SR-XT-500 Forum Foren-Übersicht SR-XT-500 Forum
Für Fahrerinnen, Fahrer und Fans
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Grundstück / Auflösung Erbengemeinschaft

 
Dieses Forum ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren, schreiben oder beantworten.   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    SR-XT-500 Forum Foren-Übersicht -> OT Allgemeines - OT Anfragen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
S&T
Hochwürden


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 9902
Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 07.02.2011 19:22    Titel: Grundstück / Auflösung Erbengemeinschaft Antworten mit Zitat

Haben wir in der illustren Runde jemanden, der sich mit sowas auskennt?

Die Erbengemeinschaft ist z.T. bereits in zweiter Generation und über den halben Globus verteilt, die fragliche Fläche liegt brach und hat defacto keine Aussichten auf bessere Zeiten, d.h. der Wert ist allenfalls ideell.
Bis zum Jahreswechsel wurden alle anfallenden Grundsteuer- und Genossenschaftsbeiträge vom "Vorsteher" der Erbengemeinschaft bzw. dessen Nachkommen getragen.

Lässt sich das gegenüberstellen / aufrechnen, so dass sich ggf. die Besitzverhältnisse dadurch ändern?

Ein Mitglied der EG hat dem "Vorsteher" schriftlich sämtliche Vollmachten betreffend der "Ländereien" übertragen, mittlerweilen leben aber beide nicht mehr. Ist dieses Schriftstück noch irgendwas wert, sprich, gilt es ebenfalls für die Nachkommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
fpg
Forum-König


Anmeldedatum: 21.03.2006
Beiträge: 5096

BeitragVerfasst am: 07.02.2011 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

zum letzten absatz kann man sagen, das eigentumsrechte bzw. eigentum vererbbar sind, ämter bzw. aufträge dagegen nicht. somit würde ich davon ausgehen, sofern jemand das erbe des anteilseigners angetreten hat, dass der erbe die vollständige handhabe hat, der erbe des verwalters hingegen nicht.

wie aber ne erbteilung z.b. bei nichtantritt des erbes durch ein erben der erbengemeinschaft gerechnet wird, kann ich nur vermuten, v.a. wenn es z.b. um treuhand- oder verwaltungsaufgaben geht...

der fpg
_________________
tradition ist nicht das aufbewahren der asche, sondern das weiterreichen der streichhölzer ...



http://www.ausgestrahlt.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bulldog2011
Cheftheoretiker


Anmeldedatum: 11.08.2005
Beiträge: 2383
Wohnort: Katzenelnbogen

BeitragVerfasst am: 07.02.2011 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Marc,

hab Dir eine PN geschickt.
_________________
mit lieben Grüssen,
Andreas


___________________________
Never change a running system

Hannas Blog
http://library-of-fairytales.blogspot.de/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
sidebikeregina
Forumsweiser


Anmeldedatum: 16.05.2007
Beiträge: 1046
Wohnort: Gelnhausen

BeitragVerfasst am: 08.02.2011 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marc,

Eigentumverhältnisse ändern sich nur durch Umtragen im Grundbuch. Das kann nur ein Notar im Auftrag der alten Eigentümer auf deren Auftrag hin veranlassen, d.h. dafür ist ein Vertrag notwendig.
Ist ein Teil der EG verstorben, triit dessen Erbe seinen Teil des Eigentums an, braucht aber einen Erbschein.
Um bei sowas etwas " Ordnung" reinzubringen, mußt du alle zusammenbringen. Kann u.U schwierig werden, evtl mit Vollmachten der entfernt wohnenden Eigentümer.
Am besten bist du mit solchen Fragen bei einem Notar aufgehoben.

Der Wert eines Grundstücks läßt sich anhand des Bodenrichtwertes ermitteln, den du bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfährst... der sitzt meist beim Liegenschaftsamt.
Grundstückswerte, da frag beim Katasteramt( Liegenschaftsamt, wie auch immer das bei euch heißt)

LG Regina
_________________
"Das Himmlische an etwas Kostbarem ist das Träumen davon!" Tilman Müller

Bilder vom Albanienurlaub 2010
NEU !! http://sidebikeregina.de NEU !!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
S&T
Hochwürden


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 9902
Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 08.02.2011 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Was Eigentum und Grundbuchamt angeht ist das freilich klar, es soll hier ja auch niemand heimlich enteignet werden...

Die Gruppe der Erben wird halt immer größer, eine wie auch immer geartete Nutzung durch wen auch immer ist vor dem Hintergrund schon schwer genug, weshalb "Klärung" im Wunschprogramm steht.

Knackpunkt ist eben, dass die Fläche lagebedingt keine 2,5€/m² Wert ist, aber die letzten ~30 Jahre Grundsteuer und BG-Beiträge gezahlt wurden, aber eben nicht von der Gemeinschaft.

Es stellt sich einfach die Frage, ob eine Anrechnung "statthaft" ist oder ob es heißt "ällerbätsch".

Ein Objekt mit größerem Wert würde man versteigern, damit wären alle raus. Hier geht es aktuell um etwa 700€ pro Nase abzüglich Verwaltungsaufwand...
_________________
Being on a bike you sculpted yourself is a sense of achievement, mechanical symphony of parts working together because you arranged them that way.


And the lord said unto John "Come forth and receive eternal life".

But John came fifth and won a toaster...



Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Bulldog2011
Cheftheoretiker


Anmeldedatum: 11.08.2005
Beiträge: 2383
Wohnort: Katzenelnbogen

BeitragVerfasst am: 08.02.2011 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Marc, hast wieder eine PN.

Sorry, dass ich hier nicht alles schreibe, aber ich möchte nicht dass es einer in den falschen Hals bekommt.

Grundsätzlich halte ich eine Anrechnung / Verteilung für machbar, aber nach der Zeitdauer nicht erfolgversprechend.
Rechtlich auch nicht durchsetzbar, da im Prinzip ein Mitglied für die Verbindlichkeiten aller in Anspruch genommen werden kann.
_________________
mit lieben Grüssen,
Andreas


___________________________
Never change a running system

Hannas Blog
http://library-of-fairytales.blogspot.de/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Dieses Forum ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren, schreiben oder beantworten.   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    SR-XT-500 Forum Foren-Übersicht -> OT Allgemeines - OT Anfragen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de