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Für Hauseigentümer

 
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Gitti
Gleichstellungsbeauftragte


Anmeldedatum: 17.08.2005
Beiträge: 5513
Wohnort: Xtal

BeitragVerfasst am: 29.12.2005 07:53    Titel: Für Hauseigentümer Antworten mit Zitat

Hallo meine lieben,
bis vor kurzem habe ich auch dazu gehört, aber dem ist aus verschiedenen Gründen nicht mehr so....
aber ich habe was interessantes gefunden, dass vielleicht einigen von euch gefallen würde... man muss nur Geduld haben...wie halt bei allem was in unseren Amtsmühlen mahlt... Yellow Rolleyes

Den unten stehenden Brief habe ich vor kurzem erhalten... bitte lest und entscheidet selbst...

lg
Gitti



Grundsteuer für Eigenheimbesitzer verfassungswidrig?

Worum geht es?
Beim Bundesverfassungsgericht ist seit kurzem eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich gegen die Grundsteuer auf selbst genutztes Wohneigentum richtet (betr. also nicht vermietete Objekte). Die Begründung orientiert sich am Beschluss zur Vermögensteuer von 1995. Da man aus einer selbst genutzten Immobilie keine Einkünfte erzielen kann, sei die Grundsteuer in so jedem Fall eine unzulässige Substanzbesteuerung.

Was kann man tun?
Beim Finanzamt ist die Aufhebung des Einheitswert- bzw. Messbescheides (nicht: Grundsteuerbescheid der Gemeinde) zu beantragen. Diesen Antrag wird das Finanzamt ablehnen, wogegen dann wiederum Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen ist.

Welche Chancen bestehen?
Da sich Vermögensteuer und Grundsteuer systematisch gleichen und die vorgetragenen Gründe einleuchtend sind, werden der Verfassungsbeschwerde gute Chancen eingeräumt.
Ob bei einem positiven Ausgang des Verfahrens lediglich eine gesetzliche Neuregelung für die Zukunft erfolgt, ist nicht abzusehen.

Fazit!
Es ist folglich nicht vorherzusagen, ob sich der Aufwand lohnt, gegen die Festsetzungen vorzugehen und die Verfahren offen zu halten. Der Antrag auf Aufhebung ist jedoch die Voraussetzung, um an einem positiven Ausgang teilhaben zu können.
_________________
Gryße Die Gitti
Stammtischschwester von
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und von diesen


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