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Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr nötig.....

 
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WD40
Forumsweiser


Anmeldedatum: 17.11.2007
Beiträge: 882
Wohnort: gaaaanz im Norden der Republik, in der Mitte Schleswig-Holsteins

BeitragVerfasst am: 26.06.2008 15:39    Titel: Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr nötig..... Antworten mit Zitat

Moin,
dieses Anschreiben habe ich heute vom KBA erhalten:

Kraftfahrt-Bundesamt
223-201
Sb.: Frau Hennig


Sehr geehrter Herr Ropers,

Ihrem Antrag auf Bestätigung, dass das von Ihnen benannte Fahrzeug im ZFZR weder eingetragen ist, noch dass es gesucht wird (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab 01.03.2007 nicht mehr entsprechen.

Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007 ist die Verpflichtung zur Vorlage der vorgenannten Bescheinigung für den die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragenden Bürger entfallen.

Nach § 12 Abs. 1 FZV können die Zulassungsbehörden in begründeten Einzelfällen beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im ZFZR eingetragen ist oder ob es gesucht wird. Diese Anfrage wird die Zulassungsbehörde in der Regel unmittelbar online bei Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II vornehmen. Damit entfällt für Sie als Antragsteller die Entrichtung der KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 €.

Ihr Antrag auf Auskunft aus dem ZFZR wird daher nicht mehr bearbeitet. Sie werden gebeten, sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Renate Hennig


Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
E-Mail: referat22@kba.de
Internet: www.kba.de


ist ja evtl. auch für den einen oder anderen Interessant.
So wie ich es verstanden habe, mache ich auf ein Mopped TÜV, gehe dann zur Zulassungsstelle und beantrage eine Zulassung. Die fragen dann online nach und wenn die Mühle nicht geklaut ist, dann bekomme ich ein Kennzeichen.
Doof nur wenn die Karre gemopst ist, dann hat sie frisch TÜV und ich stehe trotzdem im Regen......

na ja....
Micha
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 26.06.2008 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der TÜV entscheidet schon, was ein Verdachtsfall ist. Du wirst ggf. vom TÜV aufgefordert, erst Mal so eine Bescheinigung beizubringen. Manches wird halt einfacher dank EU...
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S&T
Hochwürden


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Beiträge: 9902
Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 26.06.2008 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

fleisspelz hat Folgendes geschrieben:
... vom TÜV aufgefordert, erst Mal so eine Bescheinigung beizubringen...


Mischugge


einmal Schildbürger sein...



Die Zulassungsstelle erteilt nur noch Zulassungen und Papiere, wenn gültige HU/AU-Berichte vorgelegt werden können...
...ohne Papiere gibts keine HU/AU....

..bleibt die Frage, ob die Zulassungsstelle die Anfrage beim KBA macht, wenn man nicht sofort zulassen möchte...
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And the lord said unto John "Come forth and receive eternal life".

But John came fifth and won a toaster...



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fpg
Forum-König


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Beiträge: 5096

BeitragVerfasst am: 26.06.2008 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

...der tüv bestätigt im minimalfall nur, dass die fgst-nr. tatsächlich auf dem fahrzeug angebracht ist... dann kann, wie früher, das aufgebot beantragt werden..... (die regelung ist immer dann interessant, wenn tüv und zulassungsstelle weit auseinander liegen)

der fpg
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tradition ist nicht das aufbewahren der asche, sondern das weiterreichen der streichhölzer ...



http://www.ausgestrahlt.de
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S&T
Hochwürden


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Beiträge: 9902
Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 26.06.2008 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

fpg hat Folgendes geschrieben:

... dann kann, wie früher, das aufgebot beantragt werden...



...gerade das scheint ja nicht mehr üblich zu sein, wenn ich mir den Schrieb so durchlese...
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WD40
Forumsweiser


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Beiträge: 882
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BeitragVerfasst am: 26.06.2008 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

ich hatte je grade konkret mit einer Fgst.Nr dort beim KBA angefragt und wollte mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, Ergebnis war das Mail.....
Also nix mehr mit Bescheinigung.
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fpg
Forum-König


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Beiträge: 5096

BeitragVerfasst am: 26.06.2008 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

...für den tüv is das ein telephonat.... und das aufgebot ist jetzt eine datenbankabfrage im ordnungsamt.....

... man muss es ja nicht komplizierter machen, als es sowieso nicht ist ...oder so....

der fpg
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 26.06.2008 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Bei meinem Neuerwerb kommt mir die Regelung zu Gute. Früher hätte ich immer einen Nachweis erbringen müssen, jetzt nur noch im Verdachtsfall
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riege
Heavy Duty


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BeitragVerfasst am: 26.06.2008 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

worauf gründet sich dieser Verdacht?

Haarlänge, Hautfarbe, Schuhputz...?
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...silver blaze...
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 26.06.2008 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zum einen werden mehr VW Tuareg gestohlen, als 30 Jahre alte SR 500. Zum zweiten werden gestohlene Fahrzeuge gerne umlackiert oder es sind Manipulationen im Bereich der Rahmennummer oder des Typenschildes erkennbar.
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riege
Heavy Duty


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Beiträge: 6264
Wohnort: Los Karawancos

BeitragVerfasst am: 26.06.2008 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

OK, und was sagt mir das?

Daß jeder, der einen umlackierten Tuareg zum Tüf bringt, verdächtig ist?

dontknow


Ah! Moment! Jetz schnackelts...

umlackierter Tuareg mit verlorenen Papieren! Dann wirds ernst! Mr. Green
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Torstinator
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BeitragVerfasst am: 26.06.2008 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Alles falsch. Wenn die Karre geklaut ist, und sie finden das bei der Zulassung raus, lassen sie Dich eh nicht mehr weg. Du wirst gleich verhaftet und in Sibirien in einen Gulag gesperrt, wo Du bis an Dein Lebensende Steine kloppen darfst.

Mr. Green
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juwi
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BeitragVerfasst am: 26.06.2008 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

na super....

und der liebe Steuerzahler darf so nebenbei den Flug dahin löhnen.

Schönen Dank auch, wo soll das nur hinführen, tztztztztz
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Torstinator
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BeitragVerfasst am: 26.06.2008 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Flug? Was für ein Flug?

Mr. Green
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WD40
Forumsweiser


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BeitragVerfasst am: 26.06.2008 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Torstinator hat Folgendes geschrieben:
Alles falsch. Wenn die Karre geklaut ist, und sie finden das bei der Zulassung raus, lassen sie Dich eh nicht mehr weg. Du wirst gleich verhaftet und in Sibirien in einen Gulag gesperrt, wo Du bis an Dein Lebensende Steine kloppen darfst.

Mr. Green



.... Guantanamo ist moderner.... Sibirien ist überholt.....die Gaspipeline steht doch schon....
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Torstinator
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BeitragVerfasst am: 26.06.2008 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, dass man isch das aussuchen kann, wäre aber nett.

Mr. Green
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SRatte
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BeitragVerfasst am: 26.06.2008 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Du wirst gleich verhaftet und in Sibirien in einen Gulag gesperrt, wo Du bis an Dein Lebensende Steine kloppen darfst.


... und der Aufseher dort fährt wieder den Touareg.....
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1978 SR500, 1981 SR500, 1990 Springer Softail, 1995 XJR1200......und nix neueres
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Torstinator
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BeitragVerfasst am: 26.06.2008 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Du kennst den? eeeeek
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