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kommmschmit
Badisches Urvieh


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 11084
Wohnort: Eberbach / Baden

BeitragVerfasst am: 23.06.2008 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Einmal als Gewürz (7 %) und einmal als Ziergewächs würde ich mal so als Laie sagen....... Mr. Green

Und Willi, habe ich ne aufblasbare Waschmaschine gewonnen? Headbanger
_________________
Ich ärgere mich nicht
und wenn ich verrecke vor Zorn (mein Lebensmotto)
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peryc
Gast





BeitragVerfasst am: 24.06.2008 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

B. hat Folgendes geschrieben:

Wir hatten das auch mal: Kleintransporter gekauft, vom Händler Hängerkupplung dranspaxen lassen ("Neieien, da braucht man keine Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten!") und heiter losgesegelt. Bis zu den Freunden und Helfern der Autobahnpolizei Tauberbischofsheim, die mich dann mit fester Stimme nach Tachographenscheibe oder vergleichbarem frugen.

Ehe es ausufert: die Kurzfassung - beim Verfassen des Widerspruchs versuchten wir, uns über die betreffende Regelung schlau zu machen. Der TÜV wusste nix, die Polizisten vor Ort wussten nix sicher und beim Landratsamt wurde uns mitgeteilt, dass der Herr XY dafür zuständig sei. Der sei aber leider gerade in Urlaub und sonst kenne sich da niemand mit aus - zu kompliziert sei die Materie.


Bei uns lernt man in der Fahrschule, daß LKW über 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht einen Tachographen brauchen.

Wikipedia ist noch genauer als mein Hirn:

"Vorgeschrieben sind Tachographen (EG-Kontrollgeräte) für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger über 3,5 t, bzw. für Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen und mehr als 9 Sitzplätze aufweisen, sofern diese Fahrzeuge gewerblich eingesetzt werden."


Zuletzt bearbeitet von peryc am 24.06.2008 00:16, insgesamt einmal bearbeitet
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peryc
Gast





BeitragVerfasst am: 24.06.2008 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hauni hat Folgendes geschrieben:
...
......und war sogar lehrreich.....da kurz vor Braunschweig (auf dem Weg nach WOB) ein Autostradapolizist uns darüber aufklärte, dass ein Transporter mit Anhänger auch unter das Wochenendfahrverbot fällt..... le mur .


Wikipedia schreibt dazu:

"In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1956 gemäß § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lkw mit Anhänger unabhängig von deren Gewicht."

Ein Kastenwagen ist nun mal per Definition ein LKW, wie auch ein Polo mit hinten verblechten "Scheiben", leider.
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Torstinator
Forumsweiser


Anmeldedatum: 11.01.2007
Beiträge: 1355
Wohnort: Mainhattan

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hauni hat Folgendes geschrieben:
Guten Morgen allerseits!
Ja, der Umzug hat wirklich gut geklappt,
......und war sogar lehrreich.....da kurz vor Braunschweig (auf dem Weg nach WOB) ein Autostradapolizist uns darüber aufklärte, dass ein Transporter mit Anhänger auch unter das Wochenendfahrverbot fällt..... le mur
Nun, um 40 € erleichtert, aber nun mit einer --auf dem Strafbescheid stehenden-- Ausnahmegenehmigung konnten wir die letzten 50 Kilometer dann doch noch vor 22h abspulen.....

Jetzt werden Tapeten von den Wänden gerissen....
ich freu mich schon , wenn ich mal wieder ausschlafen kann.....


Du hattest einen tapezierten Transporter dabei? Vielleicht deswegen die Strafe? Dem hat das Blümchenmuster nicht gefallen.

Yellow Wink
_________________
SR500 IG Frankfurt
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schraubaer 42
Urgestein


Anmeldedatum: 20.04.2006
Beiträge: 522
Wohnort: Frankenbrunn

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 05:02    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Moin zusammen.

Etz gehts auf die Arbeit.

Heut um 0200 das Kurbelgehäuse gefügt, Getierbe* überprüft. Alles, auch die KW läuft leicht, Getierbe* schaltet gut.

Ist einfach zu heiss um tagsüber in der Werkstatt zu stehen. Auffe Aabeit ist eh "Klima" und pennen tu ich von 1600 bis 0100...

Gryße

Schraubaer 42

* Getier/be: Kleine,in drehender Symbiose lebende, Metallgittermehrzeller. Leben von druck und scherstabilem Oelen und bekommen bei mangelndem Lebenelixier gerne Karies. Krankenversicherungen lehnen die Behandlung von kariösen Getierben gerne ab wenn der Getierbehalter nicht nachweisen kann die possierlichen Tierchen gut gefüttert zu haben.
Sie leben gerne im dunkeln und bevorzugen in ihrem natürlichem Habitat um die 70-85°C.
Die Paarung erfolgt ständig ( sind echte kleine Ferkelchen Die Mr. Green )
Dennoch vermehren sich die Rädertierchen vor allem in den Kernbereichen großer Industrieanlagen am besten.
Der Grund hierfür ist allerdings noch weitestgehend unerforscht.

Prof. Dingsbums, Grizmek
_________________
Schrotthandel ist legitim....solange der Schrott als Schrott, zu Schrotthandelspreisen verkauft wird
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Credo
Forumsweiser


Anmeldedatum: 30.07.2006
Beiträge: 1578

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

moin .moin......................
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roger
Ex- nixkochkäse


Anmeldedatum: 19.10.2005
Beiträge: 3007
Wohnort: Pungscht

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 06:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, ob Kommis Autochen gegen Schäden aus Einwirkungen (-drückungen) von Godzilla versichert ist. (Ach nee, der kam ja aus Japonien)
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B.
1,5 B.


Anmeldedatum: 16.08.2005
Beiträge: 1788

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat Folgendes geschrieben:
@B.

Kannst Du das genauer erklären?

Leider nein - ich habe das aus 'ner Sendung, bei der es um die Irrsinnigkeiten deutschen Steuerrechts ging. Und es war wirklich so, dass auf einem Marktstand quasi identisches Gewürz zu zwei unterschiedlichen Steuersätzen verkauft werden musste - warum, das ist mir leider entfallen...

peryc hat Folgendes geschrieben:
B. hat Folgendes geschrieben:

Wir hatten das auch mal: Kleintransporter gekauft, [...]


Bei uns lernt man in der Fahrschule, daß LKW über 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht einen Tachographen brauchen.

Was ich vergaß zu erwähnen: das Ding war per Eintragung und Besteuerung ein Pkw (fünf Sitzplätze). Cool, nä?

Mein Bruder hatte übrigens mal einen Dreisitzer-Kleintransporter. In Siegen (NRW) ging der problemlos als Lkw durch, in Rheinland-Pfalz sollte er dann wegen der hinteren Scheiben als Pkw besteuert werden... Mischugge
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kommmschmit
Badisches Urvieh


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 11084
Wohnort: Eberbach / Baden

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Scheene guude Morsche zusamme.
Jou, so ist es im Ländle. Immer schön verworren damit die Damen und Herren der Rechtsverdrehergilde auch immer schön Arbeit haben. Mr. Green

Ich wünsche euch allen einen schönen Tag.
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th.sauer
Forum-König


Anmeldedatum: 20.08.2005
Beiträge: 3407
Wohnort: Germanys Mitte

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Moin,

Hier scheint die Sonne, das Möp schläft auf dem parkplatz, Herrchen muss schuften.
Ach, ja, Fahrtenschreiber. ich kann mich erinnern, für Zugmaschinen ist er erst ab 6 To Zul. Gg vorgeschrieben. Toll ist das in Allmania.

Gruß

Thomas
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riege
Heavy Duty


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Beiträge: 6264
Wohnort: Los Karawancos

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Prost prost meine Herrn! Mr. Green
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...silver blaze...
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T.
Tinoccio


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Beiträge: 3876
Wohnort: FT,EX-Heidelberg

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,Liebe Leutz...

...endlich mal ein wenig Abkühlung, und grad noch trockenen Helmes in´s Büro eingefallen.

Frohes Schaffen noch...

Roger@ Axt ...ich hab zwar bauartbedingt auch Schlitzäuglein, Mr. Green Mr. Green ... aber auch genetischbedingt ne Abneigung als Japoner genannt zu werden...muß wohl dran liegen das die ein paarmal über das Festland hergefallen sind....außerdem bin ich wohl Panda Po ähnlicher....
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S&T
Hochwürden


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Beiträge: 9902
Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

...sprach Monsieur Rochér nicht von Godzilla, ehrenwerter T.-san? Mr. Green




...die Zeit vergeht nicht, ich bin müde... und das Wetter ist mir irgendwie zu tropisch...
_________________
Being on a bike you sculpted yourself is a sense of achievement, mechanical symphony of parts working together because you arranged them that way.


And the lord said unto John "Come forth and receive eternal life".

But John came fifth and won a toaster...



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peryc
Gast





BeitragVerfasst am: 24.06.2008 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

B. hat Folgendes geschrieben:

Was ich vergaß zu erwähnen: das Ding war per Eintragung und Besteuerung ein Pkw (fünf Sitzplätze). Cool, nä?


Somit definitiv nicht Tachographenpflichtig. Wäre ein super Fall für einen Einspruch gewesen. Für einen LKW muß auch LKW im Typenschein/Zulassungsschein stehen, sonst isses kein LKW.

B. hat Folgendes geschrieben:

Mein Bruder hatte übrigens mal einen Dreisitzer-Kleintransporter. In Siegen (NRW) ging der problemlos als Lkw durch, in Rheinland-Pfalz sollte er dann wegen der hinteren Scheiben als Pkw besteuert werden... Mischugge


Siehe oben. Ausschlaggebend ist, was im Typenschein steht.
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peryc
Gast





BeitragVerfasst am: 24.06.2008 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

riege hat Folgendes geschrieben:
Prost prost meine Herrn! Mr. Green


Moinmoin!

Sachemol, bist du nur merh am tschechern? stichel Mr. Green
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S&T
Hochwürden


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 9902
Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

peryc hat Folgendes geschrieben:
B. hat Folgendes geschrieben:

Was ich vergaß zu erwähnen: das Ding war per Eintragung und Besteuerung ein Pkw (fünf Sitzplätze). Cool, nä?


Somit definitiv nicht Tachographenpflichtig. Wäre ein super Fall für einen Einspruch gewesen. Für einen LKW muß auch LKW im Typenschein/Zulassungsschein stehen, sonst isses kein LKW.

B. hat Folgendes geschrieben:

Mein Bruder hatte übrigens mal einen Dreisitzer-Kleintransporter. In Siegen (NRW) ging der problemlos als Lkw durch, in Rheinland-Pfalz sollte er dann wegen der hinteren Scheiben als Pkw besteuert werden... Mischugge


Siehe oben. Ausschlaggebend ist, was im Typenschein steht.


Einspruch, euer Ehren...

Einzig und allein das Finanzamt legt fest, ob es LKW- oder PKW- Steuer erhebt. Unabhängig von der Eintragung.
Bei "echten" LKW entfällt die Diskussionsgrundlage, bei Kleintransporten und umgebauten PKW kann das Finanzamt den Nachweis des Bedarfs fordern. Wer keinen Nachweis erbringen kann, dass er die Transportkapazitäten braucht, weil er mit dem Ford Courier nur die Schickse zur Dönerbude chauffiert zahlt PKW-Steuer, auch bei Eintragung "LKW geschlossener Kasten" ...
Bleibt nur der Rechtsweg...



...und was die Fahrtschreiberpflicht angeht... gehts vor Allem um die gewerbliche Nutzung...

Zitat:

Vorgeschrieben sind Tachographen (EG-Kontrollgeräte) für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger über 3,5 t, bzw. für Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen und mehr als 9 Sitzplätze aufweisen, sofern diese Fahrzeuge gewerblich eingesetzt werden.

_________________
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And the lord said unto John "Come forth and receive eternal life".

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riege
Heavy Duty


Anmeldedatum: 08.08.2005
Beiträge: 6264
Wohnort: Los Karawancos

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

peryc hat Folgendes geschrieben:
riege hat Folgendes geschrieben:
Prost prost meine Herrn! Mr. Green


Moinmoin!

Sachemol, bist du nur merh am tschechern? stichel Mr. Green


Host leicht an Neid? Mr. Green
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...silver blaze...
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riege
Heavy Duty


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Beiträge: 6264
Wohnort: Los Karawancos

BeitragVerfasst am: 24.06.2008 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

So, grad eben wurden für kommendes Wochenende freiwillige Überstunden angeordnet.

Begründung: "Um der Geschäftsführung unseren guten Willen zu demonstrieren, werden wir Samstag und evtl. Sonntag weiter am Projekt xxx arbeiten."

Daß die 2 Tage das Projekt, das um 3-4 Monate zu kurz angesetzt wurde, nicht rausreißen werden, ist allen klar, aber hauptsache, wir zeigen guten Willen...

(nicht daß der Eindruck entsteht, ich hab was gegen Wochenendschicht - ich hab nur was gegen völlig sinnlose Wochenendschicht... le mur )

Gryße!
Riege
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peryc
Gast





BeitragVerfasst am: 24.06.2008 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

S&T hat Folgendes geschrieben:

Einzig und allein das Finanzamt legt fest, ob es LKW- oder PKW- Steuer erhebt. Unabhängig von der Eintragung.
Bei "echten" LKW entfällt die Diskussionsgrundlage, bei Kleintransporten und umgebauten PKW kann das Finanzamt den Nachweis des Bedarfs fordern. Wer keinen Nachweis erbringen kann, dass er die Transportkapazitäten braucht, weil er mit dem Ford Courier nur die Schickse zur Dönerbude chauffiert zahlt PKW-Steuer, auch bei Eintragung "LKW geschlossener Kasten" ...
Bleibt nur der Rechtsweg...


Das Finanzamt, auch die haben sich nach der Typengenehmigung des KFZ zu richten. Steht im Typenschein PKW können sie keinen LKW daraus machen, steht da LKW drinnen können sie keinen PKW daraus zaubern. Versuchen tun sie es vielleicht und schaffen das aus Unwissenheit der gegenübersitzenden Drohne sicher oft genug, dürfen tun sie das nicht.

S&T hat Folgendes geschrieben:

...und was die Fahrtschreiberpflicht angeht... gehts vor Allem um die gewerbliche Nutzung...

Zitat:

Vorgeschrieben sind Tachographen (EG-Kontrollgeräte) für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger über 3,5 t, bzw. für Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen und mehr als 9 Sitzplätze aufweisen, sofern diese Fahrzeuge gewerblich eingesetzt werden.


Dazu muß man den Satz zerpflücken:

"...Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen..."

Da geht es um LKW. Ein Bus mit Scheiben hinten dient von seiner Bauart zum Transport von Personen, schließt aber den Transport von Kisten, Schaufeln udg. nicht kategorisch aus, ist also ein PKW. Ein Polo mit zwei Plätzen und verblechtem Heck dient, aufgrund seiner Bauart, zum Gütertransport, fällt unter LKW. Da hat sich das Finanzamt nach der Bauart des KFZ zu richten, nicht nach deren Lust und Laune.

"...soferne diese Fahrzeuge gewerblich eingesetzt werden." steht nur mit den "...Fahrzeugen die der Personenbeförderung dienen und mehr als 9 Plätze aufweisen... " im Zusammenhang.

Wird ein Bus mit 16 Plätzen gewerblich genutzt, braucht der einen Tachographen, nutzt man den nur um die selbstgezeugte Fußballmannschaft zu befördern braucht der keinen.


Zuletzt bearbeitet von peryc am 24.06.2008 11:16, insgesamt einmal bearbeitet
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peryc
Gast





BeitragVerfasst am: 24.06.2008 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

riege hat Folgendes geschrieben:

(nicht daß der Eindruck entsteht, ich hab was gegen Wochenendschicht - ich hab nur was gegen völlig sinnlose Wochenendschicht... le mur )


Dreifärbiger Urlaubschein! stichel Mr. Green
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