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Stufenführerschein

 
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Squirrel
Alter Sack


Anmeldedatum: 12.09.2005
Beiträge: 1248
Wohnort: Spätzelesland

BeitragVerfasst am: 31.07.2009 17:48    Titel: Stufenführerschein Antworten mit Zitat

moin,

meine lag mußte ja fürs mopped dummerweise den stufenführerschein machen obwohl sie schon älter als 25 jahre ist. le mur

nun stellt sich die frage, ab wann sie genau "offen" fahren darf.

auf dem plastikdingens gibts ja zwei angaben: 4a und 14.(10.) mit jeweiligem datum.

weiß jemand evtl. genau, welches der beiden felder maßgeblich ist für die automatische freigabe der offenen motorradklasse?

weil ... 4a ist bei ihr im august, der andere im oktober ...

viele grüße
der
rolf
_________________
I used to be schizophrenic, but now we´re OK!
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Wolfgang
Forumsweiser


Anmeldedatum: 09.08.2005
Beiträge: 1238
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 31.07.2009 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich mal bei der Zulassungsstelle anrufen, schließlich werden die für solche Auskünfte bezahlt.

Ich musste meinen Führerschein damals für den Zivildienst in die Plastikkarte umtauschen. Dieses Datum steht bei mir im Feld 4a, es ist also das Datum, an dem mir der Plastikführerschein ausgestellt wurde.

In Feld 10 stehen bei mir die Daten der bestandenen Führerscheinprüfungen, unter A entsprechend zwei Daten mit dem korrekten zeitlichen Abstand von zwei Jahren.

Ich fürchte fast, dass Nr. 10 das für deine Frage relevante Feld ist. Was ich jetzt nicht verstehe: Wieso steht bei dir in Feld 4a ein zukünftiges Datum??

Wie war denn die Witterung bei der Prüfung? Eher Oktober oder August? Mr. Green

Gruß
Wolfgang
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lazydog
Frischling


Anmeldedatum: 12.05.2009
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Wohnort: Frankenthal (Pfalz)

BeitragVerfasst am: 02.08.2009 01:50    Titel: Re: Stufenführerschein Antworten mit Zitat

Squirrel hat Folgendes geschrieben:

nun stellt sich die frage, ab wann sie genau "offen" fahren darf.

auf dem plastikdingens gibts ja zwei angaben: 4a und 14.(10.) mit jeweiligem datum.


Entscheidend ist immer das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis, also Feld 14.(10.).
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S&T
Hochwürden


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Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 02.08.2009 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

"automatisch" läuft da doch eh nix mehr, oder? Neuer Antrag, neuer Schein, neue Gebühr...
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Being on a bike you sculpted yourself is a sense of achievement, mechanical symphony of parts working together because you arranged them that way.


And the lord said unto John "Come forth and receive eternal life".

But John came fifth and won a toaster...



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Wolfgang
Forumsweiser


Anmeldedatum: 09.08.2005
Beiträge: 1238
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 02.08.2009 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, in dem Feld steht einfach das Datum,ab wann du offen fahren darfst. ES muss nix umgeschrieben werden.

@Squirrel: Nochmal sicherheitshalber bei der Zula gefragt, ob wir hier richtig liegen?
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dreckbratze
Einziger junger Sack


Anmeldedatum: 16.08.2005
Beiträge: 2600

BeitragVerfasst am: 02.08.2009 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

ist ja skurril, welche klassen es heutzutage alle gibt. der nachwuchs aus der nachbarschaft (16) darf traktoren bis vmax 40 mit bis zu zwei anhängern fahren, macht er später den autoführerschein ohne diese anhängererweiterung, darf er da aber nix dranhängen Mischugge
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Wolfgang
Forumsweiser


Anmeldedatum: 09.08.2005
Beiträge: 1238
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BeitragVerfasst am: 02.08.2009 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

So weit ich weiß, darf er einen 750 kg Anhänger ohne weiteres fahren.
Die haben sich schon was gedacht: Der Campernachwuchs hat's jetzt schwer, den Grünabfall zur Sammelstelle darf aber weiter jeder fahren.

Furchtbar finde ich eher, dass der Führerschein eine sauteure Angelegenheit geworden ist, und dass immer noch keine einzige Stunde Fahrsicherheitstraining für das Auto dazugehört.Und dann auch noch die gefährliche Kastration von Kleinkrafträdern unter 50 km/h. Kein Wunder dass die Kurzen Tunen wie blöd, wer will schon ständig innerstädtisch von Autos überholt werden?

Früher galt halt das andere Extrem:
Ich habe noch den alten Führerschein gemacht. Während der Ausbildung hb ich nur einen Golf von innen gesehen, darf aber einen 7,5-Tonner mit Doppelachsanhänger und 12t Gesamtgewicht fahren.
Mischugge
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dreckbratze
Einziger junger Sack


Anmeldedatum: 16.08.2005
Beiträge: 2600

BeitragVerfasst am: 02.08.2009 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

da hast du recht, ich hab damals ja noch für 1100 DM klasse 1 + 3 ohne stufe machen können, der kl 2 hat mich nur 80,-DM zum umschreiben gekostet.
heute kostet ja der mokikschein schon mehr. aber mit dem normalen 3er (wie immer das heute heisst) 7,5tonner fahren zu dürfen hielt ich schon für grenzwertig. andererseits gabs dann den deutschen alleingang mit der begrenzung auf 80km/h für leichtkrafträder, mit 100km/h könnten die jungs wenigstens normal auf der landstr. mitfahren ohne dass sie dauernd mit aller gewalt überholt werden. oder fahr mal mit 80 auf der autobahn Göbeln
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kommmschmit
Badisches Urvieh


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BeitragVerfasst am: 02.08.2009 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfgang hat Folgendes geschrieben:
So weit ich weiß, darf er einen 750 kg Anhänger ohne weiteres fahren.
Die haben sich schon was gedacht: Der Campernachwuchs hat's jetzt schwer, den Grünabfall zur Sammelstelle darf aber weiter jeder fahren.

:


Stimmt so auch nicht. Ich dachte das zuerst auch und deswegen hat meine Tochter auch den Anhängerschein gemacht um unseren WoWa ziehen zu dürfen. Das wäre aber nicht notwändig gewesen das dieser Führerschein erst ab einem zulässigen Gespann- gesammtgewicht von über 3,5 t benötigt wird. Ausserdem spielt da noch die Relation Autogewicht/ Hängergewicht ne Rolle.
Um dieses ganze Führerscheingedöns zu begreifen brauchst du aber inzwischen zumindest Abi und 2 Jahre Verwaltungsschule...... Mr. Green

Ach ja: Unser WoWa hat ein zulässiges Gesammtgewicht von 1,2 t.
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Ich ärgere mich nicht
und wenn ich verrecke vor Zorn (mein Lebensmotto)
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lazydog
Frischling


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Beiträge: 39
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BeitragVerfasst am: 02.08.2009 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beschränkung beim A Führerschein fällt 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis automatisch weg, da muss man nichts weiter beantragen (das war früher so, wenn man von 1a auf 1 umschrieben ließ).

Mit dem Führerschein Klasse B darf man folgendes ziehen:

1.) Anhänger bis 750kg z.G. (zulässiges Gesamtgewicht)

2.) Ist das z.G. vom Anhänger > 750kg, dann darf man den Anhänger ziehen wenn

a) z.G. Anhänger <= _Leermasse_ des Zugfahrzeugs ist UND
b) z.G. Anhänger + z.G. Zugfahrzeug <= 3500kg

Für andere Kombinationen braucht man die Erweiterung auf BE.


Das ist das Führerscheinrechtliche. Natürlich muss man noch beachten, daß man die zulässige Anhänge- und Stützlast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet (steht im Fzg. Schein).
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kommmschmit
Badisches Urvieh


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BeitragVerfasst am: 02.08.2009 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sag ich doch: Vollstudium...... Mr. Green
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th.sauer
Forum-König


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BeitragVerfasst am: 02.08.2009 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Und das Gesamtzuggewicht darfst du auch nicht überschreiten. Das kann durchaus Kleiner sein als die Summe des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs und der zulässigen Anhängelast. Mischugge EU Bürokratius sei Dank.
Ich hab die Plastikkarte. Was da unten an Klassen drauf steht lässt meine Töchter neidvoll erblassen. Dabei wars früher einfach Führerscheinklasse 1 und 2.

Gruß

Thomas
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