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Fabrikatsbindung ja/ nein / jain!!!

 
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rei97
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BeitragVerfasst am: 06.08.2008 14:09    Titel: Fabrikatsbindung ja/ nein / jain!!! Antworten mit Zitat

Also:

Im Zuge eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission wegen „unnötiger Handelshemmnisse“ im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie 92/23/EWG (Reifen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Anhängern) wurde Deutschland darauf hingewiesen, dass Reifenfabrikatsbindungen für Reifen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nicht zulässig sind.

Das KBA wurde bereits vom BMVBW angewiesen, in Zukunft derartige Eintragungen zu unterlassen.

Daraus ergibt sich, dass die in den Fahrzeugpapieren vorhandenen Einschränkungen bezüglich des Reifenfabrikats oder des -typs keine Rechtswirksamkeit mehr besitzen und nur noch als Empfehlung zu betrachten sind.

Bei Krafträdern bleibt die Möglichkeit einer Fabrikatsbindung bis auf weiteres noch erhalten. Gleichzeitig wird die bisherige Verfahrensweise mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung weiterhin aufrecht erhalten.

Eine Änderungsabnahme nach §19 StVZO ist bei Abweichung des Reifenfabrikats/-typs nicht mehr erforderlich, aber möglich.

Bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist eine Verweigerung der Prüfplakette allein wegen nicht eingehaltener Reifenbindung nicht möglich. Eine Beanstandung muss aber weiterhin erfolgen, wenn Bauvorschriften verletzt werden, die Verkehrssicherheit gefährdet wird oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten über die zulässigen Toleranzen hinaus verschlechtert.

Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei darf der Führer des Fahrzeuges keine Beeinträchtigungen erfahren, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Anderslautende Formulierungen älteren Datums zu Fabrikatsbindungen in Prüfberichten und Teilegutachten sind nur noch als Empfehlung anzusehen.

(Quelle: Schreiben des BMVBW vom 01.03.2000,S 33/37.15.02-11; VFZ)

Regards
Rei97
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S&T
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BeitragVerfasst am: 06.08.2008 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

wenn der Amstschimmel mit dem Papiertiger....
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fpg
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BeitragVerfasst am: 06.08.2008 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

... ja und ??? nixx neues... seit jahren gängige praxis bei den mopeten.... bekommen die sr-fahrer ja selten was von mit, da nur wenige sr's mit reifenbindung unterwegs sind....

.... meine trx hat gerade zwei neue pilot power 2ct bzw. 1ct bekommen.... trotz reifenbindung auf macadams....

der fpg
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Blechroller
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BeitragVerfasst am: 06.08.2008 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht!

Die letzten 3 Absätze sind nicht zwingend im Zusammenhang mit Krafträdern formuliert. Nach meinem Kenntnisstand ist ein solcher Zusammenhang rechtlich und verwaltungsstechnsich auch nicht geben; wäre aber erfreut, wenn ich mich da irren tuen würde.

Olli
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fpg
Forum-König


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Beiträge: 5096

BeitragVerfasst am: 06.08.2008 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

... ach: 01.03.2000 ... is ein alter hut.... und die letzten drei absätze brauchen ja auch nicht auf die art des kfz beschränkt zu sein....

der fpg
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Blechroller
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Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 06.08.2008 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

fpg hat Folgendes geschrieben:
moin,

... ach: 01.03.2000 ... is ein alter hut.... und die letzten drei absätze brauchen ja auch nicht auf die art des kfz beschränkt zu sein....

der fpg


Hab gerade nachgeschaut: Die letzten 3 Absätze sind defintiv NICHT auf 2-Räder bezogen. Ergo: Weiterhin die Reifenbindung für Kräder in D und weiterhin die Möglichkeit für Obrigkeit und TÜV-Konsorten Ärger zu machen.

Olli
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fpg
Forum-König


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Beiträge: 5096

BeitragVerfasst am: 06.08.2008 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

... auf wunsch trägt dir der tüv die reifenbindung aus.... bleiben tut nur die grösse und der lastindex/geschwindigkeitsbereich.... freigaben gibt es seit langer zeit nur noch von den reifenherstellern....

http://www.bundesverband-reifenhandel.de/pdf/zulaessige-bereifung.pdf

der fpg
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pointer
säxmäschien


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BeitragVerfasst am: 06.08.2008 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

ja, aber ...

bei Ausstellung neuer Kfz-Papiere ist eine vom TÜV erteilte Austragung der Reifenbindung ruckzuck wieder drin. Grund: Die neuen Lappen werden "automatisch" (amtstypisch für "ich kann nix dafür, das ist so im Kombjuder") mit dem zum jeweiligen Fahrzeug vorliegenden Datensatz beim KBA ausgefüllt. Und da war eben seinerzeit (zumindest bei der XT) eine Reifenfabrikatsbindung mit dabei - und ist immer noch drin. Gemecker auf der Zulassungsstelle hilft nicht (vielleicht bin ich auch bloß zu höflich). Der "automatische Eintrag" sieht dann im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Fahrzeugschein), so aus:

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

Bleibt einem nichts als bei der nächsten TÜV-Abnahme von Umbauteilen mal freundlich darauf hinzuweisen und auf Änderung zu bestehen ... und der TÜV schreibt dann ins Kommentarfeld unter Feld 22:

"*zu 15: o. Fabrikatsbindung. *"

(15 ist alles, was mit Reifen zu tun hat)

logisch, dass dann wieder ein neuer Schein fällig ist. Wobei man da wiederum sicher irgendwie erfolgreich meckern kann, von wegen Bestandsschutz und so. Und mir ist schon klar, dass einem dazu seeehr viele Kommentare einfallen könnten, aber ich beschränke mich mal auf den:

... au Mann ... le mur Can Can If I had a hammer

Gruß, P. (wär' ich bloß in Afrika geblieben ... )
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Blechroller
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BeitragVerfasst am: 07.08.2008 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

fpg hat Folgendes geschrieben:
moin,

... auf wunsch trägt dir der tüv die reifenbindung aus.... bleiben tut nur die grösse und der lastindex/geschwindigkeitsbereich.... freigaben gibt es seit langer zeit nur noch von den reifenherstellern....

http://www.bundesverband-reifenhandel.de/pdf/zulaessige-bereifung.pdf

der fpg


Noch mal Vorsicht:
Die Darlegung des BVR hat keinen bindenden Charakter und ist m. E. in Bezug auf MOTORRADReifen schlicht falsch. Es gibt Aufhebung der Reifenbindung beim Krad; auch nicht hintenrum durch irgendwelche Erlasse/Diskussionen/Rundschreiben oder Verwaltungsrichtlinien. Wenn der TÜV auf Grund solchen Geschreibsels die Reifenbindung austrägt, kann das erfreulich sein; rechtlich sauber ist es aber nicht. Sauber wäre es nur, wenn der TÜV aus eigener Sachkenntnis die Austragung vornimmt. Das wird in der Regel der Fall sein, wenn er austrägt, aber mit solchem Geschreibsel des BVR wird man ihn nicht dazu bringen.
"Mein" TÜV trägt bei langsameren Karren mit Höchstgeschwindigkeit unter 100km/h recht problemlos aus; über 100 km/h ist man eher chancenlos.


Olli
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fpg
Forum-König


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BeitragVerfasst am: 07.08.2008 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

... ok... seid mal alle schön vorsichtig Mr. Green ... ich fahr derzeit meine pp's auf der trx runter ..... (die eingetragenen hartblöcke gibt es ja schon seit jahren nicht mehr... )

der fpg
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pointer
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BeitragVerfasst am: 07.08.2008 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nur als Nachtrag zum Austrag: in den alten Papieren meiner XT war die Reifenbindung ausgetragen. Nach Neuanmeldung war der Eintrag wieder drin. Ich hab' dem TÜV die alten Papiere vorgelegt und damit war der erneute Austrag dann kein Problem. Außerdem: wie ja der fpg für die TRX auch sagt: die Reifen für die XT in der Herstellerbindung gibt's nicht mehr, wenn man mal vom chinesischen Nachbau absieht. Wenn das mal kein Argument ist ... äh, ist es? ... ich mein' wundern tät mich da so langsam nichts mehr ... Yellow Rolleyes

Gruß, P.
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S&T
Hochwürden


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BeitragVerfasst am: 07.08.2008 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

pointer hat Folgendes geschrieben:
die Reifen für die XT in der Herstellerbindung gibt's nicht mehr, wenn man mal vom chinesischen Nachbau absieht. Wenn das mal kein Argument ist ... äh, ist es?


ja klar... für die endgültige Ausserbetriebsetzung, denn ein vorschriftsmäßiger Betrieb ist ja nicht mehr möglich...

le mur


Haarspaltereien...

An welchen Hersteller bin ich denn gebunden, wenn zwar unten der Eintrag steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten", oben aber nur die Größen drinstehen?




Hier ist zu lesen, dass eine Austragung der Fabrikatsbindung durchaus möglich ist, auch für "große" Mopeds...

..und noch was älteres, generelles...
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S&T
Hochwürden


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Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 07.08.2008 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

... und noch mehr Hintergrund...


Wer Grundlagenforschung betreiben möchte...

...und noch mehr... ... was eindeutig von PKW und Anhängern (Fahrzeugklassen M1, O1, O2) spricht, und eben nicht von Zweirädern (L)...
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Zuletzt bearbeitet von S&T am 07.08.2008 13:06, insgesamt einmal bearbeitet
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fpg
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BeitragVerfasst am: 07.08.2008 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

....hallo.... winkewinke.... natürlich ist das möglich... man macht das schon seit längerem... ist (hier) gängige praxis.... und selbst im zweifelsfall gibt es keinen stress.... das mitführen der herstellerfreigabe ist auch nicht mehr verpflichtend....

bei der trx isses sogar problemfrei möglich, von den exotischen grössen auf gängige reifenformate umzusteigen... das stück braucht z.b. vorn 120/60-17 .... dafür gibt es aber kaum noch gute reifen... (pilotpower 2ct z.b.) somit lassen viele auf 120/70-17 umtragen... dafür passen dann aber die ursprünglichen reifenbindungen nicht mehr ..... also weg mit dem antiquierten schwachmatismus... zumal fast jeder neue reifen um längen besser und sichrer ist, als die eingetragenen pellen !

... hier hat man das tatsächlich schon erkannt ! Mr. Green Mr. Green Mr. Green


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S&T
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BeitragVerfasst am: 07.08.2008 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

fpg hat Folgendes geschrieben:
.... das mitführen der herstellerfreigabe ist auch nicht mehr verpflichtend....
der fpg


..das lese ich aber anders... Stichwort Produkthaftungspflicht...

Quelle: Biker Journal 03.10.2007 hat Folgendes geschrieben:

Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."
Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): "Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend."
Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs.
...
Keine Reifenbindung vom Fahrzeughersteller heißt nicht, dass man nach gut dünken Reifen montieren kann, sprich: es ist nach wie vor ein Gutachten erforderlich. Keine Vorgaben vom Fahrzeughersteller heißt auch keine Haftung durch den Hersteller. Schließlich hat dieser den Reifen ja nicht empfohlen. Und wenn der eventuell in der Betriebsanleitung empfohlene Reifen in der schnelllebigen Zeit von Heute vielleicht schon bald nicht mehr angeboten wird? In diesem Fall ist der Fahrzeughersteller haftungsmäßig ebenfalls fein raus - und hat sich obendrein die Kosten für Freigaben gespart. So gesehen handelt es sich also um rein betriebswirtschaftliche Aspekte und kein Mehr an Freiheiten für den Biker. Eher um ein Mehr an Eigenhaftung.


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BeitragVerfasst am: 07.08.2008 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

... so what... in den abe's steht schon wieder etwas anderes...

( den besten hab ich bei puig-lenker/cockpitverkleidungen gefunden.... da steht sinngemäss: "... gilt für die unten aufgeführten fahrzeuge, für alle nichtaufgeführten besteht keine eintragungspflicht " Mr. Green Tetschel Mr. Green Tetschel Mr. Green Tetschel ... der tüv-mann hat sich erst nach ner viertelstunde wieder eingekriegt..... die totale lachnummer.... wer viel fragt, bekommt viel antwort .....


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Blechroller
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BeitragVerfasst am: 07.08.2008 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Bis auf das 50€-3-Punkte-Risiko ist die sache ja grundsätzlich wurscht.
Aber wehe es scheppert mal und eine Versicherung bekommt den Link einer Kausalität zwischen montiertem, nicht freigegebenen Reifen und der Unfallursache hin... Schock

DAS ist dann kein Späßle mehr.

Beipsielhaft wäre mal zu nennen, dass bei einem reifengebundenen Krad ein nicht freigegebner Reifen montiert war und die Kiste hats auf der Bahn aufgeschaukelt. Das Aufschaukeln mag 250 Gründe haben, die nichts mit dem Reifen zu tun haben. Aus der Nr. wird man trotzdem dann kaum noch raus kommen.

Olli
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BeitragVerfasst am: 07.08.2008 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

.... wir reden nicht von nicht freigegebenen reifen ! die freigabe kommt seit einigen jahren vom reifenhersteller, nicht vom motorradhersteller.... der trägt dort nur die "erstausstattung" ein.... und wer einen der moderneren sporthocker sein eigen nennt, weiss, wie schnell diese reifen vom markt verschwunden sind....

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BeitragVerfasst am: 23.04.2009 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

so, mal schauen, ob ich den Tüffi meines geringsten Mißtrauens hiermit nicht überzeugen kann, mir da ein paar Sachen aus dem Schein zu streichen...

Meine Triple hat zwar noch eine "deutsche" ABE nach alter Väter Sitte, aber das leistungsstärkere Folgemodell hatte schon EG-Papiere...
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dreckbratze
Einziger junger Sack


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Beiträge: 2600

BeitragVerfasst am: 23.04.2009 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

nach wohnortwechsel und dadurch neue papiere hatte ich auch drin stehen "reifenbindung nach herstellerangabe"
da der hersteller nur die grösse und geschwindigkeitsindex vorschrub isses wurscht.
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