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Ochsenaugenblinker

 
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Onkel_Schorsch
Frischling


Anmeldedatum: 29.11.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 23.04.2009 23:00    Titel: Ochsenaugenblinker Antworten mit Zitat

Hallo,

Kann ich so ohne weiteres, also ohne das der TÜV meckert, Ochsenaugenblinker anbauen?

MfG
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pointer
säxmäschien


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 9001
Wohnort: Ostfildern, Spätzlesland

BeitragVerfasst am: 24.04.2009 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt einerseits auf's Jahr der EZ deiner SR an. Und dann natürlich auf den Graukittel. Irgendwo gibt's da eine Vorschrift, die das Ganze denn doch wieder in sein Ermessen stellt.
Wenn der Graukittel wohlgesonnen und ahnungsgeladen daher kommt, dann wird er sich mit hinreichender Lenkerbreite und Prüfzeichen auf den Ochsenaugen zufrieden geben.

Bei anders gepolten hilft aber sowieso garnichts. Weshalb man solche Aktionen am Besten im Vorfeld mit dem Prüfer abspricht. Wenn der da schon rumeiert, spart man sich am Besten den Nerv und sucht sich einen anderen. Weil gehen tut die Eintragerei, das haben schließlich schon genügend SR-Treiber in den Papieren.

P.
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Ottos Mops hopst ... (Ernst Jandl)

Wir sprechen verschiedene Sprachen, meinen aber etwas völlig anderes
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Hauni
Forum-König


Anmeldedatum: 07.08.2005
Beiträge: 4662
Wohnort: Im Mittelpunkt der EU

BeitragVerfasst am: 24.04.2009 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Yepp,
der Graukittel hatte vor einigen Jahren, in meinem Fall folgendes erklärt:

Ochsenaugen sind generell zulässig.
Nur, entweder als alleinige, oder nur in Verbindung mit hinteren Blinklichtern.
Das ist dann abhängig von der Erstzulassung.
Da liegt der Unterschied irgendwo im Bereich 88-90 ( bin mir nicht mehr ganz sicher)

Ansonsten: siehe Pointer Tetschel
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Am schlimmsten ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben (A.von Humboldt)
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dreckbratze
Einziger junger Sack


Anmeldedatum: 16.08.2005
Beiträge: 2600

BeitragVerfasst am: 24.04.2009 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

`86 wenn ich mich recht erinnere. ist aber trotzdem vom wohlwollen des prüfers abhängig, ob er zusätzlich hintere blinker haben will. vorne ochsenaugen (mit prüfnummer!) kein problem.
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LaueSR
Fleißiger Poster


Anmeldedatum: 21.01.2008
Beiträge: 140
Wohnort: Bassum/Neubruchhausen (südl. Bremen)

BeitragVerfasst am: 24.04.2009 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn Ochsenaugen mit Kennzeichnung "11" für vorne und "12" für hinten gewünscht sind, dann bei HG kaufen gehen. Louise und Polo haben nur O-Augen mit Kennzeichnung 11, d.h. nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger zulässig.

Bei mir hat der Prüfer gar nichts eingetragen. Sind ja die o.g. Prüfnummern drauf, meinte er. Daher sind sie nach neuem EU-Recht zulässig.
_________________
Gruß
Reinke

--
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. (Einstein)

XJ650 Baustelle, '81er SR Kaffeekocher, '80er SR Baustelle
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Onkel_Schorsch
Frischling


Anmeldedatum: 29.11.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 24.04.2009 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab eine XT von 83. Aber ich denke mal, dass es da keine großen Unterschiede gibt, wenns sowieso mehr im Ermessen des Prüfers liegt?!
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