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gast Gastredner
Anmeldedatum: 06.10.2006 Beiträge: 576 Wohnort: oben, bei Mutti
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Verfasst am: 13.04.2009 19:59 Titel: Sonderregelung bei 6V Anlage |
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Hallo zusammen,
gibt es eine Sonderregelung bei 6V Anlage z.B Nummernschild
Blinker usw. |
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Markus Anja

Anmeldedatum: 07.08.2005 Beiträge: 320 Wohnort: Nordschwarzwald
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Verfasst am: 13.04.2009 20:08 Titel: |
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Bei alten Maschinen mit 2W Rücklicht reicht die Lichtleistung nicht aus, um ein großes Nummernschild vollständig auszuleuchten. Deshalb bekommt man dafür kleine - aber ich glaube nur, wenn die Maschine damals auch schon kleine Nummernschilder hatte. Für die XT gilt die Regel also vermutlich nicht.
Mal sehen, ich hab genau das demnächst vor, wenn ich ein Nummernschild für die NSU Fox besorge...
Gruß,
Markus _________________ One Kik only!
(ja, ich weiß wie man Kick schreibt)
http://www.schwabeneintopf.de |
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th.sauer Forum-König

Anmeldedatum: 20.08.2005 Beiträge: 3407 Wohnort: Germanys Mitte
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Verfasst am: 13.04.2009 20:44 Titel: |
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Für die Fox solltest du sowieso ohne Probleme ein Kleines kriegen, weil die Mühle unter 125 ccm hat.
Ansonsten gibts für 6V meines Wissens keine Ausnahmen. Könnte ja jeder Altkäferbesitzer ums Eck kommen.
Blinker sind erst ab Bj so um die 60 Vorschrift. Wenn Älter, keine Blinker.
Gruß
Thomas |
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hiha Forumsweiser

Anmeldedatum: 04.06.2006 Beiträge: 1724 Wohnort: Neubiberg b M.
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Verfasst am: 14.04.2009 06:13 Titel: |
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"Ausnahmegenehmigung wegen aussergewöhnlich schlechter Beleuchtung".. haben wir auf die Superfox und die TWN problemlos bekommen.
Gruß
Hans |
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dreckbratze Einziger junger Sack

Anmeldedatum: 16.08.2005 Beiträge: 2600
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Verfasst am: 14.04.2009 17:06 Titel: |
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@markus: bestehe darauf, dass es auf der zulassung ein motorrad bleibt und nicht als leichtkraftrad geführt wird, sonst hauts deinen vater aus den latschen, wenn er die erste rechnung kriegt! |
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