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Hat jemand ein Gutachten für TM36 auf der SR 500 48T (20kW)
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Spaetstarter
Forumsweiser


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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 08:40    Titel: Hat jemand ein Gutachten für TM36 auf der SR 500 48T (20kW) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hatte die Absicht den TM36-31, der bereits vor drei Jahren vom VB eingebaut wurde eintragen zu lassen.
Nächste HU ist im Mai fällig.

Ich habe eine Rechnung aus dem Jahre 2007, grobmotorik TM36-31 Kit, Vergaser, 27 PS Ansaugstutzem Klemmschelle + Dichtung.
Gründe für den Tausch waren für mich nachvollziehbar, ich bin mit dem Flachschieber auch sehr zufrieden. Zwischenzeitlich war mindestens eine HU, da hat nur keiner was gesagt und keiner was gemerkt.

Ich habe Kopien von zwei Zulassungsbescheinigungen beigelegt (Quelle m.W. http://www.eintopftreter.de/).

Ich fahre eine 48 T EZ 6/1985

Die Anfrage beim TÜV führte heute zu dem Ergebnis, dass der TM 36 anhand der von mir vorgelegten Beweisstücke nicht eingetragen wird. Ohne Leistungsdaten, Lautstärke, Abgase (sind ja erst ab BJ 90 relevant) ... sprich ein Gutachten muss her, sonst wird das nix (HU inklusive).
Schade eigentlich, hätte wohl besser nur die HU machen lassen sollen Suse

Ich habe keine grosse Motivation den alten VM34 SS zu reanimieren, einen neuen alten VM34 zu kaufen und auf einen komplett neuen BST Gaser auch nicht.

Fragen in die Runde: Es gibt ja genug hier, die den TM 36 bereits eingetragen haben.
1.) Wie lief das bei Euch ?
2.) Hat jemand ein Gutachten für den TM36-31 auf der SR 500 48T (Leistung, Lautstärke) und kann es mir zukommen lassen ?
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roger
Ex- nixkochkäse


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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Such Dir nen anderen TÜV und vergiss das mit dem eintragen lassen.
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rei97
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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
Der Ing beim TÜV- Esslingen meinte, dass eigentlich ein Eintrag nicht nötig sei, da in der ABE der SR nur der Hersteller Mikuni bzgl. Vergaser vermerkt sei, aber nicht der Typ. Leistungsveränderungen müssen erst ab einer gewissen Grenze eingetragen werden. Da der Saugstutzen aber keine Durchmesserveränderung erfährt, ist von einer Mehrleistung nicht auszugehen. Da auch der Ansaugkasten unverändert bleibt ist auch das Geräusch unverändert. Das Abgas ist von der Bedüsung abhängig, die sowieso angepasst werden muss um optimal zu sein, aber irrelevant, da eine AU nicht gemacht werden muss.
Fazit...Der TÜV , bei dem Du gefragt hast ist für Dein Unterfangen ungeeignet, da er keinen Sachverstand besitzt, sondern nur nach Aktenlage handelt.
Regards
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BOOZE
Forumsweiser


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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

rei97 hat Folgendes geschrieben:
Also:
Der Ing beim TÜV- Esslingen meinte, dass eigentlich ein Eintrag nicht nötig sei, da in der ABE der SR nur der Hersteller Mikuni bzgl. Vergaser vermerkt sei, aber nicht der Typ. Leistungsveränderungen müssen erst ab einer gewissen Grenze eingetragen werden. Da der Saugstutzen aber keine Durchmesserveränderung erfährt, ist von einer Mehrleistung nicht auszugehen. Da auch der Ansaugkasten unverändert bleibt ist auch das Geräusch unverändert. Das Abgas ist von der Bedüsung abhängig, die sowieso angepasst werden muss um optimal zu sein, aber irrelevant, da eine AU nicht gemacht werden muss.
Fazit...Der TÜV , bei dem Du gefragt hast ist für Dein Unterfangen ungeeignet, da er keinen Sachverstand besitzt, sondern nur nach Aktenlage handelt.
Regards
Rei97


Tja, der eine so der anders so.
Mir hat bei der letzten Prüfung der oberschlaue TÜV Ing. sogar gesagt, das eine Eintragung gar nicht möglich ist, da müsste nicht nur Leistung und Geräusch, geprüft, sondern auch noch Abgas?
Als ich meinte, das Fahrzeuge mit Bj. 79 schon mal gar nicht Abgas geprüft werden müssen, fing er an mir irgendwelche erfundenen Floskeln, die überhaupt nicht belegbar waren zu erzählen.
Schön wenn man sich für den grössten hält und eigentlich doch keine Ahnung hat.
Ich bin dann noch einmal zu ihm gefahren habe ihn diverse Gutachten und originale Briefe gezeigt, was so alles möglich ist und eingetragen ist.
Aber da kam natürlich der übliche Spruch, er würde ja gerne darf aber nicht bla bla bla.
Ich fahre gleich mal zu einem Prüfer der sich auf Spezialeintragungen spezialisiert hat, mal sehen was der mir so erzählt. argue
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Spaetstarter
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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,

was soll ich sagen, so ähnlich dachte ich mir's Göbeln

Auf das Baujahr in Verbindung mit der dafür nicht vorgeschriebenen AU habe ich hingewiesen. Ausweichende Antwort. (Jaaa aber).
Gutachten oder Kopien von Zulassungsbescheinigungen SR 500 mit MIKUNI TM 36 ohne Leistungssteigerung auf 25 kW ==> meine Suchereien im www waren Fehlanzeigen. Weil - wenn das mit der ABE zutrifft, davon gehe ich aus - nicht notwendig ist.

Ich werde also den Termin stornieren und mir dort einen HU Termin holen, wo der VB 2008 war (bereits mit dem TM 36). Die Unterlagen der damaligen HU habe ich noch. Ich denke, die Frage nach dem Gaser wird sich dort gar nicht stellen, eher die nach dem fehlenden Rückstrahler (den es inzwischen wieder gibt).
Dann ist das halt ein Tag Urlaub in Verbindung mit einer Tour Mr. Green

@Booze: Schreib doch neue Erkenntnisse seitens des Spezialagenten bitte noch hier rein.
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JoeBar
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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

naja... Wenn eine AU nicht für die Tüv-Prüfung vorgesehen ist, bedeutet das im Gegenschluss nicht unbedingt, dass das Abgasverhalten nicht irgendwann mal Bestandteil der seinerzeit ausgestellten Betriebserlaubnis ist. Und wenn etwas idR nicht geprüft bzw. bemerkt wird, heist es auch nicht unbedingt, dass es völlig irrelevant ist. Ein anderer Vergaser ist meiner Meinung nach eine Veränderung am Fahrzeug, die durchaus relevant ist. Ich habe auch noch einen DR600 - Vergaser (TM38?) liegen und werde, wenn ich die XT fertig mache auch versuchen das Ding irgendwie in die Papiere zu kriegen...

Grüße,
Oliver
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Es geht im Leben nicht darum, gute Karten zu bekommen, sondern um die Kunst, mit einem miesen Blatt möglichst gut zu spielen.
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Wolfgang
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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kann dir nur erzählen, dass mein TÜV Prüfer damals meinte, dass es wenn überhaupt nur um eine eventuelle Mehrleistung ginge. Da die sich aber, falls überhaupt vorhanden, in einem Bereich bewegt, der nun wirklich niemanden interessiert, hat er mir den Gaser einfach so eingetragen. Ob das jetzt so wirklich 100%ig wasserdicht ist steht auf einem anderen Blatt.

Ich würde das heute so machen wie rei das gesagt hat. Oder du suchst dir eine erfahrene Youngtimer-Schrauberbude und lässt den TÜV dort machen.

Gruß
Wolfgang
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BOOZE
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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Spätstarter hat Folgendes geschrieben:

@Booze: Schreib doch neue Erkenntnisse seitens des Spezialagenten bitte noch hier rein.


so, grade zurück vom TÜVer, schaut gut aus den TM36 einzutragen.

Der meinte eigentlich auch, das es bei Bj. 79 nicht nötig sei, aber er trägt ihn mir am 13ten hoffentlich ein und löscht meine Mängelliste. Mr. Green
hat etwas gelacht als er die gelesen hatte und meinte das dieser Prüfer schon bekannt ist für sein was auch immer stichel
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dreckbratze
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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

ich für meinen teil gehe immer mehr zu ner gewissen anarchie über und mach die kerle nicht schlauer als sie sind. ich weiss einigermassen was ich darf und was ich nicht darf bind ich dem nicht auf die nase.
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rei97
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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

dreckbratze hat Folgendes geschrieben:
ich für meinen teil gehe immer mehr zu ner gewissen anarchie über und mach die kerle nicht schlauer als sie sind. ich weiss einigermassen was ich darf und was ich nicht darf bind ich dem nicht auf die nase.


Also:
Das werden alle roten rückhaltlos unterschreiben.
Die schwarzen werden es eben lernen.
Regards
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altf4
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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

^^

bei old/youngtimern muss man halt irgendwann verschleissteile austauschen.

wenn dir allerdings was an einer eintragung liegen sollte, schreibst du am besten yamaha deutschland an. (yamaha uk war erst letztens extrem hilfreich, eine alte uk-kiste in österreich zur typisierung vorzubereiten.)

g max ~:)
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Spaetstarter
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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wie geschrieben, ich hatte die Absicht. Es war eine unverbindliche Anfrage beim DüVerein im Nachbarort.
Muss ich da nochmals hin ? Nö.
Die Anfrage bei Y habe ich bereits hinter mir. Die bei Topham auch.
Beides Fehlanzeigen.

Ab jetzt greift Plan B.
Ich formuliere es mal so: Wer viel fragt erhält viele Antworten. Das ist ja nichts Neues.
Wer wenig fragt und stattdessen handelt ... Auch ich lerne das noch ... irgendwann le mur
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Kiwa
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BeitragVerfasst am: 10.04.2010 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

rei97 hat Folgendes geschrieben:
Also:
Der Ing beim TÜV- Esslingen meinte, dass eigentlich ein Eintrag nicht nötig sei, da in der ABE der SR nur der Hersteller Mikuni bzgl. Vergaser vermerkt sei, aber nicht der Typ. Leistungsveränderungen müssen erst ab einer gewissen Grenze eingetragen werden. Da der Saugstutzen aber keine Durchmesserveränderung erfährt, ist von einer Mehrleistung nicht auszugehen. Da auch der Ansaugkasten unverändert bleibt ist auch das Geräusch unverändert. Das Abgas ist von der Bedüsung abhängig, die sowieso angepasst werden muss um optimal zu sein, aber irrelevant, da eine AU nicht gemacht werden muss.
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Also das bedeutet ich darf jeden Mikuni-Gaser einbauen und fröhlich rumfahren ohne das die BE futsch ist?
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rei97
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BeitragVerfasst am: 11.04.2010 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
zumindest das hat er gesagt. Ich habe das nie geprüft, denn ich wollte das Ensemble aus K&N Gaser und BSM ww. eingetragen haben.
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BeitragVerfasst am: 11.04.2010 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der LAG meiner Nichte ist TUV Ingeneur und dem habe ich mal meinen Schein gezeigt in dem steht:" Hintere Dämpfer um 2 cm verlängert marke Showa." Mr. Green
Der hat sich nen Ast gelacht und meinte ich könne mit dem Freibrief ohne Weiteres alle mir gefallenden Showa- Dämpfer verbauen.
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Ich ärgere mich nicht
und wenn ich verrecke vor Zorn (mein Lebensmotto)
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dreckbratze
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BeitragVerfasst am: 11.04.2010 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

@rei: das mit rot/schwarz hab ich nicht verstanden huh
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rei97
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BeitragVerfasst am: 11.04.2010 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
rot= 07 = Du bist Dein eigener TÜV
schwarz= Du hängst am schwindenden Sachverstand der TÜV -Prüfer.
Regards
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loctite
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BeitragVerfasst am: 11.04.2010 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Spätstarter,

Wie die meisten hier, würd ich von dem TM 36 dem Tüffer nix erwähnen. Ebenso tabu sind Hinweise auf Lenker, Blinker etc. Einfach das Moped an dem alles funzen sollte hinstellen, abends oder nachmittags wieder abholen und gut is. Meine Erfahrung hat gezeigt, wenn ich dabei bin stellt der Graukittel bloß blöde Fragen. Außerdem täte besagter Herr dann bei verweigern Gefahr laufen, persönl. Konsequenzen davonzutragen Fresse halten .

Zum 07er-Kennzeichen:
Hab mal beim ländlichen Verratsamt nach den Vergabekriterien nachgefragt- und den Gedanken daran gleich wieder verworfen. Zu viele Unsicherheiten, wenns und abers. Kann sein, daß das mal früher einfacher war.
Außerdem wird man da übertrieben oft von geltungssüchtigen Oberförstern angehalten (Der Bruder meines Kumpels hatte wegen seiner 5 Mopeds auch mal ein 07er-Kennz.)

mfgele
Bernd
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dreckbratze
Einziger junger Sack


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BeitragVerfasst am: 11.04.2010 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe 3 mopeten, die im alltagsbetrieb laufen und zusammen im jahr keine 200,- vers. kosten. tüv-"probleme" hatte ich ewig nicht mehr undwer meine lehmann kennt, weiss, dass ich da relativ furchtlos bin. da lohnt sich meines erachtens die rote nr. nicht und deren einschränkungen.
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rei97
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BeitragVerfasst am: 11.04.2010 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Also
rote Nr und zur Arbeit oder zu Aldi fahren ist nicht..
deshalb bleibt mal schön schwarzweiß...
Regards
Rei97
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