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stark off Topic Imobilienfrage
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überruhrer
Frischling


Anmeldedatum: 03.04.2006
Beiträge: 13
Wohnort: 45277 Essen

BeitragVerfasst am: 04.07.2007 22:41    Titel: stark off Topic Imobilienfrage Antworten mit Zitat

...Hallo,habe es schon im anderen Forum geschrieben,aber da taucht es irgendwie nicht auf der Hauptseite auf,drum denke ich wird es auch keiner lesen,aber ich müsste schnell etwas wissen,ich kopiere es einfach mal hier rein

...Hallo,
gibt es irgendwo ein Forum in dem ich mich über sowas Erkundigen könnte?Vieleicht weiß auch hier einer was.Grob umrissen ist folgendes mein Problem.
Also,ich habe mir Ende 2001 eine ETW gekauft die zu der Zeit schon ca.1Jahr leer stand.(wohne also jetzt im siebenten Jahr dort).Damals zeigte mir die Maklerin den zu der Wohnung gehörigen Keller,der auch als einziger Leer stand und sich unter meiner Wohnung befand,auch an der Kellertür Stand ERG.Mitte(also meiner Wohnung zugehörig)da dieser nach vorn ein Lattenverschlag war,mauerte ich mir eine halbstein Wand(untereinhaltung der vorigen Masse des Lattenverschlages).Legte eine eigene Stromleitung aus meiner Wohnung in den Keller und und verbaute eine Blechtüre.
Desweiteren verfügt der Keller über ein kleines vergittertes Fenster.Seit 4 Jahren habe ich mir dort eine kleine Werkstatt eingerichtet.
Mein Nachbar zur linken,der auch den Keller vor mir hat ist auch Eigentümer einer Wohnung und wohnt schon seit ca.15Jahren in dem Haus und genauso lange hat er auch den Keller neben meinem,allerdings ohne Fenster und bedeutend kleiner.
Bei der letzten Eigentümer Versammlung(vor einer Woche)an der ich durch Urlaub nicht teilgenommen habe,
wurde angeblich festgestellt das zu manchen wohneinheiten die falschen Keller genutzt würden,sowie auch mein jetztiger Keller zu meines Nachbars Wohnung gehört,und der seinige zu meiner.
Nun hatte ich heute Mittag einen von ihm freundlich vormulierten Brief im Kasten mit der Bitte das er gerne einen Termin mit mir ausmachen möchte um die Keller zu tauschen.
Da er nur ein bisschen Unrat im Keller hat und mein Keller der eindeuig bessere ist verstehe ich sein Interesse ja,nur habe ich den Keller damals mitgekauft und er hat seinen auch schon seit 15 Jahren und nun soll das aufeinmal anders sein!Geht das so einfach?Wenn ja wer zahlt mir meinen Umbau,der Keller von ihm ist auch nur halb so groß und verfügt über kein Fenster,ich habe seinerzeit auch die ETW genommen da der Keller über ein Fenster verfügte und unter meiner Wohnung lag.Leider ist in meinen Unterlagen nirgends eingetragen welcher Keller beglaubigt mir gehört,aber in seinen beglaubigten Unterlagen auch nicht.Nun zeigte er mir einen Kopierten Kellergrundriss,wo in meinem Keller Erg. unten Links steht(also seine ETW)und ihn seinem jetztigen Keller meine ETW,auf dem Grundriss ist aber nichts beglaubigt oder so,er will das alles so vom beauftragten Hausverwalter haben.
Also ich möchte ohne beglaubigte Unterlagen meinen Keller nicht räumen,das ist klar,er sehr gerne da er sich ja total verbessert.
Ärger will ich aber im Haus auch nur wenn es nicht anders geht,
was meint ihr,oder wohin kann ich mich wenden?
Vieleicht ein Forum oder so was,im Rechtschutz bin ich auch nicht.
Desweiteren ist meine Wohnung auch noch reichlich größer als die seine,kann mir da ein kleinerer Keller gehören?Fragen über Fragen ich weiß.......

Gruss Frank



Ich hoffe hier kann mir jemand helfen oder mir sagen wo ich mich schlau machen kann.....
Danke schonmal
Frank
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matthiashh64
Urgestein


Anmeldedatum: 23.10.2005
Beiträge: 255
Wohnort: Seevetal

BeitragVerfasst am: 04.07.2007 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

moin

evtl. hier :

http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?noframes
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sidebikeregina
Forumsweiser


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Beiträge: 1046
Wohnort: Gelnhausen

BeitragVerfasst am: 04.07.2007 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Frank,

ich arbeite im Katasteramt und hatte beruflich mit Eigentumswohnungen zu tun.
Zu eurem Haus muß es eine detailierte Wohnungsaufteilung geben.Die ist ganz am Anfang, als die Wohnungen zu Wohnungseigentum wurden,erstellt worden.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher,aber frage mal beim Grundbuchamt nach oder beim Notar, der damals die Wohnungsaufteilung notariell beglaubigt hat.
Morgen bin ich wieder im Amt und werde mich eingehender erkundigen.
Melde mich dann...

LG Regina
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SRatte
Forum-König


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BeitragVerfasst am: 04.07.2007 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wie Regina sagt, muss es einen Teilungsplan geben. Dieser gehört i.d.R zu den Notarunterlagen beim Kauf.

Scheint bei Euch wohl nicht 100 % gemacht worden sein...

Unabhängig von diesem Problem empfehle ich Dir auf jeden Fall eine Rechtsschutzversicherung, auch ohne Mieter.

Wieviele Einheiten hat Euer Haus ?
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überruhrer
Frischling


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BeitragVerfasst am: 04.07.2007 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Regina,
ja,das wäre sehr nett wenn Du da was in erfahrung bringen könntest.
Ich habe nur einen Grundriss des Hauses bekommen in dem meine ETW kenntlich gemacht worden ist,leider ist da von den Kellern nirgendwo was erwähnt worden,oder zu sehen.Ich weiß nur das die Häuser früher mal einer Wohnungsgesellschaft unterstanden haben und allesamt Mietwohnungen waren,wann dann dieser behauptete Fehler unterlaufen ist weiß ich auch nicht,seltsam ist nur das es erst nachdem er den Keller nun schon 15 Jahre hat,aufgefallen sein soll.Ich habe die Wohnung ja nunmal mit diesem Keller gekauft,bevor ich sie kaufte stand die Wohnung und der Keller 1 1/2Jahre leer,da hätte er tauschen können wie er wollte,es wäre glaube ich nie aufgefallen.Jedenfalls ziehe ich den Keller ohne was beglaubigtes vom Amt nicht leer,vieleicht kommt ja dann in 5 Jahren wieder einer der meinen Keller haben möchte.Hätte ich damals mehr Ahnung gehabt,hätte ich den Keller irgendwie mit in den Vertrag haben wollen,oder wäre vom Kauf zurück getreten.


Gruß Frank
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überruhrer
Frischling


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BeitragVerfasst am: 04.07.2007 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jochen,
unser Haus hat 12 Parteien und auch 12 Keller,und ich würde dann jetzt den kleinsten bekommen,obwohl ich eine der 3 größten Wohnungen habe.
Ja da wurde damals wahrscheinlich bei der Aufteilung geschluddert,jedenfalls was die Keller angeht...
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SRatte
Forum-König


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Wohnort: Am Oberrhein... (...etwas wärmer)

BeitragVerfasst am: 04.07.2007 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

also hast Du 11 potentielle Gegner....

Ich bin bestimmt nicht der Freund von Versicherungen...aber glaubs mir, ne Rechtschutz ist in diesem Falle genauso wichtig als wenn du nur einen Mieter hättest...
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MopsFidelius
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BeitragVerfasst am: 04.07.2007 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hab drüben auch schon was dazu gesagt. Kann man da nicht auf das "Grossväterrecht" pochen? Neee, hat jetzt nichts mit dem Alter zu tun...
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<-Ankickprobleme? so gehts!
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 04.07.2007 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Erstens gibt es eine Teilungserklärung, in der exact steht, was wohin
gehört. Zweitens gibt es auch den seit mindestens sieben Jahren gelebten
status quo. Ich werde mal einen mit Immobilienrecht vertrauten Anwalt
auf diesen Thread aufmerksam machen. Vielleicht antwortet er ja...
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fleisspelz
Gast





BeitragVerfasst am: 05.07.2007 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab den Anwaltsolli mal befragt, der antwortet so:

Maßgeblich ist ausschließlich die Teilungserklärung, kein "Gewohnheitsrecht". Die Teilungserklärung gibt es beim Grundbuchamt zumindest zur Einsicht. Man muss u. U. sein gesondertes Interesse an der Einsicht nachweisen, was mit z. B. dem Kaufvertrag und dem Ausweis zum Nachweis der Eigentümeridentität geht.
Im Kaufvertrag sollte was beim Beschrieb der Kaufsache stehen mit "Sondereigentum XYZ an dem Keller". Wenn nicht hat der Notar geschlampt.
Trotzdem ist alleine die Teilungserklärung der Schlüssel zur Sache. Ohne die eingesehen zu haben, ist jede Diskussion sinnfrei.

Sollte die Teilungserklärung zeigen, das der kleinere Keller zur Wohnung gehört, ist es halt so. Geändert werden kann das nur mit Zustimmung wohl aller Eigentümer. Viel Spaß dabei....

Die Frage, ob die Aufrüstung des Kellers vom eigentlichen Eigentümer ersetzte werden muss, ist eine andere. Aus dem Bauch raus ja, aber das müsste ich nachschauen.

Also erst mal die Teilungserklärung besorgen.

Bei Rechtsfragen eignet sich die Mailerei besser.

BTW: Rechtschutzversicherungen decken diesen Altfall bei jetzigem Abschluss nicht mehr; oft ist auch Immobilieneigentum ausgeschlossen. Also Obacht.
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überruhrer
Frischling


Anmeldedatum: 03.04.2006
Beiträge: 13
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BeitragVerfasst am: 05.07.2007 05:22    Titel: Antworten mit Zitat

...also sieht es ja nicht so gut für mich aus,jetzt versuche ich erst mal einsicht in die Teilungserklärung der Keller zu erhalten,vieleicht ersehe ich ja da was eindeutiges daraus,geschlampt wurde offensichtlich,da nicht von den Kellern in irgendeiner meiner Unterlagen geschrieben wird,leider.
Erstmal Danke bis hier her,die Teilungserklärung muss ich also erstmal einsehen(sofern vorhanden),das ich da vorher nie drauf geachtet habe....

Gruß Frank
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SRatte
Forum-König


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Beiträge: 2645
Wohnort: Am Oberrhein... (...etwas wärmer)

BeitragVerfasst am: 05.07.2007 06:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
BTW: Rechtschutzversicherungen decken diesen Altfall bei jetzigem Abschluss nicht mehr; oft ist auch Immobilieneigentum ausgeschlossen. Also Obacht.


Da ist natürlich richtig, für diesen Fall nützt es nichts mehr...aber für vielleicht zukünftige.

Immobilienschutz bzw. bei Bedarf Vermieterschutz muss enthalten sein, eine gewöhnliche KFZ-Rechtsschutz reicht nicht, ist dadurch auch etwas teuerer.
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Credo
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Beiträge: 1578

BeitragVerfasst am: 05.07.2007 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wohne mit 13 Parteien zusammen und wir hatten das Problem mit unseren Garagen wenn keine Teilungserklärung vorliegt müssen alle Eigentümer mit der Neuaufteilung einverstanden sein und das läßt man sich dann vom Notar beglaubigen . Wenn es für die Keller keine Teilungs erklärung gibt würd ich meinen angestammten Kellerraum nicht räumen jetzt greift das Gewohnheitsrecht was dein Nachbar über all die Jahre genutzt hat , wäre es im vorher wichtig gewesen hätte er sich in den vergangenen Jahren schon drum kümmern können !

Gruß Yellow Wink Credo
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Blechroller
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BeitragVerfasst am: 05.07.2007 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bezweifel sehr stark, dass es innerhalb einer räumlich geschlossenen Immobilie eine Teilungserklrärung gibt, die die Keller nicht erfasst. Bei Garagen kommt so was schon eher vor.

Irgendwie muss die Kaufsache ja im Kaufvertrag beschreiben sein. Was steht denn da genau (p. M.)?

Zum ersten Überblick wäre auch ein Grundbuchauszug, dort Abtl. 1 nicht uninteressant.

Wenn -ich beton es noch mal, es ist seher unwahrscheinlich- die Keller nicht erfasst sind, wirds interessant. Da kommt es dann stark aufs Klima im Haus an...

Jetzt bitte erst mal die Fakten klären.

Übrigens kanns da auch um Wert und Geld in nicht geringen Mengen gehen, denn ein Keller bzw. dessen Größe haben einen nicht unerheblich wertbildenden Charakter für Wohneigentum.


Olli
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BeitragVerfasst am: 05.07.2007 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Frank,

wie schon geschrieben,geh zum Amtsgericht(Grundbuchamt). Falls du dort nicht fündig wirst,versuche es im Katasteramt,Abt. Geschäftsstelle Gutachterausschuß.Die führen dort eine Kaufpreissammlung und bekommen auch meistens die Aufteilungspläne.
So ist es jedenfalls hier in Niedersachsen.

Wenn du nicht fündig wirst, dann versuche bei der alten Wohnungsgesellschaft herauszubekommen, welcher Keller damals zu deiner (Miet)Wohnung gehörte.
Kann vielleicht helfen...


Lieben Gruß, Regina
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BeitragVerfasst am: 05.07.2007 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Bloß mal so als Verständnisfrage: warum muss eigentlich der überruhrer da rennen und tun? Er hat den Keller, der wurde ihm seinerzeit so verkauft und ein unbeglaubigter, nicht-amtlicher Wisch sollte ihn keinesfalls veranlassen, das Teil zu räumen.

Wenn nun der Nachbar der Meinung ist, dass wäre nach mindestens einem halben Jahrzhnt anders, dann ist es doch an dem, die entsprechenden Dokumente zu besorgen. Tut er's nicht, dann ändert sich halt nichts. Tut er's, dann ist immer noch Zeit sich das Zeug auch zu besorgen und das Ganze mal mit einem entsprechenden Anwalt zu diskutieren (um die Euronen für Beratung und evtl. Vertretung würde es mir dann nicht gehen, das ist der bessere Keller allemal wert).

Aber so vorauseilend loszulatschen und auch noch die Gebühren für Grundbuchauszug etc. abzudrücken muss doch nicht sein. Oder sehe ich da was falsch?

P.
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BeitragVerfasst am: 05.07.2007 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist immer hilfreich, wenn man bei einer Diskussion weiß, welchen Stand man hat....

Olli
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BeitragVerfasst am: 05.07.2007 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das ganz zweifellos (übrigens: erst mal Willkommen bei den Eingetopften hier, Olli Well done! ), aber macht er sich da aus dem ersten Schrecken raus nicht schon zuviel Panik? Nu ja, ich weiß ja, mit sowas in der Schwebe schläft sich's nicht unbedingt ganz so gut, aber da könnte man andererseits auch wieder bei vielem anfangen.

Es ändert sich für ihn und seine Rechtssituation ja nichts, wenn er den Nachbarn erst mal um rechtsverbindliche Unterlagen als Begründung für die Forderung bittet. Welche das wären, weiss er ja jetzt dank Hilfe der Profis hier. Wenn die vorgelegt werden, dann kann immer noch den nächsten Schritt machen. Sowas dauert seine Zeit und wer weiß, was morgen ist. Die finale Diskussion findet ja wohl eh' vor Gericht statt Ratlos

P.
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BeitragVerfasst am: 05.07.2007 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, Panik sollte er nicht haben, das braucht er nicht.
Ich würd den Keller auch nicht so schnell hergeben, warum auch?
Aber wie es denn in einer Eigentümerversammlung ist:
Alle reden schlau daher und wenn sein Nachbar da schon 15 Jahre wohnt, gehen die Meinungen evtl vorab erst mal in seine Richtung. Da ist es besser, er kann entweder fundiert Beweise verlangen oder einen Aufteilungsplan zu seinen Gunsten vorlegen Yellow Wink

Abgesehen davon ist es immer besser, man weiß,wovon man spricht und spätestens JETZT würd ich wissen wollen, was Sache ist. Yellow Very Happy


Lieben Gruß Regina
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fleisspelz
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BeitragVerfasst am: 05.07.2007 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn in dem Teilungsdokument drinnensteht, dass sein Keller wirklich sein Keller ist, dann hat er gewonnen.... Yellow Wink
...wenn nicht muss er es ja keinem zeigen... Yellow Twisted
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