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quo vadis, KFZ-Hobby?

 
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S&T
Hochwürden


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Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 23.06.2015 17:24    Titel: quo vadis, KFZ-Hobby? Antworten mit Zitat

Nur weil ich grad mal wieder drüber gestolpert bin und dazu neige, mich aufzuregen...

Die Wechselkennzeichenlachnummer muss ja nicht mehr wirklich zitiert werden, geht sie doch völlig an der ursprünglichen Intension vorbei.

Seit 01.04.2015 ist für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens zwingend eine bestandene HU notwendig, Fahrzeug- und Halterdaten werden von der Zulassungsstelle eingetragen.
Mal eben am Wochenende nach Buxtehude fahren, ein beliebiges Fahrzeug probefahren, ggf. kaufen und direkt überführen ist damit also nicht mehr legal möglich.

Anhänger heißt die Devise, nebst geeignetem Zugfahrzeug und Fahrerlaubnis... Darfs vielleicht doch ein Speditionstransport sein?

Die HU-Abnahme- und Eintragungspraxis tendiert auch wieder mehr und mehr zu "kopfschütteln", Gutachten und Freigaben werden gefordert, für Einzelabnahmen unverhältnismäßige Preise verlangt.

Für H- und 07er Kenzeichen ist neben dem Mindestalter von 30 Jahren ein Gutachten nach § 23 StVZO nötig. Anforderungskatalog ->hier.

Da gibts so Stilblüten wie z.B., dass ich zwar eine Lederinnenausstattung statt Stoff einbauen, die Sitze aber nicht mit Kunstfell neu beziehen darf.
Streng genommen wäre auch ein VW Buggy nicht H-fähig, weil Karosse komplett aus GFK. Kein Tuning, keine Umbauten, vorbehaltlich des Nachweises, dass die Maßnahme mindestens 20 Jahre alt ist.

Verbleibender Unterschied zwischen H und 07: gute Frage...
Beide schreien nach 30 Jahren und Originalzustand, für beide gibts extra Versicherungen. 07er darf nicht für Alltagsfahrten verwendet werden, es gibt aber auch bereits entsprechende Gerichtsurteile bzgl. H-Kennzeichen. Credo: Die Verwendung im Alltag widerspricht dem Vorsatz der Pflege des kraftfahrzeughistorischen Kulturguts.

Wohl dem also, der sich den Luxus eines "echten" Oldtimers leisten kann... Guten Tag, Herr Doktor, natürlich gern, Herr Direktor, ein wunderbares Fahrzeug, Herr Präsident.

Bleibt demnach nurnoch, ganz brav und kleinlaut serienmäßige und frisch TÜVabgenommene Fahrzeuge beim Händler um die Ecke zu kaufen - der an "altem Gelump" >10 Jahre kein Interesse hat, weil er das Gewährleistungsrisiko garnicht wirtschaftlich absichern kann. Also in die "Schwellenländer" damit, so lang sie den Schrott noch haben wollen und alles andere in die Presse, lieber heute als morgen...

Ich will Nachhaltigkeit und verschrobenen Fahrzeugindividualismus nicht per se auf eine Stufe stellen... aber ich sehe beides als "nicht erwünscht", als Abweichungen, die verhindert, ja, ausgemerzt werden sollen...

Und ich hör keinen der großen Automobilclubs rufen, keine Kritik, keine Lobbyarbeit... klar, Angst vor 60Tonnern schüren und der einheimischen Autombilindustrie Loblieder singen findet leichter und mehr Sponsoren als ein paar Einzelschicksale...

Gehts doch wiedermal nur ums - Geld?
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pointer
säxmäschien


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BeitragVerfasst am: 23.06.2015 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

nein, nein, das liegt nur daran, dass es noch keine Helm- und Schutzwestenpflicht für Fahrradfahrer gibt und weil die EU sich bei der Ausländer-Maut querstellt. Bevor das nicht durch ist, kann es auch nirgends sonst besser werden ... Yellow Rolleyes
... und ihr geht die Axxxhlöcher immer wieder wählen ... seit Jahren ... Wegschmeiß

(ich lache nicht, das sind die Nerven)
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Ottos Mops hopst ... (Ernst Jandl)

Wir sprechen verschiedene Sprachen, meinen aber etwas völlig anderes
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rei97
Forum-König


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Wohnort: Denkendorf

BeitragVerfasst am: 24.06.2015 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
Mit einem 06er Kennzeichen darf man das alles, was bei einem Kauf in HH eines Fahrzeuges ohne TÜV nötig ist. Dummerweise muss man einen kennen, der so ein Kennzeichen mal verleiht. Per Fahrtenbuch, wie auch beim 07er werden Verstösse transparent.
Das Kurzzeitkennzeichen ist halt von privat zu oft zu Sausen mit abgemeldeten, technisch maroden Rostlauben missbraucht worden, deshalb die Restriktion.
Zum H Kennzeichen sage ich mal nichts, weil dessen Wert sich mir noch nie erschlossen hat. Wer das Geld für einen Gullwing hat, braucht die Ersparnis bei Steuer und Versicherung nicht, bestenfalls die freie Fahrt in grünen Dummweltzonen. Der TÜV bleibt einem nicht erspart.
Das 07er Kennzeichen ist für meine Bedürfnisse das beste, wenn man mehr als 2 Fahrzeuge mit mehr als 30 Jahren hat.
Dass nicht wild brikoliert werden darf, ist m.E. nachvollziehbar, genau wie das Verbot als Alltagsfahrzeug. Ein verständnisvoller TÜV wird allerdings zeitgenössische Umbauten beim H-Gutachten akzeptieren und sogar Umbauten eines Kastenwagens zum Womo vor mehr als 20Jahren.
Das war es dann auch schon mit dem TÜV ... danach nie wieder!
Steuer und Versicherung zahlt man 1 mal für das Nummernschild, mit dem bis zu 10 eingetragene Fahrzeuge bewegt werden dürfen.
Da ich nur einen Arsch für 4 Mopets habe, kollidieren meine Schönwetterfahrten auch nicht mit den Restriktionen meines 07er.
Mein Rentnerbenz als Alltagsfahrzeug und zum Ziehen des Wohnis hat 16 jugendliche Jahre und 100kkm auf dem Buckel, keinen Rost und fährt wie ein Jahreswagen ohne Klappern, Zittern komfortabel in die nächsten 15 Jahre. Das Ganze für schnöde 4500€ vor 4 Jahren und mit 78kkm MIT neuem TÜV. Was gibt es da zu jammern?
Mit Politik und Politikern hat das Ganze nur insoweit zu tun, als das das 07er von Verkehrsminister Wissmann unter Kohl eingeführt wurde.
Regards
Rei97
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S&T
Hochwürden


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BeitragVerfasst am: 24.06.2015 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

rei97 hat Folgendes geschrieben:
Also:
06er Kennzeichen... Dummerweise muss man einen kennen, der so ein Kennzeichen mal verleiht.


Zitat: Wird das Rote Kennzeichen zu anderen Zwecken benutzt, als den einzig erlaubten Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten, drohen zulassungs-, steuer- und versicherungsrechtliche Probleme.

Das heißt aber nicht, dass nur Betriebsangehörige die Roten Kennzeichen benutzen dürfen. Betriebsfremde können problemlos mit Roten Kennzeichen des Betriebs versehene Fahrzeuge führen, wenn es sich bei der Fahrt um eine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt handelt und wenn es einen inneren Zusammenhang mit Zwecken des Betriebs gibt.


Geahndet werden "Verleih und Überlassung" i.d.R. mit der Aberkennung des roten 06er Kennzeichens...

Zitat:

Das Kurzzeitkennzeichen ist halt von privat zu oft zu Sausen mit abgemeldeten, technisch maroden Rostlauben missbraucht worden, deshalb die Restriktion.


Was der vormaligen Definition keineswegs zuwider lief. Es heißt ja "Kurzzeitkennzeichen" und Versicherung war/ist Pflicht. Für den verkehrssicheren Zustand war der Fahrer verantwortlich also ggf. auch haftbar. Ich vermiss irgendwie die Statistik zu den unzähligen Toten und Verstümmelten, die es aufgrund der bisherigen Praxis zu beklagen gibt...

Zitat:

Zum H Kennzeichen sage ich mal nichts, weil dessen Wert sich mir noch nie erschlossen hat. Wer das Geld für einen Gullwing hat, braucht die Ersparnis bei Steuer und Versicherung nicht, bestenfalls die freie Fahrt in grünen Dummweltzonen. Der TÜV bleibt einem nicht erspart.


jo.

Zitat:

Ein verständnisvoller TÜV ...


genau der wird ja mit oben verlinkter Richtinie weitestgehend eingeschränkt, um nicht zu sagen entmündigt...


Zitat:

Das war es dann auch schon mit dem TÜV - danach nie wieder!


Ein Schelm, wer denkt, er würde halt nach der Zuteilung der 07er umbauen. Wo kein Kläger, da kein Richter... aber auch hier wird mit Entzug geahndet...

Zitat:

Steuer und Versicherung zahlt man 1 mal für das Nummernschild, mit dem bis zu 10 eingetragene Fahrzeuge bewegt werden dürfen.
Da ich nur einen Arsch für 4 Mopets habe, kollidieren meine Schönwetterfahrten auch nicht mit den Restriktionen meines 07er.


Grundsätzlich nett, aber der Pferdefüße sind einige...
Ich bin nicht ganz sicher über den letzten Stand bzgl. der Mehrfacheintragung , scheint aber momentan noch zu gehen. Von "1" über "zehn" bis zu "beliebig viele" hab ich alles gelesen - auf den Seiten von Zulassungsstellen...
Was die Versicherer aufrufen weiß ich nicht, nötig ists für jedes Fahrzeug einzeln.
Bestandsschutz bei Umzug nach verwaltungsinternem Gutdünken, kein Rechtsanspruch.
Die Zulassungsstelle kann einen Nachweis über einen Stellplatz verlangen, abstellen auf öffentlichem Grund ist nicht erlaubt.
Sogar "Einladungen zu Oldtimertreffen oder Nachweise über die Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (beispielsweise durch Clubbescheinigungen, Teilnahmebescheinigungen)" dürfen verlangt werden...

Zitat:

Mit Politik und Politikern hat das Ganze nur insoweit zu tun, als das das 07er von Verkehrsminister Wissmann unter Kohl eingeführt wurde.


Wenn ich glauben könnte, dass diese Aussage die ganze Wahrheit umreisst, würde ich auch den genannten Oggersheimer für einen Altruisten und Herrn V.P. aus M. für einen "lupenreinen Demokraten" halten...
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rei97
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BeitragVerfasst am: 24.06.2015 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
Bislang gab es für mich beim 07er keine Pferdefüße.
Ich zahle für die rote Nummer 1x Versicherung und 1x Steuer.
Natürlich werde ich keine rechtswidrigen Umbauten machen, nachdem bei 3 der 4 Mopets das H-Gutachten vorliegt. Bei der SR könnte ich das, weil sie vor Einführung des H-Gutachtens auf die rote Nummer kam. Ich will es aber gar nicht. Die erlaubten Fahrten sind Erhaltungsfahrten, Probefahrten, Fahrten zur Reparatur, Überführungsfahrten, Fahrten zur Erhaltung des Brauchtums s.a. Treffen, Stammtisch, Fahrten zu Veteranenmärkten.
Darüber muss ich ein Fahrtenbuch führen.
Regards
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fpg
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BeitragVerfasst am: 24.06.2015 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

..
Zitat:
Der Anforderungskatalog dient der Entscheidungsfindung im Rahmen einer
Begutachtung von Fahrzeugen aller Klassen gem. § 23 StVZO. Er hat das Ziel,
einheitliche Anforderungen zu definieren, um einheitliche Beurteilungskriterien zu
schaffen.


...das ist doch nur eine absichtserklärung... auf gut deutsch: gewäsch und nicht rechtsfähig ! Diese präambel sagt mir: brauchst nich weiterlesen, da es nur zur entscheidungsfindung dient !

geiler ist es dann mit : Er hat das Ziel,.....,um einheitliche Beurteilungskriterien zu schaffen ....

...schön, wenn man ziele hat, die etwas schaffen sollen !!!!
Wegschmeiß Wegschmeiß Wegschmeiß


..wenn mir ein tüv'ler mit solch einem gewäsch kommt, und es als gültiges regelwerk bezeichnet, dann erntet er meine offene verachtung und einen termin mit meinem anwalt... weil im mindestfall ist es nur grober unfug, besser aber nötigung oder versuchter betrug...

es gilt: §23 StZVO :
Zitat:
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.


... den originalen bzw. zeitgemässen zustand kann demnach ein amtlich anerkannter gutachter beglaubigen... danach erfolgt bestenfalls noch eine reguläre HU.

mir scheint, das ganze ist wieder so eine mitgliederwerbung dieses omminösen veteranenverbandes.... spätzlewirtschaft....spezi's...amigoland
Mr. Green Mr. Green Mr. Green

übrigens gab es sowas schon 2011: http://www.zf.com/media/media/document/corporate_2/company_4/tradition_3/s520/Oldtimerrichtlinie_H-Kennzeichen.pdf

is aber auch nur eine kommentierte richtlinie...

da is der hier netter: http://www.kues.de/Leistungen/gelegentliche/oldtimer23.aspx

der fpg
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S&T
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BeitragVerfasst am: 25.06.2015 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

nun ja... die TÜV-Richtlinie ist die Weisung eines Arbeitgebers ggü. seinen Angestellten und schränkt de facto deren eigenes Ermessen ein.

Einen Ansatz für eine rechtliche Auseinandersetzung seh ich da nicht, es steht dir ja frei, einen anderen Dienstleister mit der Begutachtung zu bauftragen. Einen Rechtsanspruch auf ein positives Gutachten gibts nicht.

Am Ende regelt sowas "der Markt", und auf eben jenem picken die freien Sachverständigen und ihre Vereinigungen die Brosamen von der Tafel der "Großen" in blau und grün...
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fpg
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BeitragVerfasst am: 25.06.2015 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

...wenn der arbeitgeber seinem lohnsklaven den befehl gibt, jeden dritten kunden zu schlagen, würdest du dann das selbe sagen ? es ist nicht rechtsverbindlich, was da steht. es ist eine absichtserklärung, mehr nicht. und sicher: wenn die sich derart aufführen, dann gehe ich doch zum nächsten bzw. beziehe die honks vom tüv nicht mehr in meine betrachtungen mit ein.
schaf ist, wer sich vom schäfer vögeln lässt !

wenn der tüv-süd meint, er müsse einem veteranen-verband neue mitglieder werben, indem er die aspiranten durch selbstgestrickte regeln dahin presst, dann sollte man dem tüv seine einkünfte streitig machen.

dieser laden ist ein normales dienstleistungsunternehmen, das lebt von solchen dienstleistungen. wenn die ihre macht ausnutzen, dann gilt es, nach alternativen zu suchen. wer möchte, kann dann noch andere massnahmen ergreifen (wutbürgern gegen den tüv statt gegen windkraft usw...)

der fpg
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BeitragVerfasst am: 25.06.2015 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Es beherrscht der Obolus seit jeher unsern Globulus ...

Zum Glück habe ich noch eine Alternative in der näheren Umgebung. Da geht es (noch) entspannt zu. Eine Abgasmesssonde im Auspuff einer 86'er Ténéré diente bei der letzte §29 nach einem dezenten Hinweis meinerseits als Anlass zur Heiterkeit. So schlecht waren die Werte gar nicht mal und das Messergebnis gab's als kostenlose Dreingabe.
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