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SR-XT-500 Forum Für Fahrerinnen, Fahrer und Fans
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S&T Hochwürden
Anmeldedatum: 07.08.2005 Beiträge: 9902 Wohnort: Gehenna
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Verfasst am: 07.02.2011 19:22 Titel: Grundstück / Auflösung Erbengemeinschaft |
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Haben wir in der illustren Runde jemanden, der sich mit sowas auskennt?
Die Erbengemeinschaft ist z.T. bereits in zweiter Generation und über den halben Globus verteilt, die fragliche Fläche liegt brach und hat defacto keine Aussichten auf bessere Zeiten, d.h. der Wert ist allenfalls ideell.
Bis zum Jahreswechsel wurden alle anfallenden Grundsteuer- und Genossenschaftsbeiträge vom "Vorsteher" der Erbengemeinschaft bzw. dessen Nachkommen getragen.
Lässt sich das gegenüberstellen / aufrechnen, so dass sich ggf. die Besitzverhältnisse dadurch ändern?
Ein Mitglied der EG hat dem "Vorsteher" schriftlich sämtliche Vollmachten betreffend der "Ländereien" übertragen, mittlerweilen leben aber beide nicht mehr. Ist dieses Schriftstück noch irgendwas wert, sprich, gilt es ebenfalls für die Nachkommen? |
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fpg Forum-König
Anmeldedatum: 21.03.2006 Beiträge: 5096
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Verfasst am: 07.02.2011 20:57 Titel: |
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moin,
zum letzten absatz kann man sagen, das eigentumsrechte bzw. eigentum vererbbar sind, ämter bzw. aufträge dagegen nicht. somit würde ich davon ausgehen, sofern jemand das erbe des anteilseigners angetreten hat, dass der erbe die vollständige handhabe hat, der erbe des verwalters hingegen nicht.
wie aber ne erbteilung z.b. bei nichtantritt des erbes durch ein erben der erbengemeinschaft gerechnet wird, kann ich nur vermuten, v.a. wenn es z.b. um treuhand- oder verwaltungsaufgaben geht...
der fpg _________________ tradition ist nicht das aufbewahren der asche, sondern das weiterreichen der streichhölzer ...
http://www.ausgestrahlt.de |
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Bulldog2011 Cheftheoretiker
Anmeldedatum: 11.08.2005 Beiträge: 2383 Wohnort: Katzenelnbogen
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Verfasst am: 07.02.2011 21:24 Titel: |
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Moin Marc,
hab Dir eine PN geschickt. _________________ mit lieben Grüssen,
Andreas
___________________________
Never change a running system
Hannas Blog
http://library-of-fairytales.blogspot.de/ |
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sidebikeregina Forumsweiser
Anmeldedatum: 16.05.2007 Beiträge: 1046 Wohnort: Gelnhausen
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Verfasst am: 08.02.2011 12:54 Titel: |
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Hallo Marc,
Eigentumverhältnisse ändern sich nur durch Umtragen im Grundbuch. Das kann nur ein Notar im Auftrag der alten Eigentümer auf deren Auftrag hin veranlassen, d.h. dafür ist ein Vertrag notwendig.
Ist ein Teil der EG verstorben, triit dessen Erbe seinen Teil des Eigentums an, braucht aber einen Erbschein.
Um bei sowas etwas " Ordnung" reinzubringen, mußt du alle zusammenbringen. Kann u.U schwierig werden, evtl mit Vollmachten der entfernt wohnenden Eigentümer.
Am besten bist du mit solchen Fragen bei einem Notar aufgehoben.
Der Wert eines Grundstücks läßt sich anhand des Bodenrichtwertes ermitteln, den du bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfährst... der sitzt meist beim Liegenschaftsamt.
Grundstückswerte, da frag beim Katasteramt( Liegenschaftsamt, wie auch immer das bei euch heißt)
LG Regina _________________ "Das Himmlische an etwas Kostbarem ist das Träumen davon!" Tilman Müller
Bilder vom Albanienurlaub 2010
NEU !! http://sidebikeregina.de NEU !! |
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S&T Hochwürden
Anmeldedatum: 07.08.2005 Beiträge: 9902 Wohnort: Gehenna
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Verfasst am: 08.02.2011 14:15 Titel: |
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Was Eigentum und Grundbuchamt angeht ist das freilich klar, es soll hier ja auch niemand heimlich enteignet werden...
Die Gruppe der Erben wird halt immer größer, eine wie auch immer geartete Nutzung durch wen auch immer ist vor dem Hintergrund schon schwer genug, weshalb "Klärung" im Wunschprogramm steht.
Knackpunkt ist eben, dass die Fläche lagebedingt keine 2,5€/m² Wert ist, aber die letzten ~30 Jahre Grundsteuer und BG-Beiträge gezahlt wurden, aber eben nicht von der Gemeinschaft.
Es stellt sich einfach die Frage, ob eine Anrechnung "statthaft" ist oder ob es heißt "ällerbätsch".
Ein Objekt mit größerem Wert würde man versteigern, damit wären alle raus. Hier geht es aktuell um etwa 700€ pro Nase abzüglich Verwaltungsaufwand... _________________ Being on a bike you sculpted yourself is a sense of achievement, mechanical symphony of parts working together because you arranged them that way.
And the lord said unto John "Come forth and receive eternal life".
But John came fifth and won a toaster...
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Bulldog2011 Cheftheoretiker
Anmeldedatum: 11.08.2005 Beiträge: 2383 Wohnort: Katzenelnbogen
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Verfasst am: 08.02.2011 15:14 Titel: |
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Marc, hast wieder eine PN.
Sorry, dass ich hier nicht alles schreibe, aber ich möchte nicht dass es einer in den falschen Hals bekommt.
Grundsätzlich halte ich eine Anrechnung / Verteilung für machbar, aber nach der Zeitdauer nicht erfolgversprechend.
Rechtlich auch nicht durchsetzbar, da im Prinzip ein Mitglied für die Verbindlichkeiten aller in Anspruch genommen werden kann. _________________ mit lieben Grüssen,
Andreas
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Hannas Blog
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