Art selbsternannter Hausmeister ist. |
Auch hier: Es zählt das Beurkundete, nicht die Gefühls- und Sympathiewelt.
Olli |
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fleisspelz Gast
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Verfasst am: 05.07.2007 22:04 Titel: |
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Wenn ihr jedoch Absprachen unter Euch trefft, dann ist das Eure Sache, weil ja jeder mit seinem Eigentum dann machen kann, was er mag. Das heisst:
Entweder Du findest auf dem Grundbuchamt heraus, dass der Keller, den Du zur Werkstatt umgebaut hast Deiner ist, dann hat sich der Weg gelohnt. Oder Du findest heraus, dass der Keller dem anderen gehört, dann kannst Du den fragen, ob er Dir seinen Keller vermietet, und Du ihm dafür Deinen. Den Differenzbetrag von 10 Euro im Monat gibst Du ihm dann und gut.... |
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überruhrer Frischling
Anmeldedatum: 03.04.2006 Beiträge: 13 Wohnort: 45277 Essen
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Verfasst am: 05.07.2007 22:04 Titel: |
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@Oli
erstmal schönen Dank für Dein mir zur verfügung gestelltes Wissen und Deine Tips
Ja,dann werde ich erstmal Deinen Rat befolgen und am Montag(wenn ich ein paar Std.frei bekome)zum Grundbuchamt der Stadt gehen und mir Einblick verschaffen.Den Weg zum Hausverwalter kann ich mir dann ja schenken.
Desweiteren habe ich schon seit gestern Abend den Kaufvertrag sowie auch meine Besitzurkunde immer wieder eingehend und genau durchgelesen,aber ausser Wohnungseinheitnr abc...
Quadratmeter und Zimmerzahl,Balkon
Grundbucheintrag xyz...
steht da wirklich nichts von irgendeinem Keller,und schon garnichts von welchem......
Vieleicht gehört mir am Ende überhaupt kein Keller
Da habe ich damals überhaupt nicht aufgepasst,aber Ahnung hatte ich auch keine,mein Vater war sogar noch mit dabei mit dem Spruch 4 Augen sehen mehr als 2.Genutzt hat es wie sich zeigt garnichts.
Am Montag weiß ich mehr,sollte ich nicht der rechtliche Besitzer dieses Kellers sein habe ich meine Konsequenzen zu ziehen und auch meine Lehren.
Der evtl. nächste Punkt der im diesem Fall zu klären wäre,muss mir mein Nachbar etwas für meinen "Luxusumbau"zahlen.
Da ich ihn bis jetzt nicht über meine Skepsis in kenntnis gesetzt habe und er immer sehr umgänglich war wird dann wohl wenigstens das glimmflich verlaufen hoffe ich.
Aber noch ist Polen nicht verloren
Gruss Frank
und nochmals schönen Dank |
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forentroll Urgestein
Anmeldedatum: 04.03.2006 Beiträge: 201
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Verfasst am: 05.07.2007 22:08 Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von forentroll am 10.04.2008 09:44, insgesamt einmal bearbeitet |
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überruhrer Frischling
Anmeldedatum: 03.04.2006 Beiträge: 13 Wohnort: 45277 Essen
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Verfasst am: 05.07.2007 22:11 Titel: |
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@fleispelz
das wäre sogar eine Idee,mit der ich gut leben könnte,da er für seinen alten Tapeziertisch,ne Giesskanne und ein paar Harken und Rechen,wirklich nicht "meinen"Keller bräuchte.........
vielen Dank auch Dir erstmal
ich hoffe ich bekomme am Montag ein paar Std.frei um ins Grundbuch zu schauen |
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Blechroller Aufsteiger
Anmeldedatum: 05.07.2007 Beiträge: 55
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Verfasst am: 05.07.2007 23:01 Titel: |
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forentroll hat Folgendes geschrieben: | Blechroller hat Folgendes geschrieben: |
Genau deswegen ist im Immobilienrecht strenger Formzwang, also notarielle Beurkundung. Das ersetzt gleich mal die Streiterei. Was beurkundet ist, zählt. Fertig.
Olli |
Wenn´s so einfach wäre: Auch Notare sind Menschen, somit fehlbar und dagegen versichert. |
Noch sehe ich keinen Notarfehler....Nur evtl. eine Unüblichkeit.
Olli |
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Blechroller Aufsteiger
Anmeldedatum: 05.07.2007 Beiträge: 55
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Verfasst am: 05.07.2007 23:09 Titel: |
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Frank,
bevor du da hin rennst und Stunden opferst: Oft helfen die schon am Telefon, weil die meisten Grundbücher elektonisch geführt werden. Anrufen, denen die Grundbuchblatt-Nr (steht im Kaufvertrag) nennen und sie bitten, dir den Grunbuchbeschrieb deines Eigentums in Abtl. 1 vorzulesen. Da steht meist schon der Bezug zu Sondereigentum drin. Dann schilderst du dein Problem und bittest sie, dir die Teilungserklärung nebst Lageplan soweit dich betreffend aus den Grundakten rauszusuchen und dir einen Termin zur Einsicht zu nennen. Manchmal kann man auch gegen geringes Geld Kopien zugesandt bekommen. Einfach hin rennen kann eine längere Aktion werden.
Du kannst auch noch beim Notariat deines Kaufes nachfragen. Die müssen eigentlich auch die notwendigen Daten im Archiv haben. Anruen kostet (fast) nix.
3. Möglichkeit: Wenn du finanziert hast, frag mal deine Bank. Die haben mindestens einen GB-Auszug in den Akten. Kann aber für dich auch noch Arbeit bringen, wenn die hellhörig werden. Hängt von deinem Kontakt mit der Bank ab.
Eine faktische vertragliche Nutzungsüberlassung zu konstruieren wird nix. Dazu müssten die Parteien den "Tausch" willentlich vorgenommen haben. War aber nicht so.
Olli
Olli |
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peryc Gast
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Verfasst am: 06.07.2007 09:54 Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von peryc am 19.11.2009 16:38, insgesamt einmal bearbeitet |
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forentroll Urgestein
Anmeldedatum: 04.03.2006 Beiträge: 201
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Verfasst am: 23.08.2007 10:56 Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von forentroll am 10.04.2008 09:57, insgesamt einmal bearbeitet |
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Kik Skywalker
Anmeldedatum: 07.08.2005 Beiträge: 302 Wohnort: Nordschwarzwald
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Verfasst am: 01.01.2008 14:32 Titel: |
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forentroll hat Folgendes geschrieben: | Moin,
gibt´s was Neues?
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Das würde mich jetzt auch interessieren... |
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