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07er historisches Kennzeichen

 
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rei97
Forum-König


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 7157
Wohnort: Denkendorf

BeitragVerfasst am: 18.08.2012 17:17    Titel: 07er historisches Kennzeichen Antworten mit Zitat

Also:
Ich weiss nicht ob das in dies Forum passt, aber wenn ein besserer Platz gefunden wird, nur zu Admins.

Weil vielen das rote 07er Wechselkennzeichen unbekannt oder aus dem Fokus geraten ist, sei dem das Fahrzeug >30Jahre zugelassen sein muss, will ich versuchen die Randbedingungen etwas zu beleuchten. Ich verwende die Inhalte, die ich einem Fragenden per PN geantwortet habe.

Für die 07er Nummer gibt es einige Voraussetzungen und Restriktionen, aber auch unschätzbare Vorteile des einzig echten Wechsellkennzeichens in D.
Du must das Prozedere bei Deiner Zulassungsstelle bewaffnet mit einem Punkteauszug in Flens und einen polizeilichen Führungszeugnis beginnen. (Flens sendet an die Zulassugsstelle direkt.)
Du benötigst mindestens ein Fahrzeug, das die Voraussetzungen erfüllt. Das können Autos und oder Motorräder sein.
Fahrzeuge, die vor 2007 bereits auf roten 07er Kennzeichen liefen, haben Bestandsschutz und müssen nur 20 Jahre vor 2007 Erstzulassung haben. Sie werden ohne Weiteres in das Büchlein nach 2007 übernommen.
Seit 2007 gelten schärfere Regeln für die Fahrzeuge.
Alter min. 30 Jahre ab Erstzulassung, neuer TÜV und historisches Gutachten (ca 60€)
Zugelassene Fahrzeuge werden danach stillgelegt und dann in ein rotes Büchlein eingetragen, das viele Fahrzeuge aufnehmen kann.
Ein Fahrzeug im roten Büchlein muss nicht mehr zum TÜV (Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit trägst Du eh, genau wie bei der normalen Zulassung, der TÜV nimmt sie Dir nicht ab)
Du darfst mit der 07er nur Erprobungs/ Erhaltungsfahrten , Fahrten zu Veranstaltungen zur Erhaltung des Brauchtums und Verkaufsfahrten unternehmen. Das erstere kann sehr weit gefasst werden, denn bei jeder Fahrt auch heute schon erprobst Du Dein Schätzchen auch heute schon.
Absolutes Nogo ist Fahrt zur Arbeitsstelle, Die rote Nummer als einziges Fahrzeug , d.h. Du hast kein normal zugelassenes Fahrzeug, Fahrten zu Aldi, Lidl und Co. Wirst Du dabei erwischt oder übertrittst Du die Verkehrsregeln grob (Trunkenheit, Rowdyfahrer) kann das rote Kennzeichen futsch sein. Du musst ein Fahrtenbuch führen. Bei Erhalt desselben bekommst Du auch eine Belehrung.
Zu den Kosten: ca. 250€ für die rote Nummer ca. 20€ beim Eintrag eines weiteren Fahrzeuges.
Du gehst zu Deiner Versicherung oder zu einer Versicherung , die sich auf Veteranen spezialisiert hat und schliesst einen Vatrach ab. Der kennt kein Bonus, aber kostet für Motorräder einmalig ca. 40€ / Jahr. Die Steuer kommt mit ca. demselben Betrag auch auf Dich zu.
Regards
Rei97
der seit 07 das rote hat ohne Probs auch im EU Ausland.
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Tom
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Anmeldedatum: 30.12.2006
Beiträge: 362
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BeitragVerfasst am: 19.08.2012 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Helmut, muß das Fahrzeug im Originalzustand sein ?
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Gruss Tom









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Hubert
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Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.08.2012 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Heute ja, zumindestens annähernd. Farbe spielt aber keine Rolle. So hier in Dortmund, aber das kann in der Nachbarstadt schon wieder ganz anders sein. Was ich mit dem roten Kennzeichen und dem von Freunden schon alles erlebt habe, darüber kann man Seiten vollschreiben. Ich selbst habe hier in Dortmund aber nur positives erlebt , die sind hier sehr aufgeschlossen und freizügig. Hubert
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Tom
Urgestein


Anmeldedatum: 30.12.2006
Beiträge: 362
Wohnort: Hoppegarten bei Berlin

BeitragVerfasst am: 19.08.2012 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Und was ist, wenn ich einmal das rote Kennzeichen habe ? Darf ich dann umbauen oder muss es so bleiben ?
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Gruss Tom









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rei97
Forum-König


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Wohnort: Denkendorf

BeitragVerfasst am: 19.08.2012 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also.
Umbauten , die zeitgenössisch sind oder so gestaltet we/urden, sind zulässig. Nicht zulässig sind Umbauten , die nicht in die Zeit der Erstzulassung passen, zB auch Lackierungen mit nicht zeitgemässen Materialien, ebenso wie GFK an einem Motorrad der 50er. Am besten natürlich, wenn der Umbau schon bei der Erstzulassung oder kurz danach vorgenommen und in den Papieren dokumentiert wurde. Nach dem Gutachten ist die Freiheit bezogen auf weitere Änderungen erstmal grenzenlos, wenn da nicht die grünen Männlein wären, die bei Verdacht eine erneute Überprüfung beim TÜV verlangen können, wenn der berechtigte Verdacht auf illegale Umbauten besteht. Das ist mir bislang aber noch nie passiert, z.T aus Unkenntnis der Technik und der Gesetzeslage. Rote 07er sind eben heutzutage eher Exoten.
Der Hubert hat übrigens recht, wenn er sagt, dass die gelebte Praxis in den Zulassungsbezirken oft sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Deshalb auch hier die grundsätzlichen Dinge, die überall gelten müssen. Deshalb auch meine Empfehlung vor der Realisierung mit Zulassung und TÜV zu sprechen. Bei der Zulassung nicht von den Damen am Frontend abwimmeln lassen, sondern das Gespräch mit dem Chef suchen. Der hat für den Antragsteller sowieso das letzte Wort.
Regards
Rei97
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Hubert
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BeitragVerfasst am: 19.08.2012 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das was Helmut zu den Damen am Frontend gesagt hat , dem kann ich nur zustimmen. Wir haben dort eine Dame sitzen die überall nur unter Aische Rustikal bekannt ist, und mit der ich dann auch Probleme bekam. Beim zweiten Besuch bei dieser Dame habe ich dann den Abteilungsleiter verlangt, eine ältere Dame vorgefunden die einen Fiat 500 aus den siebzigern fuhr , und sehr viel Verständnis für Leute mit alten Autos und Motorräder hatte. Bei netten Gesprächen, Kaffee , und mitgebrachter Literatur in der auch einige meiner Fahrzeuge abgebildet waren hatte ich keine Probleme mehr im Amt und wenn ich was neues eingetragen haben wollte meinte die nette Dame am Frontend dann immer nur ob ich nicht gleich nach oben wolle. Jetzt sitzt der ehemalige Stellvertreter oben, auch der kennt mich, fährt er doch einen alten Manta,und ist auch der richtige Mann an der richtigen Stelle. Hubert
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rei97
Forum-König


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Beiträge: 7157
Wohnort: Denkendorf

BeitragVerfasst am: 19.08.2012 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
da kam noch die Frage in einem Nachbarforum , ob es legitim sei Dritte mit der Huddel fahren zu lassen:

Antwort:

Du kannst jede vertrauenswürdige Person mit Fahrerlaubnis damit fahren lassen, aber es wird ja sowieso im Fahrtenbuch dokumentiert. Damit ist der deutsche Staat in der Lage , sich die richtige Person zur Brust zu nehmen, die sich daneben benommen hat. Wer das nicht mag, weil er permanent am Limit rumfährt, der sollte das Rote gar nicht erst in Betracht ziehen.
Regards
Rei97
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