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noch ne Frage...Thema Kurzzeitkennzeichen

 
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SRatte
Forum-König


Anmeldedatum: 09.08.2005
Beiträge: 2645
Wohnort: Am Oberrhein... (...etwas wärmer)

BeitragVerfasst am: 31.05.2008 11:40    Titel: noch ne Frage...Thema Kurzzeitkennzeichen Antworten mit Zitat

Also:

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt ja nur wenige Tage (3 ?) soviel ich weiss.

Kann ich am gleichen Tag 2 Kurzzeitkennzeichen holen, die ca. 2 Wochen auseinander liegen ?


Hintergrund der Frage:

Evtl. ein Fahrzeug anschaffen...nur für 2 Wochen Urlaub....und dann wieder verkaufen...ohne die komplette Anmeldungsprozedur.
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1978 SR500, 1981 SR500, 1990 Springer Softail, 1995 XJR1200......und nix neueres
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 31.05.2008 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Und was erklärst du dem Amt, womit Du in den zwei Wochen dazwischen rumfährst?
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SRatte
Forum-König


Anmeldedatum: 09.08.2005
Beiträge: 2645
Wohnort: Am Oberrhein... (...etwas wärmer)

BeitragVerfasst am: 31.05.2008 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und was erklärst du dem Amt, womit Du in den zwei Wochen dazwischen rumfährst?


Da würde das Teil auf einem Campingplatz stehen...echt.
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1978 SR500, 1981 SR500, 1990 Springer Softail, 1995 XJR1200......und nix neueres
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 31.05.2008 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Geh halt mal zum Amt und erklär das denen. In Aschaffenburg hättest Du vielleicht Chancen. Ob das bei Euch zum Problem wird weiss ich nicht.....
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S&T
Hochwürden


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 9902
Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 31.05.2008 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

das Kennzeichen gilt 5 Tage und darf, wie die roten 06xxx Kennzeichen nur für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden.

das wär der offizielle Teil zum Thema....
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Being on a bike you sculpted yourself is a sense of achievement, mechanical symphony of parts working together because you arranged them that way.


And the lord said unto John "Come forth and receive eternal life".

But John came fifth and won a toaster...



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Wolfgang
Forumsweiser


Anmeldedatum: 09.08.2005
Beiträge: 1238
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 31.05.2008 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Campingplatz??

Was wäre mit einem Ausfuhrkennzeichen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausfuhrkennzeichen

14 Tage bis zu einem Jahr gültig, bis 3 Monate steuerfrei und es wird erwartet, dass du schnellstmöglich das Land verlässt...
Mr. Green

Was die allerdings sagen, wenn du wieder an der Grenze auftauchst? Mischugge

Gruß
Wolfgang
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 01.06.2008 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

S&T hat Folgendes geschrieben:
...und darf,... nur für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden....

Das traue ich mir zu, einem Beamten zu vermitteln, dass zu der Erprobung eines Campingmobils nicht nur die Fahrt, sondern auch das Probecampen gehört..... Mr. Green
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Wolfgang
Forumsweiser


Anmeldedatum: 09.08.2005
Beiträge: 1238
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 01.06.2008 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

"Mahlzeit Herr Wachtmeister, wir testen grade den Gasherd, wollnse 'n Bier zu ihren Würstchen? Aber natürlich ist das Teil der Probefahrt, was nützt mir des Campingmobil wenn's mobil ist aber net campt?"

Wegschmeiß
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