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Sonderregelung bei 6V Anlage

 
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gast
Gastredner


Anmeldedatum: 06.10.2006
Beiträge: 576
Wohnort: oben, bei Mutti

BeitragVerfasst am: 13.04.2009 19:59    Titel: Sonderregelung bei 6V Anlage Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
gibt es eine Sonderregelung bei 6V Anlage z.B Nummernschild
Blinker usw.
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Markus
Anja


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 320
Wohnort: Nordschwarzwald

BeitragVerfasst am: 13.04.2009 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Bei alten Maschinen mit 2W Rücklicht reicht die Lichtleistung nicht aus, um ein großes Nummernschild vollständig auszuleuchten. Deshalb bekommt man dafür kleine - aber ich glaube nur, wenn die Maschine damals auch schon kleine Nummernschilder hatte. Für die XT gilt die Regel also vermutlich nicht.
Mal sehen, ich hab genau das demnächst vor, wenn ich ein Nummernschild für die NSU Fox besorge...

Gruß,
Markus
_________________
One Kik only!
(ja, ich weiß wie man Kick schreibt)
http://www.schwabeneintopf.de
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th.sauer
Forum-König


Anmeldedatum: 20.08.2005
Beiträge: 3407
Wohnort: Germanys Mitte

BeitragVerfasst am: 13.04.2009 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Fox solltest du sowieso ohne Probleme ein Kleines kriegen, weil die Mühle unter 125 ccm hat.

Ansonsten gibts für 6V meines Wissens keine Ausnahmen. Könnte ja jeder Altkäferbesitzer ums Eck kommen.
Blinker sind erst ab Bj so um die 60 Vorschrift. Wenn Älter, keine Blinker.

Gruß

Thomas
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hiha
Forumsweiser


Anmeldedatum: 04.06.2006
Beiträge: 1724
Wohnort: Neubiberg b M.

BeitragVerfasst am: 14.04.2009 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

"Ausnahmegenehmigung wegen aussergewöhnlich schlechter Beleuchtung".. haben wir auf die Superfox und die TWN problemlos bekommen.

Gruß
Hans
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dreckbratze
Einziger junger Sack


Anmeldedatum: 16.08.2005
Beiträge: 2600

BeitragVerfasst am: 14.04.2009 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

@markus: bestehe darauf, dass es auf der zulassung ein motorrad bleibt und nicht als leichtkraftrad geführt wird, sonst hauts deinen vater aus den latschen, wenn er die erste rechnung kriegt!
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