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SR-XT-500 Forum Für Fahrerinnen, Fahrer und Fans
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Tassilo Forumsweiser
Anmeldedatum: 09.08.2005 Beiträge: 1663
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Verfasst am: 18.05.2008 16:36 Titel: |
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@schraubaer 42:
Es ist leider so, dass der Ehegattenunterhalt 3/7 des Einkommens bis zum notwendigen Selbsbehalt beträgt.
Aber eben nun mal abängig vom bereinigten Nettoeinkommen.
Aufgrund meiner Krankheit hatte ich übrigens letztes Jahr bei der Festsetzungsstelle mal angefragt wieviel ich an Pension bekommen würde, wenn ich in den Ruhestand gehe.
Ich habs schriftlich.
Das Ruhegehalt liegt in der Nähe von Hartz 4. Nach 34 Diestjahren.
Man nennt sowas Versorgungsausgleich, der von der Rente abgezogen wird.
Egal. Ich hoffe das Dir die " professionelle Unterstützung" helfen kann.
Ich wäre da etwas vorsichtig.
Ich wünsch Dir alles Gute und wenn Du Fragen hast---frag ruhig.
Gruß
Willi _________________ Gruß
Willi
Et hätt noch immer jotjejange. |
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Gitti Gleichstellungsbeauftragte
Anmeldedatum: 17.08.2005 Beiträge: 5513 Wohnort: Xtal
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Verfasst am: 18.05.2008 17:58 Titel: |
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wie es ist, so ist es..
nicht vorher schon ganz so schwarz sehen.
Lass dir die Erklärung machen und dann siehst du weiter..
Ohren steif halten...
wir sind bei dir
Gitti _________________ Gryße Die Gitti
Stammtischschwester von
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und von diesen
Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei...(K.Tucholsky)
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