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Alles Scheisse...deine Elli !
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schraubaer 42
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BeitragVerfasst am: 13.05.2008 09:06    Titel: Alles Scheisse...deine Elli ! Antworten mit Zitat

Ist jemand von uns Steuerberater ?

Nicht genug daß die frisch aufgebaute SR wahrscheinlich wieder den Rest vom Jahr ausser Gefecht ist.....

Nein... meine blöde Ex Ehefrau hat für das Trennungsjahr (2006) eine Einkommens/Lohnsteuerteuererklärung abgegeben.

In diesem Zeitraum habe ich der %9? le mur le mur le mur le mur Unterhalt von ca. 550€ monatlich gezahlt. Bei beibehaltener Lohnsteuerklasse 3 ( sonst wäre diese Betrag gar nicht möglich gewesen.)

Finanzamt sacht nun...daß ich auch eine Erklärung abgeben muß. Mit wahrscheinlicher Nachzahlung von ca. 3000€............

Hilfäähh !!!

Gruß

Schraubaer 42
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Schrotthandel ist legitim....solange der Schrott als Schrott, zu Schrotthandelspreisen verkauft wird
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nanno
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BeitragVerfasst am: 13.05.2008 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Na geh...

kann man das nicht irgendwie aussergerichtlich regeln ?

Oder irgendwie auf Unverhaeltnismaessigkeit plaedieren ?

Grysze
Greg
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Frei ist, wer frei denkt.
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schraubaer 42
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BeitragVerfasst am: 13.05.2008 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sers Nanno.

Mit Gericht und so, hat das ersteinmal nichts zu tun. Ist eine steuerrechtliche Geschichte.

Meine Ex hat wohl "Vergessen" die Unterhaltszahlungen als Einkommen anzugeben.........

Ich habe aber alle Quittungen usw.

Nur, ich hab von dem, nun nötigen (völlig unnötigem) Prozedere keine Ahnung.

Meine Ex ixt halt wirklich blöd.....falls sie tatsächlich irgendwelche Rückzahlungen bekäme (unwahrscheinlich weil sie den Unterhalt als versteuerbares Einkommen ? angeben muß..evtl bei genügendem Einkommen gar nicht hätte beziehen dürfen....?)

Egal, was auch immer für Rückzahlungen für sie herauskämen....es wäre von ihren Gläubigern bereits im Vorfeld gepfändet.)

Was das nun sollte ? Verspäteter Racheakt nach der Scheidung ?

Keine Ahnung. Der Ärger ist aber da.

Gruß

Jürgen
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Zuletzt bearbeitet von schraubaer 42 am 14.05.2008 09:15, insgesamt einmal bearbeitet
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nanno
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BeitragVerfasst am: 13.05.2008 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

schraubaer 42 hat Folgendes geschrieben:
Was das nun sollte ? Verspäteter Racheakt nach der Scheidung ?


So kenne ich das von meiner Ex-Frau... le mur

Such dir mal einen guten Anwalt und red das mit Ihm aus. Das sind ein paar Euro die gut angelegt sind, vorallem wenn der einmal die Geschichte kennt, dann spart man sich beim naechsten Mal viel Zeit und Aerger... Und es reicht dann manchmal ein kurzes Telefonat, mit der Bitte "IHR" mal wieder ein Brieferl zu schreiben.

Grysze
Greg - alleinerziehender Vater, Ex-Frau mittellos (weil Studentin)
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peryc
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BeitragVerfasst am: 13.05.2008 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

...

Zuletzt bearbeitet von peryc am 21.11.2009 17:40, insgesamt einmal bearbeitet
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schraubaer 42
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BeitragVerfasst am: 13.05.2008 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ne, hat wirklich nichts mit Gericht oder Anwälten zu tun.

Ich habe nur von 02.2006 bis 12.06 Unterhalt zahlen müssen. Sie Arbeitet (angebl.) seit 01.2007 in Vollzeit.

Wenn Sie keine Einkommens/Lohnsteuererklärung für 2006 eingereicht hätte wäre sich das einfach ausgegangen.

So aber muß ich halt jetzt auch eine Solche Erklärung abgeben.
Die Chancen die Unterhaltszahlungen absetzen zu können stehen gut, dazu kommen Wege, Werbungskosten und aussergewöhnliche Belastungen (Anwaltskosten...)

Mit einem Steuerberater kann ich das wohl hinbiegen. ( Nur kosten die halt auch was....)

So. jetzt erstmal das Kennzeichen von der SR schrauben und das Unglücksmoped abmelden. Frustfressen...Rasenmähen....Bääh.

Gruß

Jürgen
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Hauni
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BeitragVerfasst am: 13.05.2008 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürgen!
Ich kann dir zwar bei deiner Frage nach der Lebenshilfe nicht weiterhelfen,
würde mich aber dafür interessieren, was denn den Frust und die Abmeldung an der Huddel ausgelöst hat?
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Am schlimmsten ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben (A.von Humboldt)
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peryc
Gast





BeitragVerfasst am: 13.05.2008 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

...

Zuletzt bearbeitet von peryc am 21.11.2009 17:41, insgesamt einmal bearbeitet
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Hauni
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BeitragVerfasst am: 13.05.2008 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ja,
ich hab´s inzwischen im AIA Forum gelesen..... Tetschel
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rei97
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BeitragVerfasst am: 13.05.2008 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
das sollte kein Problem sein.
2 Wangen mit perfektem Konus liegen in meinem Schrank.
Der Motor muß eh auseinander....
Regards
Rei97
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schraubaer 42
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BeitragVerfasst am: 14.05.2008 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Jou. Der vermaledeite, vorgeschädigte Limakonus. Evtl. hatte die Kw bereits von der Polradaktion auch einen Schlag abbekommen , was die Sache noch beschleunigt hat.
Hätte ich nicht mehr verbauen sollen.

rei. dein Angebot nehme ich gerne an. Dann machen wir gleich auch noch ein neuchenes Pleuel.

Abgemeldet wird weil ich nun zuerst den T4 TÜV machen muß
( Bremsen/Bremsleitungen,Traggelenk li. Tragfedern hi.

Das geht nicht kostenfrei. Dann muss die XT vom Christian aufgearbeitet und Getüvt werden.

...und dann kommt erst wieder die SR dran. Klar, die Reparatur der SR muß auch zusammengespart werden Kurbelwellen rep. Pleuel, und neuchene Lichtmschine (Stator/Polrad)

Sieht also nach einer Winterarbeit aus.

Die IZH muß halt wieder das ganze Jahr ran.

Gruß

Schraubaer 42
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Blechroller
Aufsteiger


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BeitragVerfasst am: 14.05.2008 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ich tät mal sagen, dass das keine so gute Idee ist, "Steuerberatung" in einem Mopettenforum abzufragen. Geh zum Fachmann, löhne für sein Wissen, denn es wird dir mehr sparen, als seine Gebühren.

Was mich erstaunt ist, dass ihr für das Trennungsjahr getrennt veranlagt. So lange noch verheiratet geht nämlich m. W. die Zusammenveranlagung, also niedrigerer "Ehegattensteuersatz" und Geltendmachung beider Abzugsposten.
Also mal dringend ab zum Steuerberater (nicht Rechtsanwalt, denn der hat i. d. R. von solchen Dingen wenig Plan). Evtl. gibts da nämlich irgendwelche Fristen...

Viel Erfolg!

Olli
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schraubaer 42
Urgestein


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Beiträge: 522
Wohnort: Frankenbrunn

BeitragVerfasst am: 14.05.2008 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sers Blechroller.

Hätte ja sein können daß einer von uns Steuerberater ist....

Ansonsten stimme ich deiner Beurteilung der Lage zu. Das mit der Zusammenveranlagung im Trennungsjahr war so vereinbart.......

Schätze da hat jemand meiner Ex einen Floh ins Ohr gesetzt. Wie gesagt. Sie überblickt oft nicht die Konsquenzen ihres Tuns.
Man kann es Blödheit nennen, Kurzsichtigkeit oder einfach Naivität.
Evtl. Will Sie sich auch noch irgendwie Rächen....

Allerdings sind wir ja bereits seit Juni 07 rechtskräftig geschieden. Kinder gibts nicht. Sie hat einen neuen Freund mit dem Sie zusammen lebt.....

Sie sollte also glücklich sein. Aber was weis ich, wie manche Mensch ihren Groll schüren.

Gruß

Schraubaer 42
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B.
1,5 B.


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BeitragVerfasst am: 14.05.2008 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Geh zum Steuerbrater damit - der kostet nicht sooo viel und das Geld ist wahrscheinlich gut angelegt.

Warum sie die Steuererklärung abgegeben hat? Vermutlich hat das mit den von Dir erwähnten Gläubigern zu tun - die zwingen einen manchmal zu solchem (und noch ganz anderem) Tun...

Sei ihr nicht böse deswegen - in der Regel kommt nach der Steuererklärung eine Rückzahlung. Mr. Green


Zuletzt bearbeitet von B. am 15.05.2008 11:46, insgesamt einmal bearbeitet
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rei97
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Wohnort: Denkendorf

BeitragVerfasst am: 14.05.2008 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

rei. dein Angebot nehme ich gerne an. Dann machen wir gleich auch noch ein neuchenes Pleuel.



Also:
Das wäre nur nötig, wenn die Kupferschicht durch ist.
Dann wäre allerding die KW insgesamt Schrott.
Je nachdem, ob große oder kleine KW hätte ich sogar Komplettersatz.
Regards
Rei97
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Gitti
Gleichstellungsbeauftragte


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BeitragVerfasst am: 15.05.2008 22:28    Titel: Re: Alles Scheisse...deine Elli ! Antworten mit Zitat

schraubaer 42 hat Folgendes geschrieben:


Finanzamt sacht nun...daß ich auch eine Erklärung abgeben muß. Mit wahrscheinlicher Nachzahlung von ca. 3000€............

Hilfäähh !!!

Gruß

Schraubaer 42


Tetschel das ist der übliche Druckbrief von den verehrten Finanzlern.
Mischugge
Die Lohnsteuer lässt du dir von besagter Dame machen und dann zeigst du deiner Ex-Geliebten den mittigen Finger Mr. Green

*daumendrück*

Gitti
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Gryße Die Gitti
Stammtischschwester von
von diesen
und von diesen


Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei...(K.Tucholsky)

IG FULDA Wasserkuppentreffen 04.-06.09.2015
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Tassilo
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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nee nee Leuts.
Aus eigener 2-fache Erfahrung und als jemand der sich mit Steuergesetzen beruflich rumplagen muss sach ich mal folgendes:
Ab dem Tag der Trennung gilt Lohnsteuerklasse wie in diesem Fal eins.
Es kann gut gehen wenn beide Seiten nie mehr eine Steuererklärung machen, doch geht es meistens schief.
Selbst wenn man in dem Glauben ist, nach Jahren sei es vergessen, und könne eine Steuererklärung abgeben irrt man sich:

Die Finanzämter rechnen zurück vom Tag der Trennung bis zur Scheidung.
Und wenn man auch danach nicht de Steuerklasse wechselt kommen dann schon mal horrende Summen heraus.
Tag der Trennung? Die wissen auch wie lang man mindestens getrennt leben muss bis man sich scheiden lassen kann.
Die forschen da auch nach und ich würde ncht versuchen die zu besch....
Dann wird´s erst richtig teuer. (AO 77, §§ 370 ff).

Merke: Gehaltstechnisch musst Du erstmal Unterhalt zahlen wie ein Ehemann mit vielleicht Kindern.
Steuerrechtlich wirst Du behandelt wie ein Lediger ohne.
Kotzt einen an. Ich weiss.
Aber wir machn nunmal nicht die Gesetze.

Und es soll mir keiner mit den Worten kommen:"Meine EX und ich haben uns geeinigt. Sie will kein Geld von mir und wir bleiben Freunde".
Augenwischerei.
Wenn´s ums Geld geht werden beim Unterhaltserechtigten auf Anraten des Anwalts die Messer gezogen.
Und selbst wenn die Mutti nen Neuen hat. Selbst wenn der Millionär ist:
Solang der da nicht gemeldet ist zahlst Du. (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt musst Du ohnehin immer zahlen).
Ich hab es mal geschafft das Sozialamt dazu zubewegen morgens um sieben bei der Mutti zu klingeln:
Die Frau muss nicht leben wie eine Nonne und wenn der Typ da übenachtet ist das noch lange kein auf Dauer angelegtes eheähnliches Verhältniss.
Im Gegenteil, es kann sogar sein das wenn es eins ist und der Neue nicht genügend Kohle beibringen kann, dann die finanziellen Verhältnisse des EX geprüft werden könen um womöglich noch einen Beitrag (für´s poppen?) zu leisten.
Ich bin dennoch in beiden Fällen aus dem Ehegattnunterhalt rausgekommen. War nicht einfach-hat aber funktioniert.

Auch wenn die Mutti den Macker heiratet und von dem geschieden wird und dessen Gehalt nicht die Bedürfnisse zum Lebensunterhalt der EX ausreicht, kann es vorkommen das man herangezogen wird.

Ach ich könnte fast Bücher drüber schreiben.
Mein Typ:

Lohnsteuerkarte sofort ändern und fragen ob man die Nachzahlung nicht stückeln kann.
Nicht immer auf seinen "ach so tollen Anwalt" hören, sonern sich mit Büchern (Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, BGB) selber schlau machen.
Mein Rechtsanwalt hat die von mir vorgefertigten Schreiben und Unterhaltsberechnungen so weiter geleitet. (Leider Anwaltszwang).

Und vor allem sich nicht von irgendwelchen streng formulierten Forderungen (Finanzamt, Sozialamt, Rechtsanwälte), bange machen lassen.
Gerade die Anwälte betreiben gerne Schaumschlägerei.

Ach ja--es gibt auch ein bereingtes Nettoeinkommen. Da lässt sich jede Menge machen.

Und-wichtig! Das persönliche Gespräch mit dem Finanzamt suchen.
Wir beissen nicht und z.ZT. wird auf Bürgernähe umerzogen.
Nur-wie gesagt: Bitte nicht versuchen zu besch...
Der Anwalt oder Steuerberater kann Dich dann nicht schützen.
Die Steuergesetze lassen kaum Ermessenspielraum zu.



Gruß


Willi


PS: Wer anderer Meinung ist solle mir bitte die Fundstellen nennen.
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Gruß

Willi

Et hätt noch immer jotjejange.
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schraubaer 42
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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Servus Tassilo.

Ne. Beschissen wird nicht.

Wir haben uns im Jan 2006 getrennt. Steuerklasse drei habe ich bis 12.06 beibehalten. In dieser Zeit 550€ monatl. Ehegattenunterhalt gezahlt.
Steuerklasse 1 dann wieder ab 01. 07.
Scheidung war dann 07.

Ich hoffe daß ich die Unterhaltsleistungen entsprechend absetzen kann und sich damit die Steuerberechnung realistisch relativiert.

Immerhin sind das 6050 € dazu kommen Werbe/Wegekosten der Anwaltskram.

Soweit ich weis muß, wenn sich die Steuerklasse innerhalb eines Jahres ändert das zum nächsten hin entsprechend eingetragen werden.

Steuerrechtlich habe ich mich also korrekt verhalten.

Gruß

Schraubaer 42
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Tassilo
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BeitragVerfasst am: 17.05.2008 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

@schraubaer 42:

Ach ich habe doch niemals Deine Steuerkorrekheit angezweifelt.

Ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen das der Schuss nach hinten losgeht, wenn man die Steuerkarte in z.B. diesem Fall nicht umgehend ändert.
Ich finde das auch sehr ungerecht aber die Gesetze machen nun mal Leute denen es nicht weh tut.
Die Unteraltszahlungen wirst Du wohl nicht absetzen können.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
Aber wie schon gesagt... über die Werbungskosten etc. lässt sich einiges machen.
Und auch unterhaltsrechtlch. Z.B.: Wegstrecken zur Arbeit werden vom Fianzamt nur für eine Tour anerkannt.
Im Unterhaltsrecht dagegen die vollen gefahrenen KM.
Hinzu komme noch evtl. Kranken-Lebensvericherung und vieles andere mehr.
Das nennt man dann das bereinigte Nettoeinkommen.
Es geht erstmal darum möglichst wenig Geld zu haben (auch rückwirkend).
Übrigens kann man seine Steuerklasse auch während des Jahres ändern.
Man muss es nicht aber im Nachhinein wundert man sich über die Nachforderungen des FA.

Und noch was:
Ich hätte mir damals fast am liebsten den Strick genommen.

Post vom gegnerischen Anwalt mit horrenden Unterhaltsforderungen.
Post vom Sozialamt-dito--------
Und noch Post von nem Anwalt aus Aachen bekommen, weil meine Tochter aus erster Ehe ein Kind hätte und wieder zur Abendschule ginge, um den Hauptschulabschluss nachzuholen weil sie tagsüber keine Zeit hätte wegen dem unehelichen Kind. (nennt sich dann Ausbildung).
Das war dann vom Oberlandesgericht mit der Begründung abgeschmettert worden, das sie sich bitte an den Vater des Kindes wenden solle. Ich hätte das Kind ja scließlich nicht gezeugt.

Aber---und das ist das wichtigste:

Möglichst einen ruhigen kühlen Kopf behalten.
Nicht darauf sinnen wie man der EX auch Schaden zufügen kann.
Und nicht aus diesem Grunde an den Verlust der SR denken.

Da kann hier bestimmt geholfen werden.

Und ganz zum Schluss:
Das geht dann auf einma wieder aufwärts. Vor allem wenn Du so viele Kumpels hast wie hier.


Gruß


Willi
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Gruß

Willi

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schraubaer 42
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BeitragVerfasst am: 18.05.2008 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tassilo.

Nett daß du tatsächlich verwertbare Infos hast.

Schade daß man die Unterhaltszahlungen nicht absetzen kann.

Leider ging ich davon aus. Sonst hätte ich die Steuerklasse zum Tag der Trennung geändert. Allerdings hätte die "Holde" dann nur etwa 100 € Unterhalt bezogen.
Da wollte ich wieder einmal "Gutmensch" sein, trotz mieser Situation.

Ich hege im übrigen keinerlei Groll gegen meine Geschiedene. Kinder gips ja keine, Unterhalt muß ich keinen mehr zahlen...insofern OK.

Mit dem Finanzamt werde ich mich mit professioneller Unterstützung auseinandersetzen. (Habe jemanden empfohlen bekommen.)

Das mit der SR hat übrigens nichts mit der steuerlichen Sache zu tun.

Mir ist am Sölk der Lichtmaschinenkeil abgeschert. Ließ sich dank dem motoragigem Andreas aber noch einmal instandstzen. Unschätzbar dabei auch die Hilfe des fleisspelzigen Justus.

Leider löste sich auf der Heimfahrt (wegen vorgeschädigtem....Gewinde) die Polradmutter. bei Nbg-Feucht dann das Aus. Lichtmaschinenkonus, Polrad und Stator und Kurbelwelle hinüber.

Wider Erwarten habe ich aber die Teile preiswert erwerben können, samt allen Dichtsatz, orig Kopfdichtung und sonstigem Kleinkram der so benötigt wird.
Bau ich halt den Motor zum zweitenmal auf. Schätze daß Mitte Juli- Anfang August, ihre "Ladyschaft" wieder läuft.

Es war halt ätzfrustig, vom Sölk mit einem Wrack zurückzukommen und im gleichem Atemzug, noch den "netten" Brief vom Finanzamt präsentiert zu bekommen.

Dank für allen Zuspruch und Hilfe

Man sieht sich in Buldern. ( muß isch halt mit der IZH Planeta Fahren...Ehren SR und immergehendes "undnichtnur" Notfallfahrzeug.)

Gryße

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