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Was nun? Was tun?
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HolgerD
Gast





BeitragVerfasst am: 29.01.2007 18:22    Titel: Was nun? Was tun? Antworten mit Zitat

Hallöle zusammen.

So wie es den Anschein hat werd ich wohl auf kurz oder lang (eher kurz) keinen Job mehr haben.
Grund: ein sogenannter "Experte" kommt bei uns in den Betrieb und checkt mal ab, was, wo, wie, eingespart werden kann.
Auf Wunsch unserer Geschäftsleitung.
Der Firmeninhaber hat schon angedeutet diverse Mitarbeiter aus der Druckerei zu entlassen.
Will sich wohl vor der Verantwortung drücken, dass er selbst dieses anstrebt.
So kann er behaupten, der "Experte" sei zu dieser Entscheidung gekommen. Und er macht das ja nur um die anderen Arbeitsplätze zu erhalten.

Grund für die Annahme, dass es mich treffen wird ist, ich arbeite an einer sehr alten Maschine die ausser mir nur noch ein andere Mitarbeiter bedienen kann.
Diese Maschine ist mehr wie unrentabel und das schon seit Jahren.
Ersatzteile gibt es schon gar nicht mehr für diesen Typ.
Wenn mal was defekt ist sind wird nur noch provisorisch repariert.
Ergo die Maschine fliegt raus, und der Drucker kann gleich mitgehen.
So wird jedenfalls schon halboffiziell geredet.
Meine Frau weiss noch nichts, da sie bedingt durch ihre Krankheit wohl einen ziemlichen Zusammenbruch erleiden würde.

Klar sind alles "nur" Vermutungen, aber selbst mein Abteilungsleiter hat heute auf meine Frage hin, ob ich mich woanders bewerben soll, mit ja geantwortet.

Problem ist, hier in der Gegend (Umkreis 100km) gibt es nicht eine Druckerei die noch einstellt, bzw. nur Zeitverträge macht mit einem Lohn den hier (jetzige Firma) unsere Putzfrau bekommt.

Grundlegend mal angefragt.

Bei einer sagen wir mal sogenannten wirtschaftlichen Kündigung, wie schaut das aus mit einer Abfindung?

Bin jetzt fast 17 Jahre hier beschäftigt.

Mir raucht immer mehr der Schädel ganz besonders wenn ich daran denke wie ich es meiner Frau "schonend" beibringen soll.
Das werde ich aber erst machen wenn es wirklich offiziell wird.
Ansonsten könnte ich sie gleich in die Klinik bringen.

Wollt das einfach mal hier loslassen. Denn dafür ist ja diese Rubrik.

Greets

HolgerD
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Gitti
Gleichstellungsbeauftragte


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BeitragVerfasst am: 29.01.2007 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sie müssen dich fristgerecht kündigen.
Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, geh sofort hin, lass dir helfen und dir beistehen und lass dir Stellen geben, wo du dich befragen kannst.....

mal kurz gegoogelt..
Diese Abfindung liegt in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist auf ein volles Jahr aufzurunden.

Yellow Arrow drück mal hier

Das mit der Arbeit tut mir leid... aber es ist überall ein Problem.
Die Menschen, die eine Arbeit haben und denen es soweit gut geht..können von Glück reden..
Ich habe auch befristete Verträge....und das haben die meinsten, in dieser Zeit.

Drück dir die Daumen, du weißt alles hat einen Grund..vielleicht wartet schon eine andere gute Arbeitsstelle auf dich, die von dir erobert werden möchte Drück

Gitti, die mal Siebdrucker war
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SRatte
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BeitragVerfasst am: 29.01.2007 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Holger,

normalerweise müsste es einen Sozialplan geben.
Mit 17 Jahren Betriebszugehörigkeit und Kinder hast Du doch auch, oder ?

Wie groß ist denn der Betrieb ?

Du kannst ja evtl. an einer anderen Maschine weiterarbeiten.....

Viel Glück !

Jochen
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Hauni
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BeitragVerfasst am: 29.01.2007 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Holger!
Die Abfindung liegt irgendwo im Bereich zwischen 0,5 bis 1 Monatsgehalt, pro Betriebsjahr Zugehörigkeit.(Es gibt eine gesetzliche Untergrenze.....bei Streitigkeiten entscheidet dann eine Einigungsstelle)
Kann sich aber durch "Abfindungsgespräche" auch noch erhöhen.

Aber!!! Ganz wichtig!!
Wir Jochen schon sagt, ist dein Arbeitsplatz nicht von einer Maschine abhängig (es sei denn, du könntest nur diese eine Bedienen-- was ich aber nicht glaube)
In dem Fall muss bei Kündigungen ein Sozialplan erstellt werden.
Dieser entfällt allerdings, wenn ihr keinen Betriebsrat habt.
Falls ihr also einen Betriebsrat im Hause habt, rede erstmal mit denen. Auch wenn sie natürlich im Voraus auch keine Entscheidung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat bezüglich Entlassungen nach Sozialplan stellen können.......so können sie doch zumindest tendentiell sagen, wie es aus ihrer Sicht kommen könnte.....
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th.sauer
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BeitragVerfasst am: 29.01.2007 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Betriebsrat ist das Thema. Im Betriebsverfassungsgesetz steht hinter, in oder vor jedem Satz bei Kündigungen, Betriebsänderungen und Interessenausgleich ... "der Betriebsrat..." Also nur wenn ein BR in der Bude ist, kann der verlangen, dass ein Sozialplan aufgestellt wird. Wenns noch keinen gibt, versuch doch, einen zu gründen. Mindestgröße eines Betriebs sind 5 Mitarbeiter. Bei Betriebsänderungen müssen mindestens 20 Mitarbeiter da sein, damit der BR unterrichtet werden muß. Bei kleineren Betrieben gibts das vereinfachte Wahlverfahren. Ihr braucht Beratung von der zuständigen Gewerkschaft und mindestens 3 Leute für einen Wahlvorstand. Das Ganze muß natürlich äußerst geheim laufen, sonst seit ihr die ersten, die der Chef loswerden will. Als Wahlvorstand, Kandidat zum Betriebsrat und als Mitglied habt ihr einen erhöhten Kündigungsschutz. Es wird also schwer für den Chef, euch los zu werden. Natürlich wird er versuchen, euch das Leben zur Hölle zu machen. Einfach wirds nicht.

Die Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes ist ein Gebiet mit vielen Irrungen. Entgegen der landläufigen Annahme gibt es keine Automatik einer Abfindungszahlung bei einer betriebsbedingten Kündigung. Die Abfindung ist eine Abstandszahlung, mit der sich der Unternehmer eventuelle Ansprüche des/der Gekündigten vom Hals halten will.
(Sozialplan außen vor, Voraussetzung s.o.) Arbeitsgerichte setzen die Abfindung nach der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens fest. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht, die Rechtsprechung hat Regeln entwickelt. (Ebenso bei der Abmahnung)
Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast (Arbeitsrechtschutz ist über eine Gewerkschaft automatisch dabei) solltest du wissen, dass vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst trägt. Also auch wer gewinnt, zahlt. Hört sich widersinnig an, hat aber folgenden Hintergrund: Oft versuchen finanzstarke Prozessgegner eines kleinen Mannes, diesen durch einen hohen Streitwert und damit hohe Gerichtskosten einzuschüchtern. Das geht vorm Arbeitsgericht nicht.

Viel Glück

Thomas
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matthiashh64
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BeitragVerfasst am: 29.01.2007 21:32    Titel: nicht bange machen lassen Antworten mit Zitat

moin Holger,

lass dich erstmal nicht verrückt machen, dieser sogenannte Experte ist ein Unternehmensberater der deinem Chef flüstert was er ändern sollte, nicht wem er kündigen soll.

Sollte es zu "betriebsbedingten Kündigungen" im größeren Umfang kommen, muss ein Sozialplan mit Betriebsrat und Arbeitgeber verhandelt werden.

Sollte das nicht der Fall sein, müssen trotzdem soziale Aspekte berücksichtigt werden. Da spielen Betriebszugehörigkeit, Alter, Kinder, Haupternährer etc. eine Rolle.

Beispiel: ein Familienvater der lange im Betrieb ist, Kinder hat und auch noch Haupternährer ist, hat eher einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz als ein lediger Jungspund ohne Kinder. Vorraussetzung ist allerdings das du dich auf dem anderen Arbeitsplatz in angemessener Zeit einarbeiten kannst, einem Drucker muss z.B. kein Buchhalterposten angeboten werden.

Wenn es doch zur Kündigung kommt, geh auf jeden Fall zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, und lass das prüfen, der größte Teil aller Kündigungen ist wegen Form und Frist Fehlern erstmal unwirksam, das sichert dir zwar nicht unbedingt deinen Arbeitsplatz, bringt aber meisten ein paar Monate länger Geld ein. (Rechtsschutzversicherung vorhanden ???)

Wenn dir irgendwas spanisch vorkommt, solltest du oder der Anwalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Zur Abfindung, es gibt kein Gesetz was einen Arbeitgeber verpflichtet eine solche zu zahlen, aber um einem Rechtstreit aus dem Wege zu gehen, wird da meistens klein beigegeben, die Formel dafür ist üblicherweise: Lebensalter X Firmenzugehörigkeit X Gehalt geteilt durch 50. allerdings muss er nicht mehr als 12 Monatsgehälter zahlen.
Das hängt auch von alternativ Angeboten ab.

Für den Fall der Fälle musst du dich übrigens min. 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit "arbeitssuchend" melden, bei kürzeren Kündigungsfristen sofort !!! sonst gibt es eine Sperre beim Arbeitslosengeld !!!!

wünsch dir viel Glück

matthias ( der grad selbst gekündigt ist und das Ganze z.Zt. duchmacht)
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SRatte
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BeitragVerfasst am: 29.01.2007 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ür den Fall der Fälle musst du dich übrigens min. 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit


Sorry,
da kann was nicht stimmen....

Dann müsste sich ja jeder Arbeitslos melden......
Was weiss ich was in 3 Monaten ist ?

Es sei denn man hat mind. 3 Monate Kündigungsfrist.
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matthiashh64
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BeitragVerfasst am: 29.01.2007 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

...doch ist so, wer kürzere Kündigungsfristen hat, also unter 3 Monate muss sofort da hin.

hier noch mal näheres:

http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldungen/_pv/_p/204878/_t/ft/_b/1216002/default.aspx/kuendigung-%96-was-nun.html


...ist zwar eher für Manager, gilt aber auch für die arbeitende Zunft.
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SRatte
Forum-König


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BeitragVerfasst am: 29.01.2007 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Gott sei Dank kenn ich mich da nicht so gut aus.....
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matthiashh64
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BeitragVerfasst am: 29.01.2007 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich zwangsweise :-( "arbeitssuchend" und "arbeitslos" sind zwei verschiedene Dinge, sollte man in diesen 3 Monaten nichts finden, muss man sich zusätzlich "arbeitslos" melden.
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Gitti
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BeitragVerfasst am: 30.01.2007 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Holger, egal was ist...wenn der Betrieb dich nicht mehr brauch...
hört sich immer dumm an..meine letzte Chefin hat zu mir gesagt,
...wir können sie nicht mehr gebrauchen.... Yellow Sad
Alleine so ein Satz tut weh, aber ich denke...dir tut noch mehr weh,....wie sag ich es meiner Frau????
Sie muss da durch....und du musst ihr helfen.
ich hoff ihr habt noch gute Freunde, die euch beistehen... vorOrt.

sei gedrückt...

Gitti
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Hauni
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BeitragVerfasst am: 30.01.2007 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der Abfindung scheint ein weites Feld zu sein........

Eine bekannte von mir bekam nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit, bei einem Verdienst von 4500 € Brutto eine Abfindung von 65000 €.

Ein Mitarbeiter der 5 Jahre im Betrieb war, und ein Bruttoverdienst von 2200 € hatte, bekam 8000 €

Bei einem Betriebsratseminar im vergangenen Jahr (Thema Beriebsbedingte Kündigung) erzählte ein Arbeitsrichter das es eine Mindestabfindung von einem halben Monatsgehalt pro Dienstjahr gibt.....letzeres ist keine gesetzliche Bestimmung, aber ein Urteil das von Deutschen Arbeitsrichtern im Streitfall nicht unterschritten wird.


Ansonsten hoffe ich mal für dich, dass bei euch ein Sozialplan zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung existiert......ohne das ich nun die Anzahl der Mitarbeiter kenne, und auch nichts über die soziale Geschichte deiner Kollegen, so hast du mit 17 Jahren Betriebszugehörigkeit, verheiratet, Ehefrau arbeitsunfähig (wenn ich das richtig verstanden habe) sehr gute Chanchen das der Kelch an dir vorbeigeht.
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Bulldog2011
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BeitragVerfasst am: 30.01.2007 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hauni hat Folgendes geschrieben:
...
Eine bekannte von mir bekam nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit, bei einem Verdienst von 4500 € Brutto eine Abfindung von 65000 €.
...


Und selbst dieser Betrag ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein, falls kein Anschlussjob vorhanden ist. Das ALG I wird ja mit der Abfindung verrechnet...

Um zum Ursprungsthema zurückzukommen, ich würde meine Fühler auf den Arbeitsmarkt ausstrecken.

Bei uns ist es jetzt so, dass dieses Jahr das riesige SAP Projekt ausläuft und alle Konzerngesellschaften Anfang 2008 mit SAP live sind. Was danach passiert steht noch in den Sternen.
Für mich bedeutet das, dass ich mich so nach und nach wieder auf die Suche mache. Die Personalberater, die sich bei mir melden werden schon mal wieder aktiviert...
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mit lieben Grüssen,
Andreas


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matthiashh64
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BeitragVerfasst am: 30.01.2007 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das ALG I wird ja mit der Abfindung verrechnet...


Nein, nicht mehr, eine Anrechnung auf das ALG 1 findet nicht mehr statt, aber seit Jan. 06 muss dass versteuert werden :-(
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Bulldog2011
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BeitragVerfasst am: 30.01.2007 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

matthiashh64 hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Das ALG I wird ja mit der Abfindung verrechnet...


Nein, nicht mehr, eine Anrechnung auf das ALG 1 findet nicht mehr statt, aber seit Jan. 06 muss dass versteuert werden :-(


Interessant, hast Du eine Idee, mit welchem Steuersatz?

Pauschal oder mit dem letzten eigenen?
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wolfi
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BeitragVerfasst am: 30.01.2007 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

matthiashh64 hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Das ALG I wird ja mit der Abfindung verrechnet...


Nein, nicht mehr, eine Anrechnung auf das ALG 1 findet nicht mehr statt, aber seit Jan. 06 muss dass versteuert werden :-(


also ich hab meine Abfindung 2001 auch schon versteuern müssen! :cry:
Von ursprünglichen 12.500 wurden mir nur knapp über 11.000 ausbezahlt!
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WOLFI
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B.
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BeitragVerfasst am: 30.01.2007 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Holger!

1. Bewerben sollte man sich eh immer mal wieder, einfach damit man ein wenig in Übung bleibt. ;)

2. Nix wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Mach dich also bitte nicht jetzt schon verrückt.

3. Ich weiß nicht, ob du als Arbeiter oder Angestellter da läufst. Das ist aber letztlich auch egal - es gibt jedenfalls bei der jeweiligen Kammer eine kostenlose (oder äußerst kostengünstige?) Rechtsberatung. Die sind in diesen Fragen absolut kompetent und wären meine erste Anlaufstelle, sollte ich mal in eine Kündigungssituation kommen.

4. Ehe du dir jetzt lang und breit das Hirn zermarterst - geh doch einfach mal zum zuständigen Menschen (also: demjenigen, der den Keksperten angefordert hat) und frag ihn nach Sinn und Zweck der Aktion und danach, ob für dich konkreter Anlass besteht, dir um deinen Job Sorgen machen zu müssen. Manchmal ist das der kürzeste Weg aus allen Sorgen... ;)

Grüße!

B.
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HolgerD
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BeitragVerfasst am: 30.01.2007 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an alle für eure Tips, und fürs "zuhören"

Mal sehen was die Zukunft bringt.

Greets

HolgerD
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matthiashh64
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BeitragVerfasst am: 30.01.2007 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Interessant, hast Du eine Idee, mit welchem Steuersatz?

Pauschal oder mit dem letzten eigenen?


ja, mit deinem letzten. bei mir ist das Steuerklasse 1 le mur

Zitat:
also ich hab meine Abfindung 2001 auch schon versteuern müssen!
Von ursprünglichen 12.500 wurden mir nur knapp über 11.000 ausbezahlt!


stimmt, versteuert werden musste auch schon früher, seit 2006 ist der Freibetrag aber weggefallen, kostet also volle lotte le mur
könnte auch sein das 2001 noch eine andere Steuergesetzgebung galt.

Ein Mittel die Steuer wenigstens zu einem Teil wiederzukriegen, ist die Abfindung als Rente (Rürup-Rente) anzulegen, was allerdings einige handfeste Nachteile hat...
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Tassilo
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Beiträge: 1663

BeitragVerfasst am: 30.01.2007 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Holger---

Ich kann nur hoffen, dass es nicht so schlimm wird.

Was ich nur nicht kapiere ist, dass in den Medien jeden Tag neue Erfolge und Zuwachsraten der Wirtschaft vermeldet werden.
Und trotzdem immer mehr Entlassungen.
Oder ist es, verbal ausgedrückt, nur Profitgier?

Mit den besten Wünschen für Dich.


Gruß


Willi
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