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Drängler und Raser
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rei97
Forum-König


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 7157
Wohnort: Denkendorf

BeitragVerfasst am: 15.11.2006 20:28    Titel: Drängler und Raser Antworten mit Zitat

Also.
was schönes aus der Tratschecke....

Tipp für alle Autofahrer

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn
huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken
Fahrspur.

Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der
StVO sehr teuer werden!

Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4
Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO
nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei
mehrmaligen Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:

50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht
aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200
Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn
werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in
größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.


Regards
Rei97
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Der Knuddel skype: hrei97
Zylinderangebot:
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Baumann
Fleißiger Schrauber


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 901
Wohnort: Diedesheim, Deutschland

BeitragVerfasst am: 15.11.2006 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ja klar Helmut,
dann noch schönes LSD einpfeifen vor der Fahrt.
Stärkste psychoaktive Substanz am Markt, aber im Gegensatz zu Alkohol, Cannabis, Koks und Heroin nicht nachweisbar im Körper.
Man muß doch nicht jede Gesetzeslücke nutzen.

Fahr halt 10 min früher los. Das ist clever !

Ich glaubs ja nicht.

Auf der Autobahn rasen und auf der Rennstrecke den Verkehr aufhalten...............


Gruß Baumann Mr. Green
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kommmschmit
Badisches Urvieh


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 11084
Wohnort: Eberbach / Baden

BeitragVerfasst am: 15.11.2006 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Mörtl,
du willst wohl nicht zufälligerweise demnächst ins Schawabenländle?
Ich würde es dir nicht empfehlen. Stell dir mal vor wenn plötzlich ne Tuning-SR von hinten rechts mit Blaulicht und Martinshorn hersausst und dir das Schawabengeweih um die Blinker haut............... Gibbsnich! Yellow Wink
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Ich ärgere mich nicht
und wenn ich verrecke vor Zorn (mein Lebensmotto)
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riege
Heavy Duty


Anmeldedatum: 08.08.2005
Beiträge: 6264
Wohnort: Los Karawancos

BeitragVerfasst am: 15.11.2006 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

...ich glaube Helmut wollte damit eher auf die Absurdität gewisser Gesetzeswerke hinweisen... ;)

Gryße!
Riege
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...silver blaze...
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kommmschmit
Badisches Urvieh


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 11084
Wohnort: Eberbach / Baden

BeitragVerfasst am: 15.11.2006 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Panik Riegelchen, das ist hier gängiger Humor und selbst helmuth der Schawabe hat das auch so verstanden. Yellow Wink
Wir Badener müssen eben jede Gelegenheit nutzen..... stichel
obwohl...... Yellow Rolleyes
mir ist da sowas im Hinterkopf dass der Baumann schawäbisches Blut in sich trägt... Keks
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Baumann
Fleißiger Schrauber


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Beiträge: 901
Wohnort: Diedesheim, Deutschland

BeitragVerfasst am: 15.11.2006 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Seht ihr den grünen Smilie am Ende ????

Den ----> Mr. Green ?????

Riege, pfleg mal für mich ein Achtung Ironie-Schild ein.
Ich glaub ich brauch das hier öfter mal.

Speziell zum Helmut frozeln. Mr. Green


Grüßle
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Hauni
Forum-König


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Beiträge: 4662
Wohnort: Im Mittelpunkt der EU

BeitragVerfasst am: 15.11.2006 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!
Nur eine kleine Anmerkung:
Der Paragraph 38 bezieht sich auf Fahrzeuge oder Personen, die eigentlich Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, aber in diesem Fall unberechtigterweise dies getan haben (typisches Beispiel-> das "Pizza holen" mit Blaulicht)

Sollte eine Person oder ein Fahrzeuf illegalerweise Sonderrechte in Anspruch nehmen, so fällt dies nicht unter § 38 sondern unter die §
z. B. §§ 3, 4, 37 StVO

Damit kommt man dann garantiert nicht mit einem Verwarnungsgeld davon....
Wenn es dazu sogar noch zu einem Unfall kommen sollte, wird der Fahrer des unberechtigten Blaulichts unter Umständen sogar wegen grobfahrlässigem Verhalten im Strassenverkehr verantworten müssen, und seine Versicherung kann sich weigern, den Schaden zu übernehmen.
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Am schlimmsten ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben (A.von Humboldt)
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riege
Heavy Duty


Anmeldedatum: 08.08.2005
Beiträge: 6264
Wohnort: Los Karawancos

BeitragVerfasst am: 15.11.2006 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

OK, OK... ich mein ja nur... ;)
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...silver blaze...
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pointer
säxmäschien


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Beiträge: 9001
Wohnort: Ostfildern, Spätzlesland

BeitragVerfasst am: 15.11.2006 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hauni hat Folgendes geschrieben:
...Sollte eine Person oder ein Fahrzeuf illegalerweise Sonderrechte in Anspruch nehmen, so fällt dies nicht unter § 38 sondern unter die §
z. B. §§ 3, 4, 37 StVO ..

Ah, das sagt er jetzt, wo der Container Blaulichter schon so gut wie auf hoher See ist Schimpf

(außerdem brauchen diese Schnecken von Sankas das Blaulicht doch eh' nur, damit sie in der Nebelbank auf der Autobahn nicht von hinten angefahren werden ... welch' Verschwendung ... Yellow Twisted )

für alle Geschwindigkeitsfuzzis verweise ich auf folgende, vielsagenden Grafiken, vielleicht kommt man ja auch damit durch (will ich nicht als Bilder verlinken, weil ich nicht weiß, wie's mit dem Urheberrecht steht, lohnen sich aber Mr. Green ):

http://belchenstuermer.de/stuermer/ha70250.jpg

http://belchenstuermer.de/archiv/angst.png

P.
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Ottos Mops hopst ... (Ernst Jandl)

Wir sprechen verschiedene Sprachen, meinen aber etwas völlig anderes
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Baumann
Fleißiger Schrauber


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Beiträge: 901
Wohnort: Diedesheim, Deutschland

BeitragVerfasst am: 16.11.2006 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

rofl

Mir ist mal was ähnliches bei einer Kontrolle rausgerutscht :
"Wie soll ich den bei dem Affenzahn auf den Tacho schauen ?"
Danach haben sie aus Verzweiflung Zähne am Ritzel gezählt weil ja nix zu finden war an meiner Karre.

Gruß Baumann
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Wickie
Bürscherl


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Beiträge: 1365
Wohnort: Mittelhessen, nähe Gießen

BeitragVerfasst am: 16.11.2006 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

also ich fahr ja immer rechts... und wenn der Abstand zwischen zwei fahrzeugen noch so gering ist, fahr ich kurz rechts rüber... so kann man nämlich auch an einem langsamer fahrenden Fahrzeug auf der linkes Spur VORBEI fahren. Das darf man nämlich wegen des Rechtsfahrgebot. Man darf nur nicht überholen, aber dazu gehört (wie man das in der Fahrschule so schön lernt) Innenspiegel Aussenspiegel Blinker Spurwechsel Innenspiegel Aussenspiegel Blinker (in die andere Richtung) Spurwechsel.

Wenn man das so macht wie ich wird man immer doof angemacht und kann die Vögel die man bekommt irgendwann nicht mehr zählen, aber ist juristisch auf der Sicheren Seite.

Da kommts auch schon mal vor das ich mit 180 auf der rechten spur an einem vorbei fahre dann gleich einen (legalerweiße) links überhole und wieder nach rechts fahre.


Das kostet garnichts - Man muss nur wissen wie
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Der Wickie

"Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt."
(Mahatma Gandhi)
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Baumann
Fleißiger Schrauber


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Beiträge: 901
Wohnort: Diedesheim, Deutschland

BeitragVerfasst am: 16.11.2006 03:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt nur bei langsamem Verkehr --> 60km/h oder weniger.
Mit 180 bist du fällig, wenns die Rennleitung sieht.

Gruß Baumann
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kommmschmit
Badisches Urvieh


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Wohnort: Eberbach / Baden

BeitragVerfasst am: 16.11.2006 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Jupp, genau so ist das. Irgendwo ist das sogar geregelt. Wenn ich mich recht erinnere war das "Vorbeifahren" definiert mit "bei Stau oder zähfließendem Verkehr wenn auf den Paralellspuren annähern gleiche Geschwindigkeiten gefahren werden können" oder so ähnlich. Yellow Wink
So wie du das machst Wickie solltest du dich wirklich nicht von der Rennleitung erwischen lassen denn zu Fuß zur Arbeit auf die Autobahn........... Yellow Rolleyes
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Hauni
Forum-König


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Beiträge: 4662
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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

@ Wicki!
Du fährst mit deiner SR mit 180 über die rechte Spur?? Yellow Laugh
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.2006 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nee an der rechten Spur vorbei rofl

...die Grenze für das "vorbeifahren" ist bei 20 km/h
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dreckbratze
Einziger junger Sack


Anmeldedatum: 16.08.2005
Beiträge: 2600

BeitragVerfasst am: 16.11.2006 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

sollte es blöderweise danach zu ungewolltem schriftwechsel kommen, bedenke man in der argumentation den unterschied von rechtsÜBERHOLEN und rechts VORBEIFAHREN!
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Wolfgang
Forumsweiser


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Beiträge: 1238
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 16.11.2006 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Also...

Zitat:
StVO §7

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.



Die Schlüsselwörter sind hier wohl "Fahrzeugschlangen", "steht oder langsam fährt" und "mit äußerster Vorsicht"

Die sind interpretierbar. Aber eben interpretierbar von der Polizei und im Zweifel vom Richter.

Dazu kommt noch, dass ein überwiegender Teil der Fahrer wohl der Meinung ist, dass rechts vorbeifahren wirklich überhaupt nicht gestattet ist und diese deshalb auch nicht damit rechnen. Ergo bringt man sich dabei selbst in Gefahr!

Also: Bleiben lassen, außer es ist wirklich Bummelstau auf der Autobahn.

Gruß
Wolfgang
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.2006 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfgang hat Folgendes geschrieben:
...Also: Bleiben lassen...

genau. Lieber mitten zwischen den beiden Schlangen durch. So mach ich das immer... Mr. Green
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Wolfgang
Forumsweiser


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BeitragVerfasst am: 16.11.2006 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

... Na klar! Mr. Green

Mit einem lauten Bertel würd ich das auch... *g

Muss ja jeder selbst wissen, aber auf der Bahn bei 60-80 ist mir das Risiko wirklich zu groß. Vor allem im Vergleich zum Zeitgewinn. Mal kurz über die Standspur langsam bis zur nächsten Ausfahrt wenn alles steht... klar, bevor ich den Hitzetod sterbe!
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.2006 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast schon recht Wolfgang. Ich sag ja auch nicht, dass das richtig ist, wie ich das mache. Es gibt Fehler, die bereiten mir so viel Freude, dass ich sie permanent wiederhole Mr. Green
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