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Nachzahlung alte Wohnung

 
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T.
Tinoccio


Anmeldedatum: 15.08.2005
Beiträge: 3876
Wohnort: FT,EX-Heidelberg

BeitragVerfasst am: 19.09.2011 17:32    Titel: Nachzahlung alte Wohnung Antworten mit Zitat

Hi, Leutz.

Habé heute eine Nachzahlungsaufforderung von meinem EX-Vermieter erhalten - über 800 öcken!

Hauptbestandteil sind die Reparaturrechnungen für das WC-Becken( Welches sich "gesetzt" hat-Schwebebecken) und die Balkontüre (hat sich auch gesetzt - über die Jahre)

Das Kann doch nicht sein!
WC kann ich noch halbwegs azeptieren-Aber die Balkontür????

Kann mir einer einer Rat geben?
Bin natürlich weder im Mieterschutzbund noch rechtsschutzversichert - Merde!
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ekke
Forumsweiser


Anmeldedatum: 09.08.2007
Beiträge: 758
Wohnort: Kahl am Main

BeitragVerfasst am: 19.09.2011 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hi T!

Kommst du morgen zum Stammtisch? Dann bring den Kram doch mal mit. Da bekommst du sicher einigen Input.

Ekke
_________________
SR 500 2J4, EZ 6/81; SR 500 48T, EZ 3/86; XT 600 43F EZ 7/85; XT 500 1U6 EZ 2/80
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T.
Tinoccio


Anmeldedatum: 15.08.2005
Beiträge: 3876
Wohnort: FT,EX-Heidelberg

BeitragVerfasst am: 19.09.2011 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wollen schon...hab gerade eine kleine Pechsträhne.

Mir gehen gerade so langsam die 100% einsatzbereiten Fahrzeuge aus...

GOTTA-Heizungskühler geplatzt Göbeln
CRX-Immernoch verunfallt Paper Bag
MX-5 Immernoch nicht zusammengebaut Paper Bag
SR-zerlegt für die 150.000km Inspektion datsch
Ural Endantrieb sifft herrum und läuft irgendwie komisch Gibbsnich!
_________________
Lebe jeden Tag als wär´s Dein letzter....es könnte dein letzter sein...

frei nach T.
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roger
Ex- nixkochkäse


Anmeldedatum: 19.10.2005
Beiträge: 3007
Wohnort: Pungscht

BeitragVerfasst am: 19.09.2011 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Soviel ich weiß gehört das nicht zu den Kosten, die der Mieter tragen muss.
Auch im bestehenden Mietvertrag muss der Mieter nicht für Reparaturen > 100 € aufkommen, außer sie sind natürlich selbstverursacht und nicht durch "normale" Abnutzung enstanden.
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Gitti
Gleichstellungsbeauftragte


Anmeldedatum: 17.08.2005
Beiträge: 5513
Wohnort: Xtal

BeitragVerfasst am: 19.09.2011 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

T. selbst wenn du noch nicht im Mieterschutzbund bist, kannst du mit dem Kram hingehen, strittst dem Verein bei (kostet im Jahr ca. 35€), und dem T. wird geholfen. Ich spreche aus Erfahrung!
_________________
Gryße Die Gitti
Stammtischschwester von
von diesen
und von diesen


Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei...(K.Tucholsky)

IG FULDA Wasserkuppentreffen 04.-06.09.2015
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Torstinator
Forumsweiser


Anmeldedatum: 11.01.2007
Beiträge: 1355
Wohnort: Mainhattan

BeitragVerfasst am: 19.09.2011 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

ekke hat Folgendes geschrieben:
Hi T!

Kommst du morgen zum Stammtisch? Dann bring den Kram doch mal mit. Da bekommst du sicher einigen Input.

Ekke


Bring doch einfach den Vermieter mal mit, dann bekomt der vielleicht ein bisschen "Input".

Mr. Green

Und: Die Gittiline hat recht.
_________________
SR500 IG Frankfurt
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rei97
Forum-König


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Beiträge: 7157
Wohnort: Denkendorf

BeitragVerfasst am: 19.09.2011 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
machs, wie Gitti riet...genauso hatten wir das auch mal erfolgreich durchgespielt.
Regards
Rei97
_________________
Der Knuddel skype: hrei97
Zylinderangebot:
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aenz
Begossener Wieselaffe


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 1798
Wohnort: Oldenburch

BeitragVerfasst am: 19.09.2011 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!

Guck mal hier: http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Betriebskosten%20Nebenkosten%20Vorauszahlung%20Pauschale%20Abrechnung%20Nachzahlung.htm

Zu den Betriebskosten gehören nicht:

1.[...]
2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauches aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).
_________________
Munterhalten!

aenz
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MartinV
Urgestein


Anmeldedatum: 10.10.2006
Beiträge: 283
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 20.09.2011 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo T.,

zu den Betriebskosten gehören nur die, die im Mietvertrag vereinbart sind und in der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) genannt sind.

Da siehts für Deinen Ex-Vermieter, seine Kloschüssel und seine Balkontür schlecht aus.

Wenn er das unter "Schönheitsreparaturen" laufen lassen will, müssen die Kloschüssel und die Balkontür bereits beim Abschluß des Mietvertrages erwähnt werden, bei Kleinreparaturen muß im Vertrag eine Kostenobergrenze angegeben sein, sonst geht da auch nix.

Zahl nur den unstrittigen Teil der Abrechnung, den Rest kann er ja versuchen einzuklagen, wenn er mag ....

Das mit dem Mieterverein ist natürlich auch eine gute Idee,

Viele Grüße

MartinV
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T.
Tinoccio


Anmeldedatum: 15.08.2005
Beiträge: 3876
Wohnort: FT,EX-Heidelberg

BeitragVerfasst am: 21.09.2011 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

bin seit gestern 16 Uhr Mitglied im Mieterschutzbund.
Heute ist Nachmittag Besprechungstermin...der erste Stein rollt.
Mal schaun auf welche Seite die Lawine fällt.
_________________
Lebe jeden Tag als wär´s Dein letzter....es könnte dein letzter sein...

frei nach T.
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Spaetstarter
Forumsweiser


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Beiträge: 764
Wohnort: Heckengäu

BeitragVerfasst am: 25.09.2011 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe die Kloschüssel ja Ostern bei Dir gesehen.
Schönheitsreparatur Wegschmeiß
So wie der Schwindel montiert war (Stichwort Ausführung der Hintermauerung) war das bauseitiger Murks, das konnte nicht dauerhaft halten.
Da soll der Ex-Vermieter mal schön selbst latzen.

Oder stand im Mietvertrag, das die Schüssel bei mehr als 35 kg Belastung abgestützt werden muss ?
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T.
Tinoccio


Anmeldedatum: 15.08.2005
Beiträge: 3876
Wohnort: FT,EX-Heidelberg

BeitragVerfasst am: 17.10.2011 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vermieter wollen das natürlich nicht auf sich sitzen lassen.

Jetzt wollen die mir auch noch weniger Mietkaution berechen als ich vor 13 Jahren einbezahlt habe...

Sieht nach Rechtsstreit aus.
Ich such schon mal in der Waffenkammer rum...
_________________
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frei nach T.
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kommmschmit
Badisches Urvieh


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 11084
Wohnort: Eberbach / Baden

BeitragVerfasst am: 17.10.2011 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die müssen sogar noch die üblichen Zinsen mit zurückzahlen.... Tetschel
_________________
Ich ärgere mich nicht
und wenn ich verrecke vor Zorn (mein Lebensmotto)
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S&T
Hochwürden


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 9902
Wohnort: Gehenna

BeitragVerfasst am: 18.10.2011 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

naja, die Kaution soll ja Mietausfälle oder etwaige Schäden durch den Mieter abdecken.. und genau das wird ja unserem Tinocchio angelastet... d.h. es geht nicht um "noch einen Streitpunkt", argumentativ ist das einer... wenn in beiderseitigem Einvernehmen (oder gerichtlich) festgestellt wird, dass die Schäden auf normale Abnutzung oder unsachgemäße Installation im Auftrag des Vermieters zurückzuführen sind, den Mieter also keine Schuld trifft, ist die Kaution in voller Summe zzgl. eines bei Mietvertragsschluß vereinbarten oder markt- und ortsüblichen Zinses zurückzuzahlen.
_________________
Being on a bike you sculpted yourself is a sense of achievement, mechanical symphony of parts working together because you arranged them that way.


And the lord said unto John "Come forth and receive eternal life".

But John came fifth and won a toaster...



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