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solarthermische anlage
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B.
1,5 B.


Anmeldedatum: 16.08.2005
Beiträge: 1788

BeitragVerfasst am: 17.05.2012 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!

Nur ganz kurz zwei Anmerkungen zum Thema:

1. Man sollte die Anlage so installieren, dass gerade auch in Zeiten ungünstiger äußerer Einflüsse (viel kalt, wenig Sonne, niedriger Einstrahlwinkel) die Anlage noch funktioniert. Eine Schrägstellung der Module auf etwa 60° zur Waagerechten ist gut; eine Montage an der Fassade meiner Ansicht nach besser als eine Montage auf einem zu flachen Dach.

2. In der Regel ist es wirtschaftlich nicht lohnend, Heizanlagen aller Art auf den "worst case" zu dimensionieren. Wenn die Anlage so ausgelegt ist, dass der durchschnittliche Verbrauch plus etwas "Luft nach oben" abgedeckt ist, dann reicht das aus. Im Zweifel ist es wirtschaftlicher, wenn auch im Sommer mal kurzfristig die Heizung anspringt, um ein wenig Warmwasser zu bereiten.

Bei Bedarf kann ich im Bodenseeraum / Oberschwaben auch gerne den Kontakt zu einem sehr fähigen Energieberater vermitteln (weder verwandt noch verschwägert noch an meiner Firma beteiligt oder ich an seiner...)

Grüße!
B.
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fpg
Forum-König


Anmeldedatum: 21.03.2006
Beiträge: 5096

BeitragVerfasst am: 17.05.2012 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

... hängt immer an den kosten der anlage. die preise fallen noch immer. versorgt die solaranlage noch ein wenig die heizung mit, kann man sich den schornsteinfeger sparen.. der braucht "hybridanlagen" nicht mehr zu inspizieren.... ansonsten kann ich dir zustimmen, zumal man bei ner heizungsunterstützung im sommer ruhig auf ein paar % minderleistung verzichten kann...

der fpg
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tradition ist nicht das aufbewahren der asche, sondern das weiterreichen der streichhölzer ...



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dreckbratze
Einziger junger Sack


Anmeldedatum: 16.08.2005
Beiträge: 2600

BeitragVerfasst am: 17.05.2012 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

fpg, verzapf keinen mist, sondern lies erstmal nach.
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fpg
Forum-König


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Beiträge: 5096

BeitragVerfasst am: 18.05.2012 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

...wie meinen ?

der fpg
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dreckbratze
Einziger junger Sack


Anmeldedatum: 16.08.2005
Beiträge: 2600

BeitragVerfasst am: 18.05.2012 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

kurzer auszug BimschG:

§15 wiederkehrende messpflicht: heizkessel bis einschl bj. `98 alle 2 jahre
ab ´99 alle 3 jahre

selbstkalibrierend alle 5 jahre


abgaswegeüberprüfung nach KÜO: jährlich (inkl. schornstein / abgasleitung)

bei verwendung schwefelarmen heizöles (grüner tankdeckel) im überdruckbetrieb bis bj.´98 alle 2 jahre, ab ´98 alle 3 jahre

raumluftunabhängiger betrieb, schwefelarm, selbstkalibrierend, alle 3 jahre



die unterscheidung von herkömmlichen heizanlagen und bivalenten anlagen ist mit einführung der letzten novellierung des BImschG hinfällig, da die messintervalle auf längere intervalle ausgedehnt wurden, die denen der bivalenten anlagen entsprechen, bzw. bei neueren anlagen noch länger sind.

der auszug bezieht sich jetzt auf ölheizungen, das ganze telefonbuchmässige machwerk war mir jetzt etwas zu ausführlich um es komplett wiederzugeben Yellow Wink
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fpg
Forum-König


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Beiträge: 5096

BeitragVerfasst am: 18.05.2012 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

...ich bezog mich darauf

Zitat:
§ 15: Wiederkehrende Überwachung

(1) Der Betreiber

1. einer mechanisch beschickten Feuerungsanlage für den Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 5a oder 8 genannten festen Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 Kilowatt oder

2. einer Feuerungsanlage für den Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 genannten festen Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 50 Kilowatt oder

3. einer Öl- oder Gasfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 Kilowatt, für die in § 6 Abs. 1 oder in den §§ 8 bis 11 Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen einmal in jedem Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durch wiederkehrende Messungen feststellen zu lassen. Dies gilt nicht für

a) Feuerungsanlagen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2,

b) Feuerungsanlagen nach § 14 Abs. 2 Nr. 3, soweit es um die Feststellung der Abgasverluste geht,

c) bivalente Heizungen und

d) vor dem 1. Januar 1985 errichtete Gasfeuerungsanlagen mit Außenwandanschluß


von hier http://www.schornsteinfegermeister.de/index.php?menuid=41&reporeid=63#15


der fpg
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dreckbratze
Einziger junger Sack


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Beiträge: 2600

BeitragVerfasst am: 19.05.2012 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

JÄHRLICH gilt nicht für bivalente heizungen, frank.

dieses scheiss paragraphendeutsch ist auch zum kotzen.
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fpg
Forum-König


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Beiträge: 5096

BeitragVerfasst am: 19.05.2012 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

...hm...dann würde ich sagen, dass der text unrichtig ist... denn nach einer einfachen bedingungslogik wäre meine annahme doch richtig:

Zitat:
if heizung hybrid then

keine jährliche überprüfung = true

else

?????

end if


ich finde keinen hinweis auf weitere prüfregeln, die beim zutreffen des attributs "hybrid" greifen. dass generell alle zwei jahre bzw. baujahresabhängig geprüft werden muss, fehlt.

ich hab diesen hinweis aus verschiedenen quellen und war zunäxxt mal davon ausgegangen, dass das passen wird, zumal der obige text das ganze ja bestätigt.

der fpg
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dreckbratze
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

frank, es gibt definitiv KEINE feuerstätte, die nicht irgendeiner kehr-, mess- oder überprüfungspflicht unterliegt, nur die intervalle und die art der überprüfung (nach KÜO, energieeinsparungsgesetz oder BImSchG) unterscheiden sich.

blöderweise harmonieren zudem oft die intervalle von KÜo und BImSchG nicht miteinander.
beispiel gasbrennwerttherme, raumluftunabhängig, Bj. 2000:
abgaswegeüberprüfung nach KÜO alle 2 jahre, BImSchV - messung alle 3 jahre - blöder geht´s nicht.
oft wird es so gehandhabt (mit absprache des betreibers), dass man beides zusammen alle 2 jahre macht, aufgrund der geringeren wege ist das sogar billiger.

der begriff "hybrid" findet sich meines wissens auch in den machwerken nicht wieder, wenn´s auch zutreffend ist.

leider sind die ganzen gesetzesvorlagen derart umfangreich, verschachtelt und mit tausend querverweisen versehen, dass man ohne den entsprechenden kommentar kaum durchblickt, selbst unsereins wird notwendigerweise dahingehend zwangsgeschult.
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weissersr500
Forumsweiser


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Beiträge: 1365

BeitragVerfasst am: 19.05.2012 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ achim / fpg
So isses, alle sind zu prüfen.

@ jochen
Im winter wenn keine Sonne, dann Holz.
Wenn Sonne im z.B Januar dann Solar in den Puffer (1200) reicht 24 h zum duschen / heizen.

Wir haben 2011 eine LW WP ausbauen lassen da die Leistungszahl Nov bis März 1,4 betrug, zu mehr taugen die selten, 1,8 sind schon Wunder in der Jahreszeit.
Im August sind 5 kein Problem, Finger weg.

Gruss aus NYC
_________________
sr500 BJ 83 alias Stalinkrad

und sonst noch ein paar Eisen
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