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dB(a) oder P

 
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speedy
Urgestein


Anmeldedatum: 11.08.2005
Beiträge: 563

BeitragVerfasst am: 09.03.2007 22:49    Titel: dB(a) oder P Antworten mit Zitat

Hi Folks,
haette da mal ein Anliegen .In meinem Brief stand mal bei Stand /Fahrgeräusch 89P und 83 ... kann es nicht mehr erkennen C oder E.
Nach dem Eintrag auf 25 KW steht jetzt nur noch Stand 90 und Fahr 83 ohne P
oder einer anderen Bezeichung ?
das sind dann wohl db(A) oder ?
So .. und wenn ich mir nun eine Krawalltuete kaufe die ein E1 oder E4 Zeichen taetowiert, kann ich die ohne Graukittelverein fahren oder mus hier eine Geraeuschmessung gemacht werden ?


Bei Kedo steht z.b beim Supertrapp Eintrag bis 1.10.1990 ?
Gibt es hier eine Gesetzliche Regelung der Lautstaerke in db oder Phone ?
Meine ist BJ 4 /90 hab ich da noch Glueck oder ist mit der AU alles dahin ....
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Cu Speedy

Bei einem Flachdach ist meistens das Dach flach.
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pointer
säxmäschien


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BeitragVerfasst am: 09.03.2007 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Uff, fille Fragen auf feinmal Mr. Green

Auspuffknattern: ohne P ist gut, da gibt's freien Zuschlag bei der Nahfeldmessung durch die Rennleitung (irgend was über 20% der angegebenen db(A)s). Mit "P" oder "E" nach den db(A) hättest du Pech. Phon und (neuere Messeinheit) db(A) werden in der praktischen Messung gleichgesetzt.

E-Prüfzeichen: ist so wie du sagst, keine Eintragung notwendig. Was dich aber nicht vor Streß schützt, wenn das Teil in einer Kontrolle lauter brüllt als erlaubt.

Gesetzliche Lautstärkeregelung bis 1.10.90: ja, so Schwellen, an denen die gesetzlich zugelassene Lautstärke nach unten geregelt wurde gibt's. Ich such' dir gleich noch den entsprechenden Link im WWW raus, falls nicht ein anderer schneller war.

EDIT:
->da ist sie, die Tabelle

Die Gültigkeit der Lautstärkeregeleung ist übrigens - Grundsatz des Bestandsschutzes sei Dank - nur vom Tag der EZ abhängig (nicht BJ, wohlgemerkt!). M. W. hat die AU für diese neumodischen Schlitten da garnichts mit zu tun.

P.
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Ottos Mops hopst ... (Ernst Jandl)

Wir sprechen verschiedene Sprachen, meinen aber etwas völlig anderes
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Tom
Urgestein


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BeitragVerfasst am: 10.03.2007 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Glaube kaum, dass er 90 N hat, da kämen dann nämlich noch 25 dB + 2 dB Toleranz drauf. Falls es die neuen Papiere sind, da wird generell nicht mehr N oder P eingetragen. Die Messmethode muss die Pol anhand des Baujahres erkennen.
In Deinem Fall wird es P sein.
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speedy
Urgestein


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Beiträge: 563

BeitragVerfasst am: 10.03.2007 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

@pointer
Danke fuer die Tabelle
@TOM
Hinter der Zahl steht gar nichts mehr also nur Stand 90 Fahr 83
aber im Brief jeweils davor db(A)
_________________
Cu Speedy

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Tom
Urgestein


Anmeldedatum: 30.12.2006
Beiträge: 362
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BeitragVerfasst am: 11.03.2007 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

dB ist die Masseinheit für die LAutstärke. hat nichts mit der Messmethode zu tun. Finde Dich mit P ab Yellow Very Happy
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Wickie
Bürscherl


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BeitragVerfasst am: 16.05.2008 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

pointer hat Folgendes geschrieben:
...

EDIT:
->da ist sie, die Tabelle...




Hat die Tabelle noch mal jemand? der Link tuts leider nicht mehr
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pointer
säxmäschien


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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Wickie,
Ich finde im Moment auch keine andere Tabelle im Netz und kopier deshalb mal die Zusammenfassung der Kollegen aus einem Forum der amerikanischen Altmetall-Fraktion:

Bei Fahrzeugen ab 500ccm gelten z. B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:
EZ bis 13.09.53 - 90 DIN-Phone
EZ bis 20.05.56 - 87 DIN-Phone
EZ bis 31.12.56 - 84 DIN-Phone
EZ bis 12.09.66 - 82 DIN-Phone
EZ bis 30.09.83 - 84 dB(A)
EZ bis 30.09.89 - 86 dB(A)
EZ bis 30.10.95 - 82 dB(A)
EZ ab 01.10.95 - 80 dB(A)

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.

Quelle: http://www.motor-talk.de/forum/db-und-phone-t1561267.html
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Markus
Anja


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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

pointer hat Folgendes geschrieben:

Bei Fahrzeugen ab 500ccm gelten z. B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:
EZ bis 13.09.53 - 90 DIN-Phone
EZ ab 01.10.95 - 80 dB(A)


Da sieht man mal, wie wenig sich die Geräuschgrenzen tatsächlich geändert haben seit der Einführung. (Die Phon wurden nur normalisiert)
10 dB(A) entspricht, wenn ich mich recht erinner, einer Verdopplung der Lautstärke.
Zum Vergleich: Mit dem EG-ABE BSM Auspuff, den hier jeder zweite dran hat, haben wir in einer Fahrgeräuschmessung deutlich mehr als 10dB(A) Überschreitung gemessen. Hat wohl bei der Zulassung des Auspuffs damals niemanden interessiert. Standgeräusch halten die gut ein, aber wehe, ein ganz genauer ordnet mal ne Fahrgeräuschmessung an...

Achso: Ich glaube, wenn kein (N) hinter dem Geräuschwert steht, ist es automatisch (P)
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Markus
Anja


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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

pointer hat Folgendes geschrieben:

Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.


HP, du hast das Ende vergessen (kommt in 0.1% aller Fälle vor). Der Polizist ist misstrauisch, weil an der 53er BMW ein moderner Supertrapp verbaut ist (den er sehr gut kennt aus der Polizeischule). Deshalb verlangt er nun, dass man beim TÜV in diesem Zustand eine Fahrgeräuschmessung durchführen lässt.
Und siehe da: Auspuff wird einbehalten, es gibt Punkte und eine saftige Strafe.

Alternatives Ende (die restlichen 99.9%): "Oh, schönes Mobbed. Klingt auch ordentlich. Na dann mal gute Weiterfahrt!"
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pointer
säxmäschien


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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Äh ... nee ... schönes Szenario, aber da stimmt auch die Tabelle nicht ganz ... bis 1954 gab's noch keine Grenzwerte, die olle BMW dürfte sogar ganz ohne fahren (was sie aber zugegebener Maßen nicht vor Nerv durch einen 0,1%er schützen dürfte Mr. Green )

Aber es liegt natürlich auch immer ein bisschen am Fahrer. Wenn seriöses Silberhaar unter dem Helm hervorkommt ist das natürlich was ganz anderes als bei so einem langhaarigen Hippie (oder gar einer Frau ... und wech )
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Markus
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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

pointer hat Folgendes geschrieben:
Wenn seriöses Silberhaar unter dem Helm hervorkommt ist das natürlich was ganz anderes als bei so einem langhaarigen Hippie (oder gar einer Frau ... und wech )


Ja, das ist was ganz anderes: Mitleid.
Axt
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dreckbratze
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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

ich fahr nur noch mit dutt....
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pointer
säxmäschien


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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Markus hat Folgendes geschrieben:
... Ja, das ist was ganz anderes: Mitleid. Axt

So what? Was heißt hier Stolz, wenn es um persönliche Vorteile geht .. Yellow Twisted

... und mit Dutt stellt sich natürlich die Helmfrage. Irgendwie fällt mir bei dem Wort immer "Invasion von Mars" ein Mr. Green
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BOOZE
Forumsweiser


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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Markus hat Folgendes geschrieben:



Und siehe da: Auspuff wird einbehalten, es gibt Punkte und eine saftige Strafe.


Wurde das nicht angeblich letztes Jahr im März abgeschafft, durch eine Regelung der EU?
Jetzt soll es doch nur noch 20€ als Verwarnungsgeld geben, ohne Beschlagnahmung und Punkte, oder haben die das wieder gekippt?
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SR500 IG Frankfurt

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Hauni
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Wohnort: Im Mittelpunkt der EU

BeitragVerfasst am: 18.05.2008 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eigentlich auch meine letzte Info.....

Einbehalten des Fahrzeugs wäre nicht legitim....
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Am schlimmsten ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben (A.von Humboldt)
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